Unter dieser Funktion legen Sie die Aufbewahrungsfristen zur Reorganisation der Zahlungsvorschläge und anderer Prozessdaten der Finanzbuchhaltung (z. B. Zinsvorschläge), fest. Die Aufbewahrungsfristen werden in Jahren angegeben und steuern, wie lange die Vorgänge nach ihrer Erledigung noch im System verbleiben sollen.
Hinweis
Beachten Sie bei den Aufbewahrungsfristen die gesetzlichen Vorgaben.
Technische Informationen
- Bezeichnung: Aufbewahrungsfristen
- Technischer Name: com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.RetentionPreiods
- Ab Release: Comarch Financials Enterprise 6.2
- Notwendige Lizenz: keine
- Deaktivierbar: ja
Karteireiter Einstellungen
Für die Funktion Aufbewahrungsfristen sind folgende Einstellungen verfügbar:
- Zahlungsvorschläge (in Jahren) – Geben Sie in diesem Feld die Jahre an, die Zahlungsvorschläge nach ihrer Erledigung noch im System verbleiben sollen, bevor diese reorganisiert werden können. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch für Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr.
- Prozessdaten (in Jahren) – Geben Sie in diesem Feld die Jahre an, die Prozessdaten nach ihrer Erledigung noch im System verbleiben sollen, bevor diese reorganisiert werden können. Die hier angegebene Aufbewahrungsfrist für Prozessdaten wird in folgenden Reorganisationsanwendungen berücksichtigt:
- OP-Bereinigung reorganisieren
- OP-Verrechnung zwischen verbundenen Unternehmen reorganisieren
- Währungsneubewertungsvorschlag reorganisieren
- Zinsrechnungsvorschläge reorganisieren
- Mahnvorschläge (in Jahren) – Geben Sie in diesem Feld die Jahre an, die Mahnvorschläge der Finanzbuchhaltung nach ihrer Erledigung noch im System verbleiben sollen, bevor diese reorganisiert werden können.
- Meldungsvorschläge FIN (in Jahren) – Geben Sie in diesem Feld die Jahre an, die Meldungsvorschläge der Finanzbuchhaltung nach ihrer Erledigung noch im System verbleiben sollen, bevor diese reorganisiert werden können.
- Z4-Meldungen (in Jahren) – Geben Sie in diesem Feld die Jahre an, die Z4-Meldungen der Finanzbuchhaltung nach ihrer Erledigung noch im System verbleiben sollen, bevor diese reorganisiert werden können.
- Externe WKV-Meldungen (in Jahren) – Geben Sie in diesem Feld die Jahre an, die externe WKV-Meldungen der Finanzbuchhaltung nach ihrer Erledigung noch im System verbleiben sollen, bevor diese reorganisiert werden können.