Lagerorganisationen

In diesem Dokument werden die durch das System unterstützen Lagerorganisationen erläutert. Die dabei verwendeten Anwendungen und deren Felder, Aktionen und Vorgehensweisen sind in separaten Dokumentationen ausführlich beschrieben.

1                  Begriffsbestimmung

Bestandseigentümer

Der Bestandseigentümer ist der rechtmäßige Besitzer eines Lagerbestandes. Der Bestandseigentümer kann pro Lagerplatz festgelegt werden. Er wird für viele Prozesse der Lagerlogistik verwendet, wie z. B. die Inventur und die Bestandsbewertung.

Blocklager

Ein Blocklager ist eine Lagerorganisation, wonach die Lagerzone in Reihen und Plätze unterteilt ist. Ein Blocklager ist üblicherweise durch auf dem Boden gezeichneten Linien in Blockplätze eingeteilt.

Einfaches Lager

Ein einfaches Lager ist eine Lagerorganisation, wonach der Lagerort oder die Lagerzone keine weitere Unterteilung in Reihen, Ebene und Plätze besitzt. Eine Lagerplatzsteuerung ist bei einem einfachen Lager daher nicht möglich.

Hochregallager

Ein Hochregallager ist eine Lagerorganisation, bei der die Lagerzone in Reihen, Ebene und Plätze unterteilt ist. Optional können die Reihen in Gänge gruppiert und die einzelnen Plätze in Stellplätze weiter unterteilt werden.

Lagergänge

Lagergänge fassen Reihen einer Lagerzone zusammen, die von demselben Ort bedient werden können. Die Lagergänge können für die Sortierung der Lagerplätze bei der Ein- und Auslagerung verwendet werden.

Lagerorganisationen

Über die Lagerorganisation wird die Struktur eines Lagerortes oder einer Lagerzone festgelegt. Mithilfe der Lagerorganisation lassen sich verschiedene Lagerstrukturen wie einfache Lager, Hochregallager und Blocklager abbilden.

Lagerorte

Ein Lagerort ist ein logisch oder physisch abgegrenzter Bereich, in dem Artikelbestände verwaltet werden. Ein Lagerort ist immer einem Standort zugeordnet. Wenn in der Anwendung „Customizing“ die Lagerplatzsteuerung aktiviert ist, dann kann der Lagerort in Lagerzonen und Lagerplätze weiter untergliedert werden. Die genaue Struktur des Lagerortes wird von der Lagerorganisation definiert.

Lagerplatz

Ein Lagerplatz bezeichnet die genaue Stelle an einem Lagerort, an der Artikel gelagert werden können. Ein Lagerplatz liegt innerhalb eines Lagerortes stets in einer Lagerzone und wird auf Basis einer Reihe, einer Ebene und einer Lagerplatznummer genau bestimmt. Jeder Lagerplatz ist von einem Lagerplatztyp, der die Verwendung des Lagerplatzes festlegt. Das Vorhandensein von Lagerplätzen ist die Voraussetzung für die Lagerplatzsteuerung.

Lagerzonen

Wenn in der Anwendung „Customizing“ die Lagerplatzsteuerung aktiviert ist, dann kann ein Lagerort in Lagerzonen weiter untergliedert werden. Ein Lagerort kann beliebig viele Lagerzonen erhalten.

Stellplatz

Der Stellplatz ist eine zusätzliche Gliederung des Lagerplatzes. Er ist der kleinste Bestandteil eines Lagerortes und kann genau ein Lademittel aufnehmen. Die Anzahl der Stellplätze entspricht daher der maximal zugelassenen Anzahl an Lademitteln für den Lagerplatz.

2                  Lagerorte und Lagerzonen

Das System unterscheidet zwischen „physischen“ und „virtuellen“ Lagerorten. Ein physischer Lagerort entspricht einem physisch oder logisch abgegrenzten Bereich, in dem Artikelbestände verwaltet werden. Ein virtueller Lagerort dient u. a. als Transitlager bei Verteilaufträgen.

Wenn in der Anwendung „Customizing“ die Lagerplatzsteuerung aktiviert ist, dann kann der Lagerort in Lagerzonen und Lagerplätze unterteilt werden. Ein solcher Lagerort wird „unterteilt“ oder „lagerplatzgeführt“ genannt. Besitzt der Lagerort weder Lagerzonen noch Lagerplätze, dann handelt es sich um einen „einfachen“ Lagerort. An einfachen Lagerorten ist eine Lagerplatzsteuerung nicht möglich.

Ein unterteilter Lagerort ist in Lagerzonen gegliedert. Jede Lagerzone stellt einen logischen Bereich da, in dem Artikelbestände nach eigenen Lagerstrategien verwaltet werden können. Jede Lagerzone besitzt eine Lagerorganisation, die die Struktur der Lagerzone anhand der Strukturebenen Reihe, Ebene und Platz beschreibt. Die Lagerorganisation eines unterteilten Lagerortes wird somit von den Lagerorganisationen seiner Lagerzonen bestimmt.

Durch die Zuordnung der Strukturebene ergeben sich die folgenden vom System möglichen Lagerorganisationen einer Lagerzone:

  • Einfaches Lager
    Eine Lagerzone der Lagerorganisation „Einfaches Lager“ wird auch einfache Lagerzone genannt. Sie besitzt keine weitere Unterteilung und somit auch keine Lagerplätze.
  • Hochregallager
    Eine Lagerzone der Lagerorganisation „Hochregallager“ ist in Reihen, Ebenen und Plätze unterteilt.
  • Blocklager
    Eine Lagerzone der Lagerorganisation „Blocklager“ ist in Reihen und Plätzen unterteilt, besitzt aber keine Ebene.
  • Nur Plätze
    Eine Lagerzone der Lagerorganisation „Nur Platz“ ist in Plätze unterteilt, besitzt aber weder Reihen noch Ebenen.

Jeder Lagerzone wird zusätzlich eine Verwendung zugeordnet. Lagerzonen unterschiedlicher Verwendungen werden für unterschiedliche Zwecke benutzt und unterliegen unterschiedlichen Prüfungen im System. Die folgenden Verwendungen einer Lagerzone sind möglich:

  • Wareneingang
    Ein unterteilter Lagerort muss genau eine nicht unterteilte Lagerzone der Verwendung „Wareneingang“ besitzen. Beim Buchen eines Wareneingangs erfolgt der Zugang in die Wareneingangszone.
  • Warenausgang
    Ein unterteilter Lagerort muss genau eine nicht unterteilte Lagerzone der Verwendung „Warenausgang“ besitzen. Bei der Kommissionierung wird der zu kommissionierende Bestand in die Warenausgangszone transportiert. Als Quelle können Reserve- und Kommissionierplätze sowie Lagerzonen ohne Struktur in Frage kommen. Mit der Ausgabe des Lieferscheins erfolgt der Abgang aus der Warenausgangszone.
  • Kommissionierung
    Ein unterteilter Lagerort kann beliebig viele Kommissionierzonen besitzen. Eine Kommissionierzone darf nur Kommissionierplätze besitzen.
  • Reserve
    Ein unterteilter Lagerort kann beliebig viele Reservezonen besitzen. Eine Reservezone darf nur Reserveplätze besitzen, d. h. Lagerplätze einer Lagerplatzart vom Typ „Lagerplatz mit Lademittel“, „Lagerplatz ohne Lademittel“, „Blockplatz mit Lademittel“ oder „Fixplatz ohne Lademittel“.
  • Keine Angabe
    Eine Lagerzone ohne Verwendungsangabe kann sowohl reserve- als auch Kommissionierplätze besitzen. Besitzt eine Lagerzone einen Kommissionierplatz mit einer Nachschubdefinition für einen Artikel, dann berücksichtigt die Auslagerungslogik Bestände auf den Kommissionierplätzen vor Beständen auf Reserveplätzen in derselben Lagerzone.
  • Inventur-Differenzen
    Ein unterteilter Lagerort muss genau eine nicht unterteilte Lagerzone der Verwendung „Inventur-Differenzen“ besitzen. Diese Lagerzone wird verwendet, um bei Inventuren die Anzahl der bewertungsrelevanten Materialbuchungen zu minimieren. Abweichungen zum Soll-Bestand resultieren in einer bewertungsneutralen Umlagerung gegen die Inventurdifferenz-Zone. Am Ende der Inventur bleiben pro Artikel und Ausprägung lediglich die Lagerort-übergreifenden Differenzmengen übrig. Eine negative Differenzmenge wird beim Abschließen der Inventur vom Lagerort abgebucht; eine positive Menge wird zugebucht. Abweichungen zum Soll-Bestand, die durch das Lagern auf einem falschen Lagerplatz innerhalb des Lagerortes entstehen, bleiben somit bewertungs-neutral.
    Die Inventurdifferenz-Zone dient außer der zwischenzeitlichen Umbuchung von Inventur-Differenzen auch der Buchung von fehlerhaften Materialbuchungen.

Die folgende Abbildung zeigt die beispielhafte Struktur eines in Lagerplätze unterteilten Lagerortes:

 

Der Lagerort besitzt zwei Lagerzonen der Verwendung „Reserve“ mit der Lagerorganisation „Hochregallager“ bzw. „Blocklager“. Weiterhin besitzt der Lagerort eine Lagerzone der Verwendung „Kommissionierung“ mit der Lagerorganisation „Nur Plätze“.

Wenn die Lagerorganisation einer Lagerzone die Verwendung von Reihen vorsieht, dann können diese in Lagergänge gruppiert werden. Ein Lagergang stellt eine Menge von Reihen einer Lagerzone dar, die zusammen bedient werden können (z. B. vom selben physischen Gang am Lagerort). Sie können Lagergänge verwendet, um z. B. Lagerplätze bei der Ein- und Auslagerung in eine bestimmte Reihenfolge zu sortieren. Die Lagergänge sind jedoch nicht Bestandteil der Adressierung eines Lagerplatzes.

3                  Lagerplätze

Jedem Lagerplatz wird eine Lagerplatzart zugeordnet. Mit der Zuordnung erhält der Lagerplatz seine Eigenschaften. Zu diesen Eigenschaften gehören z. B. der Lagerplatztyp, die ABC-Klassifikation sowie die Definition des Aufnahme­vermögens an verschiedenen Lademitteln. Bei Fixplätzen und Kommissionierplätzen erfolgt die Definition des Aufnahmevermögens direkt am Lagerplatz.

Der Lagerplatz wird anhand seiner Zugehörigkeit zu einem Lagerort und einer Lagerzone sowie seiner Strukturebenen adressiert. Alle Strukturebenen müssen alpha-numerisch sein. Die Reihe und der Platz sind dreistellig, die Ebene zweistellig. Die Strukturebenen müssen in der Reihenfolge Reihe, Ebene und Platz erfolgen.

Ein Beispiel für die Adressierung eines Lagerplatzes in einer Lagerzone der Lagerorganisation „Hochregallager“ ist „300-RES-004-02-002“.

4                  Stellplätze

Der Stellplatz ist eine zusätzliche Gliederung des Lagerplatzes. Er ist der kleinste Bestandteil eines Lagerortes und kann genau ein Lademittel aufnehmen. Die tatsächliche Anzahl der Stellplätze entspricht daher der bei der Lagerplatzart hinterlegten maximalen Anzahl an Lademitteln. (Bei Fixplätzen und Kommissionierplätzen kann der Stellplatz direkt für den Lagerplatz festgelegt werden.) Da dieser Wert vom verwendeten Lademittel abhängig ist, wird die Anzahl der Stellplätze erst mit der ersten Belegung des Platzes ermittelt. Ein Lagerplatz ohne Bestand oder Reservierung besitz somit auch keine Stellplätze. Wenn ein Lagerplatz mit einem Lademittel belegt ist, dann darf auf weitere Stellplätze desselben Lagerplatzes nur das gleiche Lademittel eingelagert werden. Die Mischung von verschiedenen Lademitteln auf einem Lagerplatz ist somit unzulässig. Eine Änderung der maximalen Anzahl der Lademittel oder das Entfernen eines Lademittels bei der Lagerplatzart wirkt sich erst bei zukünftigen Einlagerungen auf leere Plätze aus. Die Änderung hat keine Folge für die Anzahl der Stellplätze bei bestehenden Beständen.

Besitzt ein Lagerplatz mehr als einen Stellplatz, dann kann die Nummer des Stellplatzes für die Adressierung verwendet werden. Die Länge der Stellplatznummer hängt von der Kapazität des Lagerplatzes ab. Ist die maximale Anzahl von Lademitteln kleiner als zehn, dann ist die Stellplatznummer einstellig. Kann der Lagerplatz zwischen zehn und 99 Lademittel erfassen, dann ist sie zweistellig. Nur bei Fixplätzen und Kommissionierplätzen ist es möglich, alpha-numerische Stellplatzangaben mit bis zu drei Zeichen zu hinterlegen.

Ein Beispiel für die Adressierung eines Stellplatzes mit maximal 10 Lademitteln ist „300-RES-004-02-002/02“.

Ein Beispiel für die Adressierung eines Stellplatzes auf einem Fixplatz ist „300-RES-021-002/A30“.

Wird die Stellplatznummer nicht angegeben, dann wird damit der erste Stellplatz (1 bzw. 01) referenziert.

Eine Ausnahme stellen Lagerplätze dar, bei denen die Einlagerstrategie „Blockzulagerung“ verwendet wird. Auf solchen Lagerplätzen sind die einzelnen Lademittel und damit auch die Stellplätze nicht individuell adressierbar.

5                  Bestandseigentümer

Der Bestandseigentümer ist der rechtmäßige Besitzer eines Artikelbestands. An einem Lagerort können Artikelbestände beliebig vieler Bestandseigentümer gelagert werden. Ist der Lagerort in Lagerplätze unterteilt, dann kann jeder Lagerplatz einem Bestandseigentümer zugeordnet werden. Der Bestandseigentümer wird je nach Einstellung des Parameters „Bestandseigentümer-Herkunft“ entweder von der übergeordneten Lagerzone übernommen, direkt am Lagerplatz angegeben oder anhand der Reservierungen bzw. Einlagerungen auf dem Lagerplatz ermittelt.

Der Bestandseigentümer ist normalerweise eine Firma der eigenen Unternehmensgruppe. Aber auch externe Kunden können Bestandseigentümer sein. Werden an einem unterteilten Lagerort Artikelbestände von externen Kunden verwaltet („Vendor Managed Inventory“), dann müssen die Lagerplätze, wo die Bestände lagern, dem jeweiligen Kunden als Bestandseigentümer zugeordnet sein.

Sowohl in der Bestandsführung als auch in der Bestandsbewertung werden die Bestände bezogen auf den Bestandseigentümer differenziert ausgewiesen. In der Bestandsbewertung erfolgt allerdings eine Bestandsbewertung ausschließlich für Bestandseigentümer, die Firmen der eigenen Unternehmensgruppe sind. Auch bei der Verfügbarkeitsrechnung werden ausschließlich Bestandseigentümer berücksichtigt, die der eigenen Unternehmensgruppe angehören, da dem System nur für diese Bestandseigentümer die geplanten Zu- und Abgänge bekannt sind.

Wird in einer Multi-Site-Installation der Bestand auf eine andere Firma der eignen Unternehmensgruppe übertragen, resultiert dies in einer internen Verrechnung zwischen den beiden Firmen.

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