Manuelle Währungsneubewertung

Aufgrund natürlicher Kursschwankungen kann es erforderlich sein, Forderungen und Verbindlichkeiten, die nicht ausschließlich in der primären Hauswährung der Organisation gebucht sind, neu zu bewerten. Eine Währungsneubewertung wird in der Regel über die Anwendung Cockpit: Währungsneubewertung automatisch für alle in einem Neubewertungsvorschlag enthaltenen offenen Posten oder Kontensalden durchgeführt. Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Cockpit: Währungsneubewertung.

Der Buchungsdialog bietet die Möglichkeit, auch einzelne offene Posten eines Personenkontos oder den Saldo eines Sachkontos neu zu bewerten. Die Neubewertung kann als Fremdwährungsneubewertung oder als Neubewertung von Parallelwährungen vorgenommen werden. Buchungen für eine Fremdwährungsneubewertung erfassen Sie mit einer Belegart vom Typ Währungsdifferenzbuchung, Buchungen für eine Neubewertung von Parallelwährungen mit einer Belegart vom Typ Neubewertung Parallelwährung.

Abhängig davon, ob eine Fremdwährungsneubewertung oder eine Neubewertung von Parallelwährungen vorgenommen werden soll, sind bei der Erfassung unterschiedliche Felder freigeschaltet und Kontrollen aktiviert. Buchungen für eine Neubewertung von Parallelwährungen beispielsweise können nur für eine Organisation erfasst werden, bei der im Customizing die Neubewertungsmethode Neubewertung nur aus primärer Hauswährung oder Neubewertung je Währung festgelegt ist.

Zur Neubewertung von offenen Posten oder Kontensalden geben Sie im Buchungsdialog neben dem Konto die neu zu bewertende Währung, die Wechselkursverwendung und ggf. den für die Bewertung zu verwenden Stichtagskurs an. Wird kein Kurs vorgegeben, ermittelt sich dieser anhand des Bewertungsstichtages aus der Kurstabelle für die angegebene Wechselkursverwendung. Der Bewertungsstichtag ist durch das Belegdatum festgelegt und muss dem letzten Tag der Buchungsperiode entsprechen, in der die Neubewertung vorgenommen werden soll.

Die Auswahl der neu zu bewertenden offenen Posten oder Salden erfolgt, ebenso wie die Neubewertung selbst, abhängig von der Art der Neubewertung. Bei einer Fremdwährungsneubewertung stehen beispielsweise alle offenen Posten des Personenkontos zur Auswahl, die zum Bewertungsstichtag einen offenen Saldo in der neu zu bewertenden Fremdwährung aufweisen.

Darüber hinaus ist bei der Neubewertung von Parallelwährungen auch die für die Organisation festgelegte Neubewertungsmethode entscheidend für die Auswahl und die Bewertung der Salden. Während bei der Fremdwährungsneubewertung grundsätzlich der Saldo in der primären Hauswährung neu bewertet und gebucht wird, ist das bei der Neubewertung von Parallelwährungen immer der Saldo in der Parallelwährung. Abhängig von der Neubewertungsmethode erfolgt dies dann entweder auf Grundlage der primären Hauswährung oder einer anderen Fremdwährung.

Hinweis
Neubewertungen in primärer Hauswährung wirken sich grundsätzlich auch auf die Werte in allen Parallelwährungen aus. Die Neubewertungen in primärer Hauswährung sollten daher immer als erstes durchgeführt werden.
Hinweis
Neubewertungen in Parallelwährung wirken sich nur auf die angegebene Parallelwährung aus. Diese Neubewertungen sollten immer erst nach der Neubewertung in primärer Hauswährung durchgeführt werden.

In diesem Dokument sind die erforderlichen Einstellungen beschrieben, um Währungsneubewertungen im Buchungsdialog vorzunehmen. Darüber hinaus enthält das Kapitel Währungsneubewertung weitere Informationen zur Fremdwährungsneubewertung und  zur Neubewertung von Parallelwährungen.

Begriffsbestimmung

  • Wechselkurs – Der Wechselkurs ist das Wertverhältnis zweier Währungen. Er wird üblicherweise angegeben als ein in heimischen Währungseinheiten ausgedrückter Preis für eine bestimmte Menge ausländischer Währungseinheiten.
  • Parallele Hauswährungen – Parallelwährungen werden als zusätzliche interne Hauswährungen geführt. Jede bestehende Währung einer Organisation kann als zusätzliche interne Hauswährung eingerichtet werden. Dazu gehört immer die primäre Hauswährung einer Organisation, die automatisch auch als gültige Parallelwährung in der Finanzbuchhaltung angelegt ist. Mit der Parallelwährung kann beispielsweise eine einheitliche Auswertungswährung (z. B. für Bilanzen) innerhalb einer Gruppe verbundener Unternehmen mit unterschiedlichen primären Hauswährungen festgelegt werden.

Einstellungen

Um eine Fremdwährungsneubewertung oder eine Neubewertung von Parallelwährung über den Buchungsdialog zu buchen, müssen Einstellungen vorgenommen und erforderliche Stammdaten eingerichtet werden.

Customizing

In der Anwendung Customizing sind für die Hauptfunktion Finanzbuchhaltung die folgenden Einstellungen vorzunehmen:

Unter der Funktion Vorschlagswert im Unterkarteireiter Buchen geben Sie unter der Rubrik Konten ein Ertragskonto für Kursgewinne und ein Aufwandskonto für Kursverluste aus Neubewertungen an. Diese Konten werden bei einer Fremdwährungsneubewertung herangezogen.

Unter der Rubrik Währungsneubewertung richten Sie die Bewertungsmethode für die Neubewertung von Parallelwährungen ein. Als Bewertungsmethode kann je Organisation eine der folgenden Einstellungen gewählt werden:

  • Keine Neubewertung – Diese Einstellung ist in jeder Organisation voreingestellt und bedeutet, dass keine  Neubewertungen von Parallelwährungen durchgeführt werden können
  • Neubewertung nur aus primärer Hauswährung – Bei dieser Einstellung erfolgt die Neubewertung für eine Parallelwährung grundsätzlich aus den Werten der primären Hauswährung
  • Neubewertung je Währung – Bei dieser Einstellung erfolgt die Neubewertung für eine Parallelwährung je gebuchter Währung. Das bedeutet, dass auch eine Neubewertung nur aus der gebuchten primären Hauswährung vorgenommen werden kann.

Bei der Neubewertung paralleler Hauswährungen werden die Buchungen generell in der nachfolgenden Periode storniert. Über das Feld Generell Storno aller Neubewertungen können Sie steuern, ob auch die Buchungen der Fremdwährungsneubewertung in der nachfolgenden Periode storniert werden sollen.

Hinweis
Dieses Feld hat bei Fremdwährungsneubewertungen keine Auswirkung bei beglichenen oder teilweise beglichenen Posten. Diese werden generell in der nachfolgenden Periode storniert.

Nummernkreise

In der Anwendung Nummernkreise legen Sie den Nummernkreis fest, der für Währungsneubewertungen verwendet werden soll. Für diesen Nummernkreis muss der Typ Finanzbuchhaltung Belegnummer gewählt werden. Unter dem Karteireiter Definition legen Sie die Bestandteile fest, aus denen sich die zu erzeugende Belegnummer des Nummernkreises zusammensetzen soll. Dazu geben Sie für alle Bestandteile der Nummer die Herkunft des Wertes sowie dessen Format an.

Ausführliche Informationen zu dieser Anwendung finden Sie im Dokument Nummernkreise.

Belegarten Finanzbuchhaltung

In der Anwendung Belegarten Finanzbuchhaltung richten Sie eine Belegart für Buchungen aus Fremdwährungsneubewertungen ein, der Sie den Belegtyp Währungsdifferenzbuchung zuordnen. Um Neubewertungen von Parallelwährungen vorzunehmen, richten Sie eine Belegart ein, der Sie den Typ Neubewertung Parallelwährung zuordnen. Für beide Arten der Neubewertung können beliebig viel Belegarten eingerichtet werden, um z. B. für jede neu zu bewertende Parallelwährung eine eigene Belegart zu verwenden.

Unter dem Karteireiter Buchung ordnen Sie jeder Belegart für die Währungsneubewertung im Unterkarteireiter Nummernkreise einen Nummernkreis für Währungsneubewertungen zu.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Belegarten Finanzbuchhaltung.

Sachkonten

Eine Fremdwährungsneubewertung bei Sachkonten wird nur für echte Währungskonten vorgenommen. Hierbei handelt es sich um Konten, denen in der Anwendung Sachkonten unter der Rubrik Währung eine Fremdwährung fest zugeordnet ist.

Bei der Neubewertung von Parallelwährungen hingegen werden nur Sachkonten berücksichtigt, bei denen das Feld In Neubewertung Parallelwährung berücksichtigen aktiviert ist.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Sachkonten.

Währungskonten

Abweichend zu den Neubewertungskonten im Customizing können Sie in der Anwendung Währungskonten Sachkonten für Kursgewinne und Kursverluste je Fremdwährung festlegen, wenn Differenzen aus Fremdwährungsneubewertungen getrennt nach Fremdwährungen gebucht werden sollen. Die Beträge in primärer Hauswährung werden dann auf den Konten gebucht, die der Währung zugeordnet sind. Für Währungen, denen keine Neubewertungskonten zugeordnet sind, werden die Differenzen auf den Konten gebucht, die in der Anwendung Customizing für Neubewertungen festgelegt sind.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Währungskonten.

Parallele Hauswährungen

Kursgewinne und Kursverluste aus der Neubewertung von Parallelwährungen werden auf den Konten gebucht, die der zu bewertenden Parallelwährung zugeordnet sind. In der Anwendung Parallele Hauswährungen tragen Sie bei jeder Parallelwährung die neu bewertet werden soll ein Ertrags- sowie ein Aufwandskonto für die Neubewertung ein.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Parallele Hauswährungen.

Wechselkursverwendung Parallelwährung

Für die Neubewertung von Parallelwährungen sind  über die Anwendung Wechselkursverwendung Parallelwährung eigene Wechselkursverwendungen einzurichten. In einer Wechselkursverwendung ist festgelegt, für welche Parallelwährung diese verwendet werden soll und welcher Notierungsrichtung (Preis- oder Mengennotierung) die Kurse unterliegen.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Wechselkursverwendung Parallelwährungen.

Wechselkurse Parallelwährung

Zusätzlich zur Wechselkursverwendung sind für die Neubewertung von Parallelwährungen die Wechselkurse für die Parallelwährung zu pflegen. In der Anwendung Wechselkurse Parallelwährung legen Sie die Wechselkurse einer Parallelwährung zu anderen Währungen fest. Die Wechselkurse werden einer Wechselkursverwendung für Parallelwährungen zugeordnet.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Wechselkurse Parallelwährungen.

Währungsneubewertung

Im Buchungsdialog können Sie einzelne offene Posten oder Salden neu bewerten. Die Neubewertung kann als Fremdwährungsneubewertung oder als Neubewertung von Parallelwährungen vorgenommen werden. Zur Erfassung einer Buchung für die Währungsneubewertung bietet der Buchungsdialog Felder an,  deren Inhalt und Funktionsweisen in der Dokumentation Buchen Finanzbuchhaltung beschrieben sind.

Fremdwährungsneubewertung

Eine Buchung zur Fremdwährungsneubewertung erfassen Sie mit einer Belegart vom Typ Währungsdifferenzbuchung. Die Vorgehensweise dazu finden Sie in der Dokumentation Vorgehensweisen Buchen Finanzbuchhaltung unter dem Kapitel Währungsneubewertung.

Zur Neubewertung können alle Posten des angegebenen Personenkontos ausgewählt werden, die per Bewertungsstichtag einen offenen Saldo in Fremdwährung aufweisen. Die Neubewertung bei einem Sachkonto ist nur zulässig, wenn diesem im Stammsatz die neu zu bewertende Währung fest zugeordnet ist. Für diese Sachkonten kann auch eine Neubewertung der Kontensalden vorgenommen werden.

Die Neubewertung erfolgt durch die Umrechnung der Fremdwährungssalden in die primäre Hauswährung der Organisation zum angegebenen Wechselkurs. Die Differenz aus dem Vergleich zwischen dem alten Saldo (vor Neubewertung) und dem neu ermittelten Saldo stellt den Kursgewinn bzw. Kursverlust dar. Die so entstandenen Kursgewinne bzw. Kursverluste werden auf dem Ertrags- oder Aufwandskonto gebucht, das im Customizing eingetragen bzw. der im Beleg angegebenen Fremdwährung über die Anwendung Währungskonten zugeordnet ist.

Neubewertung von Parallelwährungen

Eine Buchung zur Neubewertung von Parallelwährungen erfassen Sie mit einer Belegart vom Typ Neubewertung Parallelwährung. Die Vorgehensweise dazu finden Sie in der Dokumentation Vorgehensweisen Buchen Finanzbuchhaltung unter dem Kapitel Währungsneubewertung.

Bei der Erfassung von Buchungen für die Neubewertung von Parallelwährungen ist neben der Belegart auch die für die Organisation festgelegte Bewertungsmethode im Customizing entscheidend. Ist dort die Bewertungsmethode Neubewertung nur aus primärer Hauswährung eingestellt, können Sie für die Neubewertung alle Posten des angegebenen Personenkontos auswählen, die zum Bewertungsstichtag einen offenen Saldo in Parallelwährung aufweisen und deren Währung nicht mit der angegebenen Parallelwährung identisch ist.

Ist die Bewertungsmethode Neubewertung je Währung eingestellt, stehen alle Posten des Personenkontos zur Auswahl, die zum Bewertungsstichtag einen offenen Saldo in der angegebenen Fremdwährung aufweisen. Als Fremdwährung kann dann auch die primäre Hauswährung der Organisation angegeben sein.

Ein Sachkonto kann grundsätzlich nur angegeben werden, wenn dieses über das Feld In Neubewertung Parallelwährung berücksichtigen für die Neubewertung aktiviert ist. Sofern diesem Konto eine Fremdwährung fest zugeordnet ist, darf es sich nicht um die neu zu bewertende Parallelwährung handeln. Für Sachkonten kann auch eine Neubewertung der Kontensalden vorgenommen werden.

Die Neubewertung der Parallelwährung berechnet und aktualisiert für jeden im Beleg zugeordneten Posten den Saldo in der angegebenen Parallelwährung neu. Dies erfolgt je nach Bewertungsmethode entweder aus den Werten der primären Hauswährung oder aus den Werten einer Fremdwährung.  Ist die Bewertungsmethode Neubewertung nur aus primärer Hauswährung eingestellt, wird je Posten der Saldo in der Parallelwährung durch Umrechnung der primären Hauswährung zum angegebenen Wechselkurs neu berechnet und gebucht.

Bei der Einstellung Neubewertung je Währung wird je Posten der Saldo in der Parallelwährung durch Umrechnung der Fremdwährungssalden zum angegebenen Wechselkurs neu berechnet und gebucht.

Die aus der Neubewertung entstandenen Kursgewinne und Kursverluste werden auf dem Ertrags- oder Aufwandkonto gebucht, das der Parallelwährung über die Anwendung Parallele Hauswährungen zugeordnet ist.

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