OSS Tochtergesellschaften

OSS (One-Stop-Shop) ist ein Verfahren zur Umsatzbesteuerung, welches Unternehmen in Anspruch nehmen können, die Leistungen an Endverbraucher ins EU-Ausland erbringen. Die Meldungen über Umsätze aus diesen Leistungen werden in einem Land innerhalb der EU (in der Regel der Sitz des Unternehmens) erstellt und zur Weiterleitung in die Verbrauchsländer an OSS gemeldet.

Mithilfe des OSS-Verfahrens ist es möglich, Meldungen für mehrere Organisationen zu senden. Dazu muss die Meldung eine meldende Hauptorganisation und eine oder weitere untergeordnete Organisationen enthalten. Diese Organisationen müssen in der Anwendung OSS Tochtergesellschaften als verbundene Unternehmen hinterlegt sein.

In diesem Dokument ist die Anwendung OSS Tochtergesellschaften beschrieben Die Vorgehensweisen zur Anwendung OSS Tochtergesellschaften entsprechen den allgemeinen Vorgehensweisen für Tabellen-Anwendungen, die Sie in der Dokumentation Allgemeine Vorgehensweisen für Tabellen-Anwendungen finden.

Anwendungsbeschreibung

In dieser Anwendung legen Sie fest, welche Organisation als meldende Organisation zusammen mit welcher Tochtergesellschaft gemeldet werden soll. Zur Identifizierung der zu meldenden Beträge (Brutto, Netto und Steuer) ist der Iso-Ländercode der Tochtergesellschaft sowie deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder lokale Steuernummer anzugeben.

Die Anwendung OSS Tochtergesellschaften besteht nur aus einem Arbeitsbereich.

Arbeitsbereich

Der Arbeitsbereich stellt eine Tabelle zur Verfügung, in der Ihnen alle bereits eingerichteten verbundenen Unternehmen angezeigt werden. Hier können Sie neue Verbindungen erfassen oder bestehende bearbeiten und löschen.

Die Tabelle enthält folgende Spalten:

  • Meldende Organisation – Geben Sie hier die Organisation an, die als meldende Organisation die Umsätze mithilfe des OSS-Verfahrens meldet
  • Organisation Tochtergesellschaft – Geben Sie die Organisation an, die bei der meldenden Organisation als Tochtergesellschaft angemeldet werden soll
  • Land – Werden Verkäufe von Tochtergesellschaften zusammen mit der meldenden Organisation gemeldet, müssen die Brutto-, Netto- und Steuerbeträge mit dem Ländercode der Tochtergesellschaft identifiziert werden. In dieser Spalte geben Sie den Ländercode des Landes ein, unter dem die Tochtergesellschaft gemeldet werden soll.
  • Umsatzsteuer-Nummer – Geben Sie in dieser Spalte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Tochtergesellschaft ein. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient dem Empfänger der Meldung (Steuerbehörden des Meldelandes) zur Identifizierung, des Absenders der Meldung.
  • Lokale Steuernummer – Geben Sie in dieser Spalte die lokale Steuernummer der Tochtergesellschaft ein
  • Beschreibung – Die Bezeichnung ist ein zusätzlicher Name für ein Objekt. Aussagekräftige Bezeichnungen erleichtern dem Benutzer die Suche nach dem richtigen Objekt. Die Bezeichnung ist frei wählbar und kann mehrdeutig sein, das heißt mehrere Objekte können die gleiche Bezeichnung tragen. Empfohlen wird die Vergabe jeweils unterschiedlicher Bezeichnungen. Die Bezeichnung kann in mehreren Sprachen erfasst werden.

Customizing

Für die Anwendung OSS Tochtergesellschaften sind in der Anwendung Customizing keine Einstellungen festzulegen.

Business Entitys

Für die Anwendung OSS Tochtergesellschaften ist das nachfolgende Business Entity relevant, das Sie beispielsweise verwenden, um

  • Berechtigungen zu vergeben,
  • Aktivitätsdefinitionen einzurichten oder
  • Daten zu importieren oder zu exportieren

Tochtergesellschaften

com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.moss.obj.MossSubsidiary

Das Business Entity gehört zu folgender Business-Entity-Gruppe:

com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.MasterData

Berechtigungen

Berechtigungen können sowohl mithilfe der Berechtigungsrollen als auch durch inhaltsbezogene Berechtigung (durch die Zuordnung zu Organisationen) vergeben werden. Das Berechtigungskonzept können Sie in der Technischen Dokumentation Berechtigungen nachlesen.

Spezielle Fähigkeiten

Für die Anwendung OSS Tochtergesellschaften bestehen keine speziellen Fähigkeiten.

Organisations-Zuordnungen

Wenn die Funktion Inhaltsbezogene Berechtigungen in der Anwendung Customizing aktiviert ist, dann kann eine Person die Anwendung OSS Tochtergesellschaften nur nutzen, wenn ihr in den Partner-Stammdaten eine Organisation zugeordnet wurde, die mindestens in eine der folgenden Organisationsstrukturen eingebunden ist:

  • Rechnungswesen

Besonderheiten

Für die Anwendung OSS Tochtergesellschaften bestehen keine Besonderheiten.

Berechtigungen für Geschäftspartner

Die Anwendung OSS Tochtergesellschaften ist für Geschäftspartner nicht freigegeben.

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