Funktion der Mindestumsatzmarge und des maximalen prozentuellen Rabatts

Durch die Festlegung eines Mindestpreises für Artikel schränkt der Benutzer die Anwendung von Rabatten ein. Dadurch werden Verkaufspreise vermieden, die unter der in der Unternehmensstrategie festgelegte Mindestmarge liegen bzw. in den jeweiligen Ländern als gesetzwidrig gelten (z.B. Regelungen bzgl. Lebensmittelpreisen). Mit der Berechnung einer Mindestmarge wird der Mindestpreis eines Artikels ermittelt, der die Obergrenze bei der Anwendung von Rabatten bestimmt. Die Daten zu Mindestpreisen und maximalen anwendbaren Prozentrabatten werden aus dem ERP-System abgerufen.

Beispiel

Bespiel I:

Mindestpreis für 1 kg Äpfel 0,90 EUR

Ausgangspreis für 1 kg Äpfel 1,00 EUR

Festgelegter Rabatt: 20%

Ergebnis: Aufgrund der Überwachung von Mindestmargen wird der Rabattwert

von 0,20 EUR auf 0,10 EUR herabgesetzt, um den Mindestpreis von 0,90 EUR erhalten.

Beispiel

Bespiel II:

Es wird der maximale Rabatt für Früchte festgelegt: 5%

Mindestpreis für 1 kg Äpfel: 0,90 EUR

Ausgangspreis für 1 kg Äpfel: 1,00 EUR

Festgelegter Rabatt: 20%

Ergebnis: Aufgrund der Überwachung von Mindestmargen wird der Rabattwert

von 0,20 EUR auf 0,05 EUR herabgesetzt, um den maximalen Rabatt -5% für Früchte zu erhalten.

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