Mit der Version 2024.0.0 können Zahlen mit 6 Nachkommstellen bei Steuerelementen vom Typ Festkommazahl gespeichert werden – dies gilt sowohl für die webbasierte Version als auch für Desktop-Anwendung und mobile App.
Bei der Definition des Steuerelements vom Typ Festkommazahl wurde der neue Parameter hinzugefügt: Anzahl der Nachkommastellen, auf die gerundet werden soll.
Mit dem Parameter gibt der Comarch DMS-Administrator für das jeweilige Steuerelement an, wie viele Nachkommastellen zulässig sind und auf wie viele Dezimalstellen den Wert gerundet werden soll.
Bei dem Parameter ist der Wertebereich von 1 bis 6 erlaubt; als Vorschlagswert wird 2 eingestellt.
Wenn
- die Zahl 6 Nachkommastellen hat
und
- die Zahl für ein Steuerelement des Moduls Workflow/Archiv oder eines anderen Systems mit einer niedrigeren Genauigkeit übernommen wurde,
so wird der Wert auf den für das Steuerelement angezeigten Wert gerundet.
Wenn
- für die Zahl eine bestimme Anzahl der Nachkommastellen festgelegt ist
und
- die Zahl für ein Steuerelement des Moduls Workflow/Archiv oder eines anderen Systems mit einer höheren Genauigkeit übernommen wurde,
so wird für das Steuerelement dieser Wert angezeigt, und die fehlenden Nachkommastellen mit Nullen ergänzt werden.
Sowohl bei den Steuerelementen vom Typ Festkommazahl, die in den Dokumentendetails verfügbar sind, als auch in der Dokumentliste werden Zahlen gemäß dem Steuerelement-Parameter Anzahl der Nachkommastellen, auf die gerundet werden soll dargestellt.
Ferner wurde mit der Version 2024.0.0 die Definition des Spaltentyps Festkommazahl für das Steuerelement vom Typ Tabellarische Daten entsprechend angepasst – ähnlich wie beim Steuerelement vom Typ Festkommazahl wurde auch hier der neue Parameter Anzahl der Nachkommastellen, auf die gerundet werden soll implementiert.
Mit dem Parameter gibt der Comarch DMS-Administrator für die jeweilige Spalte an, wie viele Nachkommastellen zulässig sind und auf wie viele Dezimalstellen den Wert gerundet werden soll.
Für den Parameter sind Werte von 1 bis 6 zulässig.