Steuer-Befreiungen

Wenn bestimmte persönliche oder sachliche Voraussetzungen erfüllt sind, kön­nen Wirtschaftsteilnehmer von der gesetzlichen Steuerpflicht ganz oder teil­weise befreit wer­den. Diese vom Gesetzgeber gewährten Steuer-Befreiungen können in Semiramis bei der Ermittlung der Steuersätze und –beträge berück­sichtigt werden.

Dazu haben Sie in Semiramis die Möglichkeit, sowohl für das eigene Unter­neh­men als auch für Ihre Kunden eine zeitlich begrenzte Steuer-Befreiung zu erfassen. Bei Bedarf können Sie auch einen Höchstbetrag hinterlegen, bis zu dem eine Steuer-Befreiung bestehen soll. Wenn der Höchstbetrag überschritten wird, dann wird ein Ereign­is ausgelöst, das im Workflow zum Erzeugen einer Work­flow-Aktivität verwendet werden kann.

Anleitungen für den Umgang mit Steuer-Befreiungen, z. B. wie Sie Steuer-Befreiungen erfassen oder bearbeiten, finden Sie in der Dokumentation Vorgehensweisen: Steuer-Befreiungen.

Begriffsbestimmung

  • Steuer-Befreiungen – Steuer-Befreiungen können vom Gesetzgeber für Wirtschaftsteilnehmer gewährt werden, wenn bestimmte persönliche oder sachliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wirtschaftsteilnehmer können dann von der gesetzlichen Steuerpflicht ganz oder teilweise befreit werden. Steuer-Befreiungen werden in Semiramis in der gleichnamigen Anwendung erfasst und anschließend bei der Ermittlung der Steuersätze und –Beträge berücksichtigt.
  • Aktivitäten im Workflow-Management – Eine Aktivität beschreibt eine Tätigkeit, die durch einen oder mehrere Benutzer bearbeitet werden kann. Die Bearbeitung der Tätigkeit durch die Benutzer erfolgt aufgrund einer oder mehrerer Aufgaben, in denen die entsprechende Tätigkeit beschrieben ist. Eine Aktivität bildet also eine Klammer um die daraus entstandenen Aufgaben und enthält erforderliche Informationen über die Aufgaben. Eine Aktivität kann auf Basis einer Aktivitätsdefinition automatisch erzeugt oder als eine Ad-hoc-Aktivität manuell erfasst werden. Unterschieden werden Aktivitäten in Einzelaktivitäten und Serienaktivitäten. Während Einzelaktivitäten einmalig sind, gehören Serienaktivitäten zu einer Serie.

Prozesse

Sie können Steuer-Befreiungen sowohl für Kunden als auch für das eigene Unter­nehmen erfassen. Diese Steuer-Befreiungen werden anschließend bei der Ermittlung der Steuer-Schlüssel und –Beträge berücksichtigt.

Wenn eine Steuer-Befreiung vorliegt, dann wird bei der Ermittlung des Steuer-Schlüssels die in der Steuer-Zuordnung hinterlegte Rechnungspartner-Klassifi­kation durch die in der Steuer-Befreiung hinterlegte Klassifikation ersetzt. Es ist daher ratsam, eine eigene Partner-Steuerklassifikation nur für Steuer-Befreiungen zu verwenden. In der Anwendung Steuer-Zuordnungen verwenden Sie diese Partner-Steuerklassifikation als Rechnungspartner-Klassifikation und ord­nen der Steuer-Zuordnung einen Steuer-Schlüssel mit dem Steuersatz null (0,00 %) zu.

Bei der Ermittlung des Steuer-Schlüssels wird der Lieferpartner-Klassifikation eine höhere Priorität als der Rechnungspartner-Klassifikation eingeräumt. Daher kann nur dann eine Steuer-Befreiung gewährt werden, wenn anhand der Lieferpartner-Klassifikation kein Steuer-Schlüssel gefunden wurde. Deshalb soll­ten Sie keine Lieferpartner-Klassifikationen für Kunden im Inland erfassen, wenn Sie für Ihre Kunden im Inland Steuer-Befreiungen berücksichtigen möch­ten.

Hinweis
Die Dokumentation zur Anwendung Steuer-Zuordnungen enthält eine bei­spiel­hafte Steuer-Zuordnung, die eine Berücksichtigung von Steuer-Befreiungen im Inland erlaubt:

Jede Steuer-Befreiung ist nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums gültig, z. B. für das laufende Jahr. Zusätzlich zum Gültigkeitszeitraum können Sie bei Bedarf für jede erfasste Steuer-Befreiung einen Höchstbetrag festlegen, bis zu dem eine Steuer-Befreiung berücksichtigt werden darf. Nur wenn die Summe der für den Rechnungsempfänger innerhalb des Gültigkeitszeitraumes bereits gewährten Steuer-Befreiungen diesen Betrag nicht übersteigt, darf eine Steuer-Befreiung berücksichtigt werden, indem die in der Anwendung Steuer-Zuord­nungen hinterlegte Rechnungspartner-Klassifikation ersetzt wird.

Wenn eine Steuer-Befreiung dazu führt, dass der Höchstbetrag überschritten wird, dann wird das Workflow-Ereignis com.cisag.app.financials.TaxExemptionExceededausgelöst. Das Ereignis hat die folgenden Parameter, die einen Zugriff auf die Steuer-Befreiung, die Ausgangsrechnung bzw. Eingangsrechnung, den Rechnungssteller, den Rechnungsempfänger und die Ansicht der Steuer-Befreiung ermöglichen:

  • taxExemption (Datentyp: cisag.app.financials.obj.TaxExemption)
  • invoice (Datentyp: cisag.app.sales.obj.CustomerInvoice)
  • supplierInvoice (Datentyp: cisag.app.purchasing.obj.SupplierInvoice)
  • invoicingParty (Datentyp: cisag.app.general.obj.Partner)
  • invoiceRecipient (Datentyp: cisag.app.general.obj.Partner)
  • kind (Datentyp: short (Valueset: OWN, EXTERNAL))

Dieses Ereignis kann in einer Aktivitätsdefinition dazu verwendet werden, eine Aktivität zu erzeugen, die den zuständigen Mitarbeiter z. B. auffordert, die Steuer-Befreiung oder die Rechnung erneut zu überprüfen. Wurde der Höchst­betrag bereits vor der aktuellen Steuer-Befreiung überschritten, wird auch keine Steuer-Befreiung gewährt. In diesem Fall wird der zuvor ermittelte, normale Steuer-Schlüssel verwendet und der berechnete Steuerbetrag auf der Rechnung ausgewiesen.

Hinweis
Lesen Sie bitte in den Dokumentationen Aktivitätsdefinitionen und Workflow-Engine nach, wie Sie das beim Überschreiten des Höchstbetrages ausgelöste Ereignis in einer Aktivitätsdefinition verwenden können.

Anwendungsbeschreibung

Die Anwendung Steuer-Befreiungen dient dazu, gewährte Steuer-Befreiungen zu erfassen, damit diese bei der Steuerermittlung berücksichtigt werden kön­nen. Die Anwendung Steuer-Befreiungen hat jeweils eine Ansicht für:

  • Eigene Steuer-Befreiungen und
  • Externe Steuer-Befreiungen

Eigene Steuer-Befreiungen sind Steuer-Befreiungen für das eigene Unternehmen oder eine Organisation des eigenen Unternehmens. Externe Steuer-Befreiungen sind Steuer-Befreiungen für Kunden.

Jede der beiden Ansichten besteht nur aus einem Arbeitsbereich. Beide Ansich­ten enthalten dieselben Felder zur Identifikation und Festlegung der Steuer-Befreiungen. Die folgenden Felder werden angezeigt:

  • Nummer – In diesem Feld wird die eindeutige Identifika­tion der Steuer-Befreiung angezeigt oder erfasst. Die Identifikation der Steuer-Befreiung dient dazu, in anderen Anwendungen die richtige Steuer-Befreiung zu verwenden. Für bereits vorhandene Steuer-Befreiungen kann die Identifikation nicht mehr ge­ändert werden.
    Für neue Steuer-Befreiungen wird die Nummer auto­matisch vom System auf der Basis des in der An­wen­dung Customizing hinterlegten Nummern­krei­ses erzeugt. Sie kann aber auch manuell vergeben werden. Überschreiben Sie dazu die angezeigte Num­mer mit einer neuen, noch nicht verwendeten Identifikation. Die Identifikation ist frei wählbar und kann aus maximal 10 Zeichen be­ste­hen.
  • Bezeichnung – Die Bezeichnung ist ein zusätzlicher Name für die Steuer-Befreiung. Aussagekräftige Bezeichnungen erleichtern dem Benutzer die Suche. Die Bezeich­nung ist frei wählbar und kann mehrdeutig sein, das heißt mehrere Steuer-Befreiungen können die gleiche Bezeichnung tragen. Empfohlen wird die Vergabe jeweils unterschiedlicher Bezeichnungen. Die Bezeichnung kann in mehreren Sprachen erfasst werden.
  • Typ – Wählen Sie in diesem Feld den Typ der Steuer-Befreiung. Mög­liche Typen sind:
    • Datum
    • Datum + Betrag

Beim Steuer-Befreiungstyp Datum wird ein Gül­tig­keits­zeitraum angegeben, in dem die Steuer-Befreiung berücksichtigt werden soll. Beim Steuer-Befreiungs­typ Datum + Betrag kann ergänzend zum Gültigkeitszeitraum ein Höchstbetrag festgelegt wer­den, bis zu dem eine Steuer-Befreiung berück­sichtigt werden darf.

  • Partner – Bei externen Steuer-Befreiungen geben Sie hier einen Kunden an, für den die Steuer-Befreiung gelten soll.
    Bei eigenen Steuer-Befreiungen geben Sie hier einen Lieferanten an.
  • Gültigkeit – Geben Sie in diesem Feld an, in welchem Zeitraum die Steuer-Befreiung gültig ist. Der Gültigkeitszeit­raum wird über ein Anfangsdatum und ein End­da­tum festgelegt. Die Steuer-Befreiung ist ab dem hier festgelegten Anfangsdatum bis zum Ablauf des festgelegten Enddatums gültig, jeweils inklusive dieser Daten.
    Beachten Sie bitte, dass sich die Gültigkeitszeit­räu­me mehrerer Steuer-Befreiungen für einen Kunden oder für das eigene Unternehmens nicht über­schnei­den dürfen. Erfassen Sie darum z. B. für jedes Jahr eine Steuer-Befreiung für den Kunden bzw. für das eigene Unternehmen.
  • Klassifikation – Geben Sie in dieses Feld eine Partner-Steuerklassifikation an. Bei der Steuerermittlung ersetzt die hier angegebene Klassifikation die im Partner hinterlegte Steuerklassifikation.
    Die zur Auswahl stehenden Partner-Klassifika­tio­nen erfassen Sie zuvor in der Anwendung Klas­si­fikationen.
    Es ist ratsam, eine eigene Partner-Steuerklassifi­ka­tion nur für Steuer-Befreiungen zu verwenden. In der Anwendung Steuer-Zuordnungen verwenden sie diese Partner-Steuerklassifikation als Rech­nungspartner-Klassifikation und ord­nen der Steuer-Zuordnung einen Steuer-Schlüssel mit dem Steuer­satz null (0,00 %) zu.
  • Betrag – Bei Steuer-Befreiungen vom Typ Datum + Betrag geben Sie hier den Höchstbetrag an, bis zu dem eine Steuer-Befreiung berücksichtigt werden darf.
    Überschreiten die kumulierten Nettobeträge der Ausgangsrechnungen/Eingangsrechnungen diesen Betrag, wird ein Ereig­nis ausgelöst, das in einer Aktivitätsdefinition im Workflow-Management dazu verwendet werden kann, eine Aktivität zu erzeugen.
    Dieses Feld ist nur dann aktiviert, wenn der Steuer-Befreiungstyp Datum + Betrag ausgewählt ist.
  • Bisher befreit – Dieses Feld zeigt den summierten Betrag aller bis­her gewährten Steuer-Befreiungen des Kunden oder des eigenen Unternehmens an. Dieser Betrag wird automatisch als Summe aller Nettobeträge gebil­det, für die die aktuell angezeigte Steuer-Befreiung berücksichtigt wurde.
    Sie können den Wert in diesem Feld nicht ändern.

Customizing

Steuer-Befreiungen können pro Firma aktiviert bzw. deaktiviert und definiert werden.

Die folgenden Einstellungen in der Anwen­dung Customizing für das Frame­work Rechnungswesen in der Funktion Steuer-Befreiungen sind für die Anwen­dung Steuer-Befreiungen relevant.

  • Eigener Nummernkreis – Wenn in diesem Feld ein Nummernkreis hinterlegt ist, dann wird beim Erfassen einer neuen eigenen Steuer-Befreiung auto­matisch eine neue Nummer auf Basis des hier hin­terlegten Nummernkreises erzeugt. Diese Nummer wird als Vorschlagswert für die Identifikation der Steuer-Befreiung angezeigt.
  • Externer Nummernkreis – Wenn in diesem Feld ein Nummernkreis hinterlegt ist, dann wird beim Erfassen einer neuen externen Steuer-Befreiung auto­matisch eine neue Nummer auf Basis des hier hin­terlegten Nummernkreises erzeugt. Diese Nummer wird als Vorschlagswert für die Identifikation der Steuer-Befreiung angezeigt.

Business Entitys

Für die Anwendung Steuer-Befreiungen ist das nachfolgende Business Entity relevant, das Sie beispielsweise verwenden, um

  • Berechtigungen zu vergeben,
  • Aktivitätsdefinitionen einzurichten oder
  • Daten zu importieren oder zu exportieren

Steuer-Befreiungen

com.cisag.app.financials.obj.TaxExemption

Das Business Entity gehört zu folgender Business-Entity-Gruppe:

Rechnungswesen Stammdaten

com.cisag.app.financials.MasterData

Berechtigungen

Berechtigungen können sowohl mithilfe der Berechtigungsrollen als auch durch die Zuordnung einer Organisation vergeben werden. Das Berechtigungskonzept können Sie in der Technischen Dokumen­tation Berechtigungen nachlesen.

Spezielle Fähigkeiten

Für die Anwendung Steuer-Befreiungen bestehen keine speziellen Fähigkeiten.

Organisations-Zuordnungen

Wenn die Funktion Inhaltsbezogene Berechtigungen in der Anwendung Customizing aktiviert ist, dann kann eine Person die Anwendung Steuer-Befreiungen nur nutzen, wenn ihr in den Partner-Stammdaten eine Organisation zugeordnet wurde, die mindestens in eine der folgenden Organisationsstrukturen eingebunden ist:

  • Rechnungswesen

Besonderheiten

Für die Anwendung Steuer-Befreiungen bestehen keine Besonderheiten.

Berechtigungen für Geschäftspartner

Die Anwendung Steuer-Befreiungen ist für Geschäftspartner nicht freigegeben.

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