Mindestlimit des Kassenbestands

Für einzelne POS-Kassen kann die Funktion zur Überprüfung des minimalen Kassenbestands aktiviert werden. Dies gilt für die Zahlungsform vom Typ Bar in der Systemwährung. Neben der Festlegung eines zulässigen Mindestbestands der POS-Kasse können Sie auch die Prüfungsart (Autorisierung, Warnung) und die zu betreffenden Objekte festlegen.

Achtung
Konfiguration und Aktivierung der Funktion zur Überprüfung des minimalen Kassenbestands erfolgen im ERP-System.

Bei der aktivierten Option

  • Autorisierung wird eine blockierende Meldung angezeigt
  • Warnung wird eine Benachrichtigung angezeigt

Die Überprüfung des minimalen Barbestands erfolgt beim Erfassen von

  • Korrekturen
  • KA
  • Endauszahlungen beim Tagesabschluss

Für Benutzer mit der zugewiesenen Berechtigung Barbestand überschreiten und der aktivierten Option Warnung, wird beim Versuch den Kassenbestand zu überschreiten eine Information über das Erreichen des Limits angezeigt.

Warnung beim Überschreiten des festgelegten Mindestlimit für Kassensaldo

Wird der Kassenbestand bei der aktivierten Option Autorisierung überschritten,

  • erhält der Benutzer mit der Berechtigung Barbestand überschreiten eine blockierende Meldung. Nach der Auswahl der Option Ja wird kein Autorisierungsfenster angezeigt.
  • erhält der Benutzer ohne die Berechtigung Barbestand überschreiten eine blockierende Meldung. Nach der Auswahl der Option Nein wird das Autorisierungsfenster angezeigt.
Blockierende Meldung beim Überschreiten des Mindestlimits
Beispiel
Im Handelsunternehmen XYZ ist der minimale Barbestand von 1000 EUR festgelegt. Für Endzahlungen ist die Option Autorisierung aktiviert.
Der Barbestand der POS-Kasse beträgt 1500 EUR für die Zahlungsform vom Typ Bar. Beim Tagesabschluss wird der Kassierer 1200 EUR auszahlen. Beim Bestätigen der Transaktion wird die blockierende Meldung angezeigt: Das Mindestlimit des Kassensaldos wurde überschritten. Das Mindestlimit des Kassensaldos liegt bei: 1000 EUR. Nach der Bestätigung wird der Kassensaldo 300 EUR betragen. Möchten Sie fortfahren? Nach der Bestätigung der Meldung, erscheint das Autorisierungsfenster. Da der Kassierer über die entsprechende Berechtigung nicht verfügt, wendet er sich an seinen Vorgesetzten, den Filialmanager. Er hat zu entscheiden, wie die Situation ausgeht.

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