TAX FREE

Achtung
Die Funktion zum Erfassen von Tax-Free-Belegen ist ausschließlich für die polnische Datenbank verfügbar.

Mit der TAX FREE-Funktion (TF) kann die Steuerrückerstattung für Nicht-EU-Reisenden direkt an Einzelhandelsverkaufsstellen abgewickelt werden. Damit wird die Doppelbesteuerung des Käufers vermieden: im Land des Erwerbs und im Land des steuerlichen Wohnsitzes

Schaltfläche [TAX FREE]
Von der Ebene der Liste mit Handelsdokumenten aus können Sie einen TF-Beleg zum Kassenbeleg erstellen. Für den betreffenden Kassenbeleg gelten folgende Voraussetzungen:

  • Kassenbeleg wurde auf dem Bondrucker erfasst
  • für den Kassenbeleg liegen keine Korrekturen vor (ggf. wurden storniert)
  • dem Kassenbeleg wurde keine Rechnung zugeordnet
  • für den Kassenbeleg liegt kein Tax-Free-Beleg vor (ggf. wurde storniert)

Ähnlich wie bei anderen Dokumenten ist das Erstellen eines Tax-Free-Sammelbelegs nicht möglich (ein TF-Beleg zu mehreren Kassenbelegen).

Achtung
Wenn ein Kassenbeleg im ERP-System synchronisiert wurde, ist es nicht möglich, ein TF-Beleg für dieses Dokument im Offline-Modus zu erstellen.
Achtung
Die Funktion zum Erstellen von TF-Belegen zu bestätigten Kassenbelegen ist in Comarch ERP Standard nicht verfügbar.

Im ERP-System können Sie die Funktion zum Erstellen von TF-Belegen auch zu bestätigten Kassenbelegen aktivieren. Wenn im ERP-System

  • die Funktion zum Erzeugen von TF-Belegen zu bestätigten Kassenbelegen aktiviert ist
  • kein Nummernkreis für Dokumente vom Typ Tax Free definiert wurde

wird beim Erstellen eines TF-Belegs die folgende Meldung an der POS-Kasse angezeigt: Tax Free kann nicht erstellt werden. Es fehlt die Dokumentdefinition.

Der Tax Free-Beleg kann zwei Status haben:

  • Bestätigt
  • Abgerechnet – TF-Beleg mit bestätigter Ausfuhr
Tax-Free-Formular

Das Formular eines neu zu erfassenden TF-Belegs enthält folgende Felder:

1.Die Liste der Belegpositionen enthält folgende Spalten:

  • Name
  • Bruttopreis
  • Menge
  • USt.-Wert
  • Bruttowert
  • USt.-Satz (standardmäßig ausgeblendet)

2.Unter der Kachel [Kunde] befinden sich folgende Angaben:

  • Kundenname
  • Adresse
  • Ausweisnummer – erforderlich für die Bestätigung des TF-Belegs
  • Land (aus der Adresse) – erforderlich für die Bestätigung des TF-Belegs

3.Die Zusammenfassung des Belegs enthält folgende Informationen:

  • Brutto
  • Netto
  • Zu erstattender Betrag

4.Zahlungsform – als Standard eingestellte Zahlungsmethode (kann mit einer anderen an der POS-Kasse verfügbaren Zahlungsform ersetzt werden) Sollte die Zahlungsform des Kunden an der POS-Kasse nicht verfügbar sein, wird die der POS-Kasse zugewiesene Zahlungsform vom Typ Kasse eingestellt

5.Ausfuhrdatum – Datum der Ausfuhr außerhalb der EU

6.Eingangsdatum

Achtung
Für das erfolgreiche Erzeugen eines TF-Belegs muss das Feld Personalausweis in der Kundenkartei ausgefüllt sein.
Beispiel
Einem lokalen Zentrum sind zwei POS-Kassen zugeordnet: POS1 und POS2. Der Dienst der Datensynchronisierung mit dem ERP-System ist aktiviert.
An den beiden POS-Kassen ist der Kassenbeleg KB/2018/04/POS1 vorhanden. Der Kassierer an der POS1 erzeugt einen TF-Beleg zum Dokument KB/2018/04/POS1. An diesem Zeitpunkt wird der Kassenbeleg für die anderen POS-Kassen gesperrt, dh. an der POS2 wird beim Versuch einen TF-Beleg oder eine Rechnung zum Dokument KB/2018/04/POS1 zu erzeugen eine entsprechende Meldung angezeigt. Der Kassenanwender wird informiert, dass das Erstellen eines TF-Belegs nicht möglich ist, weil der Kassenbeleg KB/2018/04/POS1 an einer anderen POS-Kasse gesperrt wurde.

Button [Ausfuhr bestätigen]
Die Grundlage für den Erhalt der Umsatzsteuererstattung ist ein vom Verkäufer ausgestellter TAX FREE-Beleg mit der Ausfuhrbestätigung und dem zugehörigen Kassenbeleg. Für den bestätigten TF-Beleg können Sie die Ausfuhr über den Button [Ausfuhr bestätigen] in der Liste der Handelsdokumente und in der TF-Vorschau bestätigen. Beim Bestätigen der Ausfuhr sind auf dem TF-Beleg folgende Daten anzugeben:

  • Eingangsdatum – der Vorschlagswert ist das Tagesdatum (manuell bearbeitbar)
  • Ausfuhrdatum – das Feld muss obligatorisch ausgefüllt werden, da die Steuerrückerstattung nur dann möglich ist, wenn die Warenausfuhr außerhalb der EU spätestens am letzten Tag des dritten Monats nach dem Monat des Erwerbs erfolgt.
Achtung
Um die aus der Bestätigung einer Warenausfuhr zum TF-Beleg resultierende Rückerstattung zu erzeugen, muss der Benutzer über die entsprechende, im ERP-System zugewiesene Berechtigung verfügen.
Achtung
Für das Bestätigen der Warenausfuhr zu einem TF-Beleg, der von einem anderen Benutzer erzeugt wurde, ist die im ERP-System zugewiesene Berechtigung zur Bearbeitung von Dokumenten anderer Benutzer erforderlich.
Beispiel
Einem lokalen Zentrum sind zwei POS-Kassen zugeordnet: POS1 und POS2. Der Dienst der Datensynchronisierung mit dem ERP-System ist aktiviert.
An den beiden POS-Kassen ist der Kassenbeleg TF/2018/03/POS1 vorhanden. Der Kassierer an der POS1 bestätigt die Warenausfuhr für TF/2018/03/POS1. An diesem Zeitpunkt wird der TK-Beleg für die anderen POS-Kassen gesperrt, dh. an der POS2 wird beim Versuch die Warenausfuhr für TF/2018/03/POS1 zu bestätigen eine entsprechende Meldung angezeigt. Der Kassenanwender wird informiert, dass die Warenausfuhr nicht bestätigt werden kann, weil der Beleg TF/2018/03/POS1 an einer anderen POS-Kasse gesperrt wurde.

Zu einem mit Tax Free verbundenen Kassenbeleg können folgende Dokumente nicht erzeugt werden:

  • Verkaufsrechnung
  • Korrektur (inkl. Umtausch)

 

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