Länderzuordnungen zur Schwarzliste

Die Schwarzliste gehört zu den Berichten, die der italienische Gesetzgeber für die Meldung steuerrelevanter Umsätze verlangt. In ihr werden die Kunden- und Lieferantenumsätze der Länder gemeldet, die der italienischen Schwarzlist zugeordnet sind. Um Länder der Schwarzliste zuzuordnen steht Ihnen die Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste zur Verfügung.

In diesem Dokument ist die Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste beschrieben.

Die Vorgehensweisen zur Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste entsprechen den allgemeinen Vorgehensweisen für Tabellen-Anwendungen, die Sie in der Dokumentation Allgemeine Vorgehensweisen für Tabellen-Anwendungen finden.

Anwendungsbeschreibung

In der Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste erfassen Sie die Länder, deren Umsätze in der Schwarzliste gemeldet werden sollen. Die Zuordnung eines Landes zur Schwarzliste kann über die Felder Gültig ab und Gültig bis zeitlich begrenzt werden. Bereits bestehende Zuordnungen können nicht geändert werden. Hier ist nur das Löschen der Zuordnungen möglich.

Die Anwendung besteht aus einem Abfrage- und einem Arbeitsbereich.

Abfragebereich

Im Abfragebereich stehen Felder für die Eingabe von Suchmerkmalen zur Verfügung, nach denen das System die entsprechenden Länderzuordnungen suchen soll. Das System ermittelt alle vorhandenen Länderzuordnungen, die den erfassten Suchmerkmalen entsprechen, und zeigt diese in einer Tabelle an.

Die folgenden Eingabefelder stehen zur Verfügung:

  • Land – Geben Sie in diesem Feld bei Bedarf ein oder mehrere Länder als Suchmerkmal für die anzuzeigenden Länderzuordnungen an. Über die Wertehilfe Länder suchen können Sie sich die vorhandenen Länder anzeigenlassen und auswählen.
  • UIC Länder-Code – Geben Sie in diesem Feld bei Bedarf einen oder mehrere UIC-Ländercodes als Suchmerkmal für die anzuzeigenden Länderzuordnungen an
  • Gültig ab – Mit der Eingabe in diesem Feld wählen Sie die anzuzeigenden Länderzuordnungen anhand des Datums aus, ab der diese gültig sind
  • Löschkennzeichen – Wählen Sie die Länderzuordnungen anhand des Löschkennzeichens aus. Folgende Einstellungen können gewählt werden:
    • (Alle)
    • Ohne Löschkennzeichen
    • Mit Löschkennzeichen

Arbeitsbereich

Im Arbeitsbereich der Anwendung werden als Ergebnis der Abfrage die entsprechenden Länderzuordnungen in einer Tabelle angezeigt. In dieser Tabelle können Sie neue Zuordnungen erfassen und bestehende Länderzuordnungen bearbeiten oder löschen.

  • Land – Geben Sie hier das Land an, das der Schwarzliste für die Ausgabe der Umsätze zugeordnet werden soll
  • UIC Länder-Code – Hier wird der UIC Ländercode angezeigt, der dem angegebenen Land in der Anwendung Länder zugeordnet ist
  • Gültig ab – Hier können Sie festlegen, ab wann Umsätze für dieses Land in der italienischen Schwarzliste gemeldet werden sollen
  • Gültig bis – Hier können Sie festlegen, bis wann Umsätze für dieses Land in der italienischen Schwarzliste gemeldet werden sollen

Customizing

Die Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste kann nur für die Organisationen verwendet werden, für die in der Anwendung Customizing in der Funktion Länderspezifische Funktionen die Einstellung Länderbesonderheiten: Italien ausgewählt wurde. Darüber hinaus muss für diese Organisationen die Funktion Finanzbuchhaltung und innerhalb dieser die Funktion Finanzbuchhaltung Italien aktiviert sein.

Business Entitys

Für die Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste ist das nachfolgende Business Entity relevant, das Sie beispielsweise verwenden, um

  • Berechtigungen zu vergeben,
  • Aktivitätsdefinitionen einzurichten oder
  • Daten zu importieren oder zu exportieren

Länderzuordnung zur Schwarzliste

com.sem.ext.app.fin4it.financialaccounting.obj.CountryBlackListAssignment

Berechtigungen

Berechtigungen können sowohl mithilfe der Berechtigungsrollen als auch durch inhaltsbezogene Berechtigung (durch die Zuordnung zu Organisationen) vergeben werden. Das Berechtigungskonzept können Sie in der Technischen Dokumentation Berechtigungen nachlesen.

Spezielle Fähigkeiten

Für die Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste bestehen keine speziellen Fähigkeiten.

Organisations-Zuordnungen

Wenn die Funktion Inhaltsbezogene Berechtigungen in der Anwendung Customizing aktiviert ist, dann kann eine Person die Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste nur nutzen, wenn ihr in den Partner-Stammdaten eine Organisation zugeordnet wurde, die mindestens in eine der folgenden Organisationsstrukturen eingebunden ist:

  • Rechnungswesen

Besonderheiten

Für die Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste bestehen keine Besonderheiten.

Berechtigungen für Geschäftspartner

Die Anwendung Länderzuordnungen zur Schwarzliste ist für Geschäftspartner nicht freigegeben.

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