1 Themenübersicht
Mit den Reisekosten werden aus Lexware die für die Reisebelege gültigen Steuerprozentsätze übermittelt. Beim Import der Reiskosten werden aus den Steuerprozenten die in Comarch Financials Enterprise gültigen Steuerschlüssel ermittelt. Dies erfolgt über festgelegte Zuordnungen von Steuerschlüsseln zu Steuerprozenten.
In diesem Dokument ist die Anwendung „Steuerzuordnung“ beschrieben.
Die Vorgehensweisen zur Anwendung „Steuerzuordnung“ entsprechen den allgemeinen Vorgehensweisen für Tabellen-Anwendungen, die Sie in der Dokumentation „Allgemeine Vorgehensweisen für Tabellen-Anwendungen“ finden.
2 Anwendungsbeschreibung
In dieser Anwendung legen Sie die Zuordnung von Steuerschlüsseln zu Steuerprozenten fest oder löschen bereits bestehende Steuerzuordnungen. Des Weiteren wird über das Kennzeichen „Aktiv für Reisekosten“ gesteuert, welche Steuerzuordnung für die Ermittlung des Steuerschlüssels berücksichtigt wird.
Die Anwendung „Steuerzuordnung“ besteht aus einem Abfrage- und einem Arbeitsbereich.
2.1 Abfragebereich
Im Abfragebereich können Sie bei Bedarf Suchmerkmale eingeben und an-schließend über die Aktion „Aktualisieren“ die entsprechenden Steuerzuordnungen vom System heraussuchen und im Arbeitsbereich anzeigen lassen.
Die Felder im Einzelnen:
Feld | Erläuterung |
<begin com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.TaxCodeOrgTaxCode 18 11 2 de>Steuerschlüssel<end com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.TaxCodeOrgTaxCode 18 11 2 de> | <begin com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.TaxCodeOrgTaxCode 18 31 2 de>Geben Sie bei Bedarf einen oder mehrere Steuerschlüssel als Suchmerkmal für die anzuzeigenden Daten an oder wählen diese über die Wertehilfe des Feldes aus.<end com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.TaxCodeOrgTaxCode 18 31 2 de> |
2.2 Arbeitsbereich
Im Arbeitsbereich der Anwendung „Steuerzuordnung“ erfassen Sie eine neue oder löschen eine bereits bestehende Steuerzuordnung.
Die Felder im Einzelnen:
Feld | Erläuterung |
<begin com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.TaxCodeOrgTaxCode 18 11 2 de>Steuerschlüssel<end com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.TaxCodeOrgTaxCode 18 11 2 de> | <begin com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.TaxCodeOrgTaxCode 18 31 2 de>Geben Sie in diesem Feld den Steuerschlüssel für die Zuordnung an. Über die Werthilfe „Steuerschlüssel suchen“ können Sie sich die gültigen Steuerschlüssel anzeigen lassen und auswählen.<end com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.TaxCodeOrgTaxCode 18 31 2 de> |
Ab Datum | Dieses Feld wird aufgrund des zuvor angegebenen Steuerschlüssels gefüllt. Es enthält das Datum, ab dem der Steuerschlüssel gültig ist. |
Aktiv für Reisekosten | Mit diesem Kennzeichen wird gesteuert, ob die Steuerzuordnung beim Import der Reisekosten zur Ermittlung des Steuerschlüssels berücksichtigt wird. Sofern das Kennzeichen aktiviert ist, wird die Steuerzuordnung bei der Ermittlung des Steuerschlüssels als Vergleich herangezogen. Bei der Neuanlage einer Steuerzuordnung ist das Kennzeichen automatisch aktiviert. Zurzeit kann das Kennzeichen nicht deaktiviert werden. Soll eine Steuerzuordnung nicht für die Reisekosten berücksichtigt werden, so muss diese Zuordnung gelöscht werden. |
Prozent | Dieses Feld wird mit dem für den angegebenen Steuerschlüssel gültigen Prozentsatz gefüllt. Über den Prozentsatz wird beim Import der Reisekosten der entsprechende Steuerschlüssel ermittelt. |
3 Customizing
Für die Anwendung „Steuerzuordnung“ sind in der Anwendung „Customizing“ keine Einstellungen festzulegen.
4 Business Entitys
Für die Anwendung „Steuerzuordnung“ ist das nachfolgende Business Entity relevant, das Sie beispielsweise verwenden, um
- Berechtigungen zu vergeben,
- Aktivitätsdefinitionen einzurichten oder
- Daten zu importieren oder zu exportieren.
Steuerzuordnung
com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.lexware.travelcosts.obj.TaxCodeOrg
5 Berechtigungen
Berechtigungen können sowohl mithilfe der Berechtigungsrollen als auch durch inhaltsbezogene Berechtigung (durch die Zuordnung zu Organisationen) vergeben werden. Das Berechtigungskonzept können Sie in der Technischen Dokumentation „Berechtigungen“ nachlesen.
5.1 Spezielle Fähigkeiten
Für die Anwendung „Steuerzuordnung“ bestehen keine speziellen Fähigkeiten.
5.2 Organisations-Zuordnungen
Wenn die Funktion „Inhaltsbezogene Berechtigungen“ in der Anwendung „Customizing“ aktiviert ist, dann kann eine Person die Anwendung „Steuerzuordnung“ nur nutzen, wenn ihr in den Partner-Stammdaten eine Organisation zugeordnet wurde, die mindestens in eine der folgenden Organisationsstrukturen eingebunden ist:
5.3 Besonderheiten
Für die Anwendung „Steuerzuordnung“ bestehen keine Besonderheiten.
5.4 Berechtigungen für Geschäftspartner
Die Anwendung „Steuerzuordnung“ ist für Geschäftspartner nicht freigegeben.