Handling mit Wertgutscheinen für Sozialleistungen

Handling mit Wertgutscheinen für Sozialleistungen

Achtung
Die Funktion Sozialgutschein ist nur für POS im Zusammenspiel mit Comarch ERP Enterprise verfügbar.

Gemäß der französischen Gesetzgebung gelten Sozialgutscheine als Zahlungsmittel, die von der Stadtverwaltung für die Bürger/innen im Rahmen der Sozialhilfeleistung zur Verfügung gestellt werden. Im Prinzip funktionieren Sozialgutscheine ähnlich wie Restaurantgutscheine.  Der einzige Unterschied besteht darin, dass es bei Sozialgutscheinen keine betragsmäßige Begrenzungen für bestimmte Artikel gibt. Für Sozialgutscheine gilt kein Nutzungslimit. Mit dem Sozialgutschein können alle Artikel bezahlt werden, und nicht nur die im ERP-System festgelegten, wie es bei Restaurantgutscheinen der Fall ist.

Für Sozialgutscheine gelten folgende Regeln:

  • Sozialgutschein ist ein im ERP-System konfigurierter Wertgutschein
  • Sozialgutschein wird in Papierform ausgegeben, hat einen festgelegten Nummernkreis und eine in der Nummer enthaltene Gültigkeitsdauer (laufendes Jahr plus festgelegte Tagesanzahl nach dem Jahresende)
  • Sozialgutschein kann auf jeden Verkaufsartikel angewendet werden
  • es gibt keine Rückerstattung von Wechselgeld

Die Sozialgutscheine können im ERP-System konfiguriert und in Comarch POS als Zahlungsmittel verwendet werden. Bei Zahlung mit dem Sozialgutschein erfolgt eine Überprüfung der erforderlichen Bedingungen für dessen Einlösen. Hierfür ist keine Verbindung mit der Zentrale notwendig.

Nach der Auswahl des Buttons [Externer Gutschein] im Zahlungsfenster wird ein Eingabefeld für Gutscheinnummer aufgerufen.

Fenster zum Einlesen eines externen Gutscheins

Vorgehensweise nach Tagesabschluss

Ähnlich wie andere Typen des externen Gutscheins werden auch die Sozialgutscheine in der Tagesübersicht angezeigt.

Rückgabe des mit Sozialgutschein bezahlten Artikels

Bei der Rückgabe von Artikeln, die mit dem Sozialgutschein bezahlt wurden, erhält der Kunde eine Rückerstattung in bar oder auf die Karte überwiesen. Hierzu kann weder ein neuer Gutschein ausgestellt noch der bereits eingelöste nachgeladen werden.

KE/KA-Liste

Beim manuellen Erstellen von KA-Dokumenten werden Sozialgutscheine genauso verwendet wie alle externen Gutscheine. Nach der Eingabe des Betrags und der Gutscheinart wird die Transaktion bestätigt und ein KE-Dokument erzeugt. Anschließend wird der Saldo für die Zahlungsform Externer Gutschein aktualisiert.

Für KE-Dokument ist die Zahlungsform Sozialgutschein nicht zulässig (gesperrt). Beim Versuch, einen solchen Gutschein zu verwenden, erhält der Benutzer die Meldung: Diese Gutscheinart darf für ein KE-Dokument nicht verwendet werden.

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