Verzicht auf Ausdrucke

Verzicht auf Ausdruck von Kassenbelegen

Das System bietet die Möglichkeit, das nutzlose Ausdrucken von Kassenbelegen zu reduzieren. Dies gilt für Kassenbelege mit einem Betrag, der kleiner ist als der in den länderspezifischen Umweltschutzgesetzen festgelegte Kassenbon-Betrag. Ziel des Umweltschutzgesetzes ist es unter anderem, die Umweltbelastungen durch die Papiernutzung zu verringern.

Achtung
Auf Wunsch kann der Kunde immer einen Beleg erhalten.

Im ERP-System soll der maximale Betrag festgelegt werden, bei dem der automatische Ausdruck an POS übersprungen wird. Ist der Kassenbonbetrag kleiner als der definierte Betrag

  • wird der Ausdruck des Kassenbelegs automatisch übersprungen
  • wird die Zahlungsbestätigung nur dann gedruckt, wenn das Ausdrucken des Verkaufsbelegs explizit angefordert wird
  • bei nicht aktivierter Checkbox für das automatische Schließen des Zahlungsfensters im ERP-System, ist im Zahlungsfenster der POS-Kasse der Button [Drucken] verfügbar.

Beim Erzeugen von mehreren Belegen (Kassenbeleg und Kassenbelegs-Korrektur) in einem Vorgang

  • wird ein Ausdruck für beide Belege ausgegeben – der Ausdruck ist erforderlich, wenn mindestens ein Beleg (Kassenbeleg und Kassenbelegs-Korrektur) den festgelegten Betrag überschreitet
  • werden zwei getrennte Ausdrucke für den Kassenbeleg und die zugehörige Kassenbelegs-Korrektur erzeugt – die Belege werden auf dem Drucker nur dann ausgegeben, wenn der Betrag des einzelnen Belegs den festgelegten Wert überschreitet
Beispiel

Das Drucklimit für Kassenbelege beträgt 10,00 EUR.

Ein Kassenbeleg enthält folgende Positionen:

Artikel A: 9,00 EUR

Artikel B: 10,00 EUR

Der Kassenbeleg mit dem Betrag 19,00 EUR wird gedruckt.

Der Kunde gibt den Artikel A (9,00 EUR) zurück. Der Kassierer erstellt eine Korrektur, die nicht ausgedruckt wird, da der Betrag der Kassenbelegs-Korrektur den festgelegten Betrag von 10,00 EUR nicht überschreitet.

 

Czy ten artykuł był pomocny?