Durch die Festlegung eines Mindestpreises für Artikel schränkt der Benutzer die Anwendung von Rabatten ein. Dadurch werden Verkaufspreise vermieden, die unter der in der Unternehmensstrategie festgelegte Mindestmarge liegen bzw. in den jeweiligen Ländern als gesetzwidrig gelten (z.B. Regelungen bzgl. Lebensmittelpreisen). Mit der Berechnung einer Mindestmarge wird der Mindestpreis eines Artikels ermittelt, der die Obergrenze bei der Anwendung von Rabatten bestimmt. Die Daten zu Mindestpreisen und maximalen anwendbaren Prozentrabatten werden aus dem ERP-System abgerufen.
Bespiel I:
Mindestpreis für 1 kg Äpfel 0,90 EUR
Ausgangspreis für 1 kg Äpfel 1,00 EUR
Festgelegter Rabatt: 20%
Ergebnis: Aufgrund der Überwachung von Mindestmargen wird der Rabattwert
von 0,20 EUR auf 0,10 EUR herabgesetzt, um den Mindestpreis von 0,90 EUR erhalten.
Bespiel II:
Es wird der maximale Rabatt für Früchte festgelegt: 5%
Mindestpreis für 1 kg Äpfel: 0,90 EUR
Ausgangspreis für 1 kg Äpfel: 1,00 EUR
Festgelegter Rabatt: 20%
Ergebnis: Aufgrund der Überwachung von Mindestmargen wird der Rabattwert
von 0,20 EUR auf 0,05 EUR herabgesetzt, um den maximalen Rabatt -5% für Früchte zu erhalten.