1 Themenübersicht + MOSS
Alle Wirtschaftsteilnehmer sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte direkte und indirekte Steuern zu entrichten. Zu den für Unternehmen wichtigsten indirekten Steuern gehört die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). In der Finanzbuchhaltung gilt, die Umsatzsteuer aus allen Erlösen zu berechnen und der abzugsfähigen Vorsteuer (für bezogene Leistungen) gegenüberzustellen. Dazu müssen bei allen warenwirtschaftlichen Aufträgen und den daraus entstehenden Ein- und Ausgangsrechnungen die Steuerbeträge korrekt berechnet und anschließend in die Finanzbuchhaltung übertragen werden. Dort werden die Steuerbeträge weiterverarbeitet und fließen unter anderem in die verschiedenen Umsatzsteuermeldungen ein.
Neben den indirekten Steuern, die Unternehmen entrichten müssen, werden auch direkte Steuern (Ertragsteuern) fällig. Zu den Ertragssteuern für Unternehmen gehören unter anderem die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Die Ertragssteuern werden in dieser Dokumentation nicht weiter betrachtet.
Damit die Umsatzsteuern korrekt berechnet und abgeführt werden können, müssen bei der Abbildung der Geschäftsprozesse im ERP-System auch verschiedene für die Steuern relevante Prozesse abgebildet werden:
- Ermittlung des für einen Auftrag bzw. eine Auftragsposition jeweils gültigen Steuerschlüssels mit Steuersatz und Steuertyp
- Berechnen der konkreten für einen Auftrag bzw. eine Auftragsposition geltenden und in der Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung zu fakturierenden Steuerbeträge auf Basis des Steuerschlüssels
- Ausgabe der Steuerbeträge auf den entsprechenden Belegen, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Übernahme der relevanten Daten in die Finanzbuchhaltung, damit dort die tatsächlich fälligen Steuern berechnet und abgeführt werden können
- Darstellung auf den länderspezifischen Steuerformularen
Diese für die Umsatzsteuerermittlung relevanten Prozesse werden mit mehreren Anwendungen abgebildet:
- Steuerschlüssel
- Steuer-Klassifikationen
- Steuer-Zuordnungen
- Steuer-Befreiungen
Dabei legen Steuerschlüssel für einen Steuertyp wie Vorsteuer oder Mehrwertsteuer einen bestimmten Steuersatz fest. Im ERP-System werden Steuerschlüssel nicht direkt zu einem Auftrag, einem Partner oder einem Artikel zugeordnet. Stattdessen werden Steuer-Klassifikationen zugeordnet, die mehrere Business Entitys (wie Partner oder Artikel) in Bezug auf Steuern gruppieren. Die Verwendung von Steuer-Klassifikationen hat den Vorteil, dass für eine Gruppe von Business Entitys einheitlich Steuerschlüssel zugeordnet und auf einmal geändert werden können. Auch Steuer-Befreiungen können im ERP-System hinterlegt und bei der Steuerermittlung berücksichtigt werden.
In dieser Dokumentation werden die für die Steuerermittlung notwendigen Prozesse und die beteiligten Anwendungen im Überblick beschrieben. Ergänzend wird in einer beispielhaften Vorgehensweise beschrieben, wie Sie die für die Steuerermittlung relevanten Stammdaten erfassen. Insbesondere wird erläutert, wie Sie die steuerlichen Geschäftsvorfälle analysieren und gruppieren und dann darauf aufbauend die Steuerschlüssel und Steuer-Klassifikationen für Ihr Unternehmen optimal erfassen und einander zuordnen können.
Weitere Informationen zum Aufbau und zur Bedienung der genannten Anwendungen finden Sie in den jeweiligen Dokumentationen zu diesen Anwendungen.
Bitte beachten Sie:
Die in dieser Dokumentation beschriebenen Vorgänge ersetzen keinesfalls eine steuerliche Beratung oder Beurteilung von Geschäftsprozessen durch einen Steuerberater. Sie dienen lediglich als Hinweis für die Handhabung der für die Steuerermittlung notwendigen Daten in den entsprechenden Anwendungen und der zur Verfügung gestellten Funktionen im ERP-System.
2 Begriffsbestimmung
Steuern
Steuern sind Abgaben an den Staat. Alle Wirtschaftsteilnehmer sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte direkte und indirekte Steuern zu entrichten.Zu den direkten Steuern gehören die Ertragsteuern: Sie bemessen sich nach der Höhe des Einkommens abzüglich der für dieses Einkommen notwendigen Ausgaben. Ertragssteuern können je nach Rechtsform und Art der Geschäftsvorfälle z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, betriebliche Vermögensteuer oder die kommunale Gewerbesteuer sein. Die zugrunde gelegten Daten für die Berechnung der direkten Steuern werden im Rechnungswesen in der Bilanz sowie der GUV erfasst und zusammengeführt. Zu den für Unternehmen wichtigsten indirekten Steuern gehört die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, d. h. sie dürfen die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abziehen, die ihnen andere Unternehmer für steuerpflichtige Umsätze in Rechnung gestellt haben. In der Finanzbuchhaltung müssen für alle warenwirtschaftlichen Aufträge und die daraus entstehenden Ein- und Ausgangsrechnungen die Steuerbeträge weiterverarbeitet (zusammengeführt) werden. Sie fließen u. a. in die verschiedenen Umsatzsteuermeldungen wie Voranmeldungen, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, zusammenfassende Meldung ein.
Steuer-Befreiungen
Steuer-Befreiungen können vom Gesetzgeber für Wirtschaftsteilnehmer gewährt werden, wenn bestimmte persönliche oder sachliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wirtschaftsteilnehmer sind dann von der gesetzlichen Steuerpflicht ganz oder teilweise befreit. Steuer-Befreiungen können zeitlich und/oder betragsabhängig gewährt werden. Eine Steuer-Befreiung kann für maximal ein Kalenderjahr gültig sein.Steuer-Befreiungen werden für bestimmte Partner hinterlegt und anschließend bei der Ermittlung der Steuersätze und -beträge berücksichtigt.
Steuer-Schlüssel
Ein Steuer-Schlüssel bezeichnet eine Kombination aus einem Steuertyp und einem Steuersatz. Ein Steuer-Schlüssel legt für einen bestimmten Steuertyp wie Vorsteuer oder Mehrwertsteuer einen bestimmten Steuersatz fest.
Steuer-Klassifikationen fassen mehrere Business Entitys (wie Partner oder Artikel) in Bezug auf Steuern zusammen und werden zur Ermittlung der Steuer-Schlüssel und Steuersätze verwendet. Die Verwendung von Steuer-Klassifikationen hat den Vorteil, dass für eine Gruppe von Business Entitys einheitlich derselbe Steuer-Schlüssel zugeordnet werden und dieser Schlüssel auch auf einmal wieder geändert werden kann. Steuer-Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ u. a. für Geschäftsarten, Partner und Artikel hinterlegt.
Steuertyp
Ein Steuertyp bezeichnet den Verwendungszweck für einen Steuer-Schlüssel. In der Warenwirtschaft werden die folgenden Steuertypen unterschieden: Mehrwertsteuer, Vorsteuer, innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb. Im Rechnungswesen werden weitere Steuertypen unterschieden und verwendet. Diese werden für das gesetzliche Umsatzsteuer-Meldewesen und für länderspezifische Besonderheiten im Umsatzsteuer-Meldewesen benötigt.
Steuer-Zuordnung
Die Steuer-Zuordnung stellt eine zeit- und länderabhängige Zuordnung eines Steuer-Schlüssels zu einer Kombination der für die Steuerermittlung relevanten Steuer-Klassifikationen dar. Über die Steuer-Klassifikationen wird dabei einer Gruppe von Business Entitys (wie Partnern oder Artikeln) einheitlich derselbe Steuer-Schlüssel zugeordnet.
3 Prozess: Ermittlung der Steuersätze
Im Folgenden wird der Prozess der Ermittlung der Steuersätze beschrieben:
Im Wesentlichen werden die Kombinationen aus Geschäftsart-, Partner- und Artikel-Klassifikationen ausgewertet. Für diese Kombinationen und in Multi-Site-Systemen zusätzlich pro Organisation können Steuerschlüssel zugeordnet werden. Basis der Ermittlung ist die im Auftrag hinterlegte Steuer-Klassifikation.
Ausgangslage für die Ermittlung
Bei der Ermittlung des Steuerschlüssels und des dazugehörigen Steuerprozentsatzes werden zunächst die im Auftrag und in den Auftragspositionen direkt oder indirekt hinterlegten Steuer-Klassifikationen herangezogen.
- Geschäftsartsteuer-Klassifikation
In den Vertriebsauftragspositionen wird die Geschäftsartsteuer-Klassifikation angezeigt. Diese Klassifikation wird als Vorschlagswert aus der Vertriebs-Auftragsart für den gesamten Auftrag übernommen oder direkt einzelnen Auftragspositionen zugeordnet. Bei Bedarf können Sie diese Klassifikation pro Position ändern.
- Partnersteuer-Klassifikation (Ausgangssteuer-Klassifikation) und
Artikelsteuer-Klassifikation (Mehrwertsteuer-Klassifikation)
Die für die Artikel und den relevanten Partner gültigen Steuer-Klassifikationen sind nicht direkt im Auftrag hinterlegt. Sie werden aus den Rechnungswesen-Stammdaten der im Auftrag zugeordneten Partner bzw. Artikel herangezogen.
Die Ermittlung von Steuerschlüsseln orientiert sich am jeweils relevanten Partner und seiner Partnerverwendung. Im Vertrieb werden der Lieferempfänger und der Rechnungsempfänger herangezogen, in der Beschaffung der Lieferpartner und der Rechnungssteller.
Steuerzuordnungsermittlung
Die Steuer-Zuordnungen werden in der folgenden Reihenfolge durchsucht. Die jeweilige Kombination entspricht einem Zuordnungstyp und einer Priorität:
- Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger + Artikel
- Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger
- Geschäftsart + Rechnungssteller/-empfänger + Artikel
- Geschäftsart + Rechnungssteller/-empfänger
- Geschäftsart
- Lieferpartner/-empfänger + Artikel
- Lieferpartner/-empfänger
- Rechnungssteller/-empfänger + Artikel
- Rechnungssteller/-empfänger
Diese fehlen: Reihung?
- Firma + Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger + Artikel
- Firma + Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger
- Firma + Geschäftsart + Rechnungsempfänger/-steller + Artikel
- Firma + Geschäftsart + Rechnungsempfänger/-steller
- Firma + Geschäftsart
- Firma + Lieferpartner/-empfänger + Artikel
- Firma + Lieferpartner/-empfänger
- Firma + Rechnungsempfänger/-steller+ Artikel
- Firma + Rechnungsempfänger/-steller
- Firma + Geschäftsart + Artikel
- Geschäftsart + Artikel
Wenn das System eine Steuer-Zuordnung findet, die genau der Kombination der für den Auftrag direkt und indirekt hinterlegten Steuer-Klassifikationen entspricht, dann wird der in dieser Steuer-Zuordnung festgelegte Steuerschlüssel verwendet. Fehlt eine passende Steuer-Zuordnung, dann werden die Steuer-Zuordnungen wie folgt berücksichtigt:
- Die Steuer-Zuordnungen der jeweils höheren Prioritätsebenen werden zuerst herangezogen, wenn der im Auftrag festgelegte Klassifikationsknoten übereinstimmt/in einer Zuordnung gefunden wurden?.
Für die erste gefundene Klassifikation werden leere Einträge nicht als beliebig interpretiert:
- Wenn Sie in einer Steuer-Zuordnung keine Geschäftsart-Klassifikation hinterlegt haben (siehe 6.-9.), das entsprechende Feld also leer ist, dann wird dieser leere Wert nicht als ein beliebiger Wert interpretiert. Bei der Steuerermittlung wird diese Steuer-Zuordnung dann nur für solche Vertriebsaufträge und die daraus entstandenen Ausgangsrechnungen herangezogen, die genau der Steuer-Zuordnung entsprechen: Für diese Aufträge darf keine Geschäftsart-Klassifikation hinterlegt sein.
- Entsprechend gilt dies auch für Steuer-Zuordnungen ohne Geschäftsart-Klassifikation und ohne Lieferpartner-Klassifikation (siehe 8.-9.): Diese Steuer-Zuordnungen werden nur für solche Vertriebsaufträge und die daraus entstandenen Ausgangsrechnungen herangezogen, für die keine Geschäftsart- und keine Lieferpartner-Klassifikation hinterlegt sind.
- Wenn auf einer Prioritätsebene eine passende Klassifikation gefunden wurde, dann werden leere Einträge bei niedriger priorisierten Klassifikationen als beliebig interpretiert: Wenn also auf Ebene 7 eine passende Lieferpartner-Klassifikation gefunden wurde, dann werden evtl. hinterlegte Artikel-Klassifikationen ignoriert.
Beispiel:
Bei der Steuerermittlung wird ein passender Eintrag auf Prioritätsebene 9 mit einer passenden Partnersteuer-Klassifikation gefunden. Eine Steuer-Zuordnung mit passender Partnersteuer-Klassifikation und Artikelsteuer-Klassifikation, die eine höhere Priorität (Ebene 8) hat, existiert nicht. Somit bleiben im Auftrag ggf. hinterlegte unterschiedliche Artikel-Klassifikationen unberücksichtigt.
Im Detail wird nach der passenden Steuer-Zuordnung wie folgt gesucht:
- Suche nach Geschäftsart-Klassifikation
Wurde im Auftrag bzw. in der Rechnung eine Geschäftsart-Klassifikation hinterlegt, dann wird zunächst nach passenden Steuer-Zuordnungen der Ebenen 1 bis 5 gesucht, die diese Geschäftsart-Klassifikation enthalten.
Wenn das System gemäß Prioritäten eine passende Geschäftsart-Klassifikation findet, dann werden die entsprechenden Steuer-Zuordnungen weiter durchsucht. Wenn das System Steuer-Zuordnungen mit dieser Geschäftsart-Klassifikation und passenden Klassifikationen für Partner und/oder Artikel findet, dann werden diese herangezogen. Sonst werden die nicht passenden niedriger priorisierten Klassifikationen ggf. ignoriert.
Gemäß Prioritäten wird der erste passende Eintrag herangezogen und der Steuerbetrag entsprechend der gefundenen Steuer-Zuordnung ermittelt. Die Steuerermittlung ist damit beendet.
Wenn das System keine passende Geschäftsart-Klassifikation gefunden hat, im Auftrag bzw. in der Rechnung aber eine direkt oder indirekt hinterlegt wurde, dann wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.
- Suche nach Lieferpartner-Klassifikation
Wurde im Auftrag bzw. in der Rechnung keine Geschäftsart-Klassifikation, aber eine Lieferpartner-Klassifikation hinterlegt, dann wird zunächst nach passenden Steuer-Zuordnungen der Ebenen 6 + 7 gesucht, die diese Lieferpartner-Klassifikation enthalten.
Wenn das System gemäß Prioritäten eine passende Lieferpartner-Klassifikation findet, dann werden die entsprechenden Steuer-Zuordnungen weiter durchsucht. Wenn das System Steuer-Zuordnungen mit dieser Lieferpartner-Klassifikation und passenden Klassifikationen für Artikel findet, dann werden diese herangezogen. Sonst werden die nicht passenden niedriger priorisierten Artikel-Klassifikationen ggf. ignoriert.
Gemäß Prioritäten wird der erste passende Eintrag herangezogen und der Steuerbetrag entsprechend der gefundenen Steuer-Zuordnung ermittelt. Die Steuerermittlung ist damit beendet.
Wenn das System keine passende Lieferpartner-Klassifikation gefunden hat, in Auftrag bzw. in der Rechnung aber eine direkt oder indirekt hinterlegt wurde, dann wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.
- Suche nach Rechnungspartner-Klassifikation
Wurde im Auftrag bzw. in der Rechnung weder eine Geschäftsart- noch eine Lieferpartner-Klassifikation hinterlegt, sondern nur eine Rechnungspartner-Klassifikation, dann wird zunächst nach passenden Steuer-Zuordnungen der Ebene 8 + 9 gesucht, die diese Rechnungspartner-Klassifikation enthalten.
Wenn das System gemäß Prioritäten eine passende Rechnungspartner-Klassifikation findet, dann werden die entsprechenden Steuer-Zuordnungen weiter durchsucht. Wenn das System Steuer-Zuordnungen mit dieser Rechnungspartner-Klassifikation und passender Artikel-Klassifikation findet, dann werden diese herangezogen. Sonst werden die nicht passenden niedriger priorisierten Artikel-Klassifikationen ggf. ignoriert. Gemäß Prioritäten wird der erste passende Eintrag herangezogen und der Steuerbetrag entsprechend der gefundenen Steuer-Zuordnung ermittelt. Die Steuerermittlung ist damit beendet.
Wenn das System keine passende Rechnungspartner-Klassifikation gefunden hat, dann wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.
3.1 Ausgangsrechnungen
Bei Ausgangsrechnungen werden die folgenden Merkmale für die Ermittlung des Steuerschlüssels herangezogen:
- Das Land des Rechnungsstellers, also das Land des internen Partners, der der aktuellen OLTP-Datenbank als Mandant zugeordnet ist (in einer Multi-Site-Umgebung das Land der für die Vertriebsorganisation zuständigen Firma).
- Die Geschäftsartsteuer-Klassifikation aus der Vertriebsauftragsposition.
- Die Ausgangssteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Lieferempfängers.
- Die Ausgangssteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Rechnungsempfängers.
- Die Mehrwertsteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Artikels.
3.2 Eingangsrechnungen
Bei Eingangsrechnungen werden die folgenden Merkmale für die Ermittlung des Steuerschlüssels herangezogen:
- Das Land des Rechnungsempfängers, also das Land des internen Partners, der der aktuellen OLTP-Datenbank als Mandant zugeordnet ist (in einer Multi-Site-Umgebung das Land der für die Beschaffungsorganisation zuständigen Firma).
- Die Eingangssteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Lieferpartners.
- Die Eingangssteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Rechnungsstellers.
- Die Vorsteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Artikels.
Wenn Sie Eingangsrechnungen manuell erfassen, dann können Sie den ermittelten Steuerschlüssel ändern.
Beim Erfassen von Zusatzkostenpositionen können Sie den Verrechnungs-Artikeln mehrere Auftragspositionen mit unterschiedlichen Lieferpartnern zuordnen. Daher wird bei diesen Positionen die Ermittlung immer anhand des Rechnungsstellers und des Artikels durchgeführt.Der Lieferpartner wird für die Ermittlung nicht herangezogen. In der Ansicht „Zusatzkostenrechnung“ der Anwendung „Eingangsrechnungen“ wird das Feld „Lieferpartner“ entsprechend ausgeblendet.
4 Einstellungen
Zur Ermittlung der für einen Auftrag geltenden und in der Eingangs- oder Ausgangsrechnung zu fakturierenden Umsatzsteuerbeträge werden die Steuerschlüssel verwendet. Diese legen für einen Steuertyp wie Vorsteuer oder Mehrwertsteuer einen bestimmten Steuersatz fest. Im ERP-System werden Steuerschlüssel nicht direkt zu einem Auftrag, einem Partner oder einem Artikel zugeordnet. Stattdessen werden Steuer-Klassifikationen zugeordnet.
Klassifikationen können Business Entitys wie Partnern oder Artikeln zugeordnet werden. Auf Basis dieser Zuordnungen werden Daten zusammengefasst und lassen sich für beliebige Auswertungen strukturieren. Steuer-Klassifikationen gruppieren mehrere Business Entitys in Bezug auf Steuern. Die Verwendung von Steuer-Klassifikationen hat den Vorteil, dass für eine Gruppe von Business Entitys einheitlich Steuerschlüssel zugeordnet und auf einmal geändert werden können.
Die Steuer-Zuordnung stellt eine zeit- und länderabhängige Zuordnung eines Steuerschlüssels zu einer Kombination der für die Steuerermittlung relevanten Steuer-Klassifikationen dar. In einer Steuer-Zuordnung kann einer einzelnen Steuer-Klassifikation oder einer Kombination von mehreren Steuer-Klassifikationen ein Steuerschlüssel zugeordnet werden.
Den folgenden Steuer-Klassifikationen können Steuerschlüssel zugeordnet werden:
- Geschäftsartsteuer-Klassifikation (im Vertrieb)
- Ausgangssteuer-Klassifikation des Lieferempfängers im Vertrieb bzw. Eingangssteuer-Klassifikation des Lieferpartners in der Beschaffung
- Ausgangssteuer-Klassifikation des Rechnungsempfängers im Vertrieb bzw. Eingangssteuer-Klassifikation des Rechnungsstellers in der Beschaffung
- Artikelsteuer-Klassifikation
4.1 Steuerschlüssel
Die in der Anwendung „Steuerschlüssel“ hinterlegten Informationen dienen dazu, für bestimmte Verwendungen einen Steuersatz zu ermitteln. Das ERP-System unterscheidet die Steuerschlüssel nach ihrer Verwendung gemäß Steuertyp und nach der Höhe des Prozentsatzes (Steuersatz). Üblich sind die Steuersätze „voll“ und „ermäßigt“ in unterschiedlicher Höhe, je nach lokaler Gesetzgebung. In der Warenwirtschaft werden die folgenden Steuertypen unterschieden:
- Mehrwertsteuer
- Vorsteuer
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
Hinweis:
Im Rechnungswesen werden weitere Steuertypen unterschieden und verwendet, die für das gesetzliche Umsatzsteuer-Meldewesen und ggf. für länderspezifische Besonderheiten benötigt werden.
In einigen Ländern ist diese Unterscheidung nach Steuertyp und Steuersatz nicht ausreichend, da für dieselbe Kombination aus Steuersatz und Steuertyp verschiedene Steuerschlüssel erfasst werden müssen.
Beispiele:
Schweiz: Verschiedene Vorsteuer-Steuerschlüssel
- Vorsteuer 7,6 % für Material und Dienstleistung
- Vorsteuer 7,6 % für Investitionen und Betriebsbedarf
EU-Länder: Verschiedene Steuerschlüssel für EU-Erwerbe
- für den Warenverkehr
- für Dienstleistungen
Diese verschiedenen und doch in Prozentsatz und Steuertyp gleichen Steuerschlüssel müssen für die Belegausgabe von Ausgangs- oder Eingangsrechnungen nicht gesondert erfasst werden, da die Belegausgabe auch unabhängig von diesen Steuerschlüsseln funktioniert. In der Finanzbuchhaltung jedoch ist die Unterscheidung dieser Steuerschlüssel unbedingt notwendig, damit die Umsatzsteuermeldungen korrekt erstellt werden können.
Die besonderen Einstellungen, Zuordnungen und Definitionen entnehmen Sie bitte der Dokumentationen für die Finanzbuchhaltung.
4.2 Steuer-Klassifikationen
Die Steuer-Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ für Geschäftsarten, Partner und Artikel festgelegt. Den Steuer-Klassifikationen werden anschließend in der Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ die Steuerschlüssel zugeordnet. Auf diese Weise können Steuersätze für Gruppen von Business Objects festgelegt und ermittelt werden.
4.2.1 Artikelsteuer-Klassifikation
Mit den Artikelsteuer-Klassifikationen werden die im Unternehmen verwendeten Artikel steuerlich klassifiziert. Im europäischen Raum ist die Einteilung von Waren und Dienstleistungen nach „vollem Steuersatz“ und „ermäßigtem Steuersatz“ üblich. In einigen Branchen werden bestimmte Waren auch von der Steuer befreit.
Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der landesspezifischen Verordnungen, die für die jeweilige Firma gelten. Die benötigten Artikelsteuer-Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ festgelegt. Anschließend werden in der Anwendung „Artikel“ in der Ansicht „Rechnungswesen“ jedem Artikel jeweils eine Vorsteuersteuer-Klassifikation für die Berechnung der Vorsteuer in der Beschaffung und eine Mehrwertsteuer-Klassifikation für die Berechnung der Mehrwertsteuer im Vertrieb zugeordnet.
4.2.2 Partnersteuer-Klassifikation
Die Partnersteuer-Klassifikationen können sich auf eine geografische Einteilung der Partner beziehen, also z. B. Inland – EU-Raum – Drittland. Sie können aber auch spezifische steuerliche Aspekte der Partner berücksichtigen, wie die Eigenschaft „Landwirt“ oder eine grundsätzliche Steuerbefreiung eines Partners. Die benötigten Partnersteuer-Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ festgelegt und anschließend den Partnern zugeordnet.
Die Partnersteuer-Klassifikationen werden dazu in der Anwendung „Partner“, Ansicht „Rechnungswesen“, denjenigen Kunden und Lieferanten zugewiesen, welche auch als Kreditor oder Debitor verwendet werden. Für Kreditoren wird im Feld „Eingangssteuer-Klassifikation“ eine Partnersteuer-Klassifikation hinterlegt, für Debitoren im Feld „Ausgangssteuer-Klassifikation“.
Die Steuer-Klassifikationen werden dann in der Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ sowohl in der Spalte „Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation“ als auch in der Spalte „Rechnungsempfänger-/-steller-Klassifikation“ verwendet, indem ihnen Steuerschlüssel zugeordnet werden.
Die geltenden Prioritätsebenen entnehmen Sie bitte den Kapiteln „Steuer-Zuordnungen“ sowie „Steuerzuordnungsermittlung“.
4.2.3 Geschäftsartsteuer-Klassifikation
Die Geschäftsartsteuer-Klassifikationen haben die höchste Priorität. Geschäftsartsteuer-Klassifikationen können über Vertriebs-Auftragsarten bestimmten Vertriebsaufträgen insgesamt oder direkt einzelnen Vertriebsauftragspositionen zugewiesen werden. Mithilfe der Geschäftsartsteuer-Klassifikationen können also steuerliche Ausnahmefälle abgebildet.
Anwendungsbeispiele sind unter anderem Geschäftsprozesse nach der Definition des Dreieckgeschäftes oder die nicht der Steuer unterliegenden Rücknahmen von Artikeln nach einem Zeitraum von über einem Jahr in Italien. Die Verwendung der Geschäftsartsteuer-Klassifikation ist optional.
Geschäftsartsteuer-Klassifikationen werden zurzeit nur bei der Ermittlung von Ausgangssteuern berücksichtigt.
4.3 Steuer-Zuordnungen
In der Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ wird durch eine Kombination der Steuer-Klassifikationen und eine Zuordnung von Steuerschlüsseln zu diesen Kombinationen eine automatische Ermittlung des korrekten Steuerschlüssels abgebildet. Mit einer Ausnahme muss jede Steuer-Zuordnung genau eine der beiden Partnersteuer-Klassifikationen enthalten. Sie kann zusätzlich eine Artikelsteuer-Klassifikation und/oder eine Geschäftsart-Steuer-Klassifikation enthalten. Ergänzend ist eine besondere Steuer-Zuordnung möglich, die nur eine Geschäftsartsteuer-Klassifikation enthält.
Jede mögliche Kombination der Klassifikationen stellt dabei einen Steuer-Zuordnungstyp dar, der eine genau festgelegte Priorität hat.
- Geschäftsart + Lieferpartner + Artikel
- Geschäftsart + Lieferpartner
- Geschäftsart + Rechnungspartner + Artikel
- Geschäftsart + Rechnungspartner
- Geschäftsart
- Lieferpartner + Artikel
- Lieferpartner
- Rechnungspartner + Artikel
- Rechnungspartner
- + die weiteren?
Auf jeder Prioritätsebene können mehrere Steuer-Zuordnungen für einen bestimmten Gültigkeitszeitraum hinterlegt werden. Über die Prioritätsebenen wird gesteuert, welche Steuer-Zuordnungen höherwertig ist und deshalb bevorzugt bei der Steuerschlüsselermittlung herangezogen wird. In der folgenden Tabelle werden die möglichen Steuer-Zuordnungstypen mit Prioritäten aufgeführt und darüber hinaus dargestellt, für welche Belege sie herangezogen werden können.
Geschäftsartsteuer-Klassifikationen werden zurzeit nur bei der Ermittlung von Ausgangssteuern berücksichtigt.
Tabelle: Steuer-Zuordnungen mit Prioritäten
Vertriebsaufträge/Ausgangsrechnungen berücksichtigen Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen. | |||||
Eingangsrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen. | |||||
Zusatzkostenrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem Bereich. | |||||
Prio. | Geschäftsart-Klassifikation | Lieferpartner-/ -empfänger-Klassifikation | Rechnungssteller/ -empfänger-Klassifikation | Artikel-Klassifikation | Steuerschlüssel |
1 | X | X | X | ||
2 | X | X | |||
3 | X | X | X | ||
4 | X | X | |||
5 | X | ||||
6 | X | X | |||
7 | X | ||||
8 | X | X | |||
9 | X |
Referenztext
Vertrieb/ Beschaffung berücksichtigen firmenbezogene Steuer-Zuordnungen |
Vertriebsaufträge/Ausgangsrechnungen berücksichtigen Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen. | |||||
Eingangsrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen. | ||||||
Zusatzkostenrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem Bereich. | ||||||
Prio. | Firma | Geschäftsart-Klassifikation | Lieferpartner-/ -empfänger-Klassifikation | Rechnungssteller/ -empfänger-Klassifikation | Artikel-Klassifikation | Steuerschlüssel |
1 | X | X | X | |||
2 | X | X | ||||
3 | X | X | X | |||
4 | X | X | ||||
5 | X | |||||
6 | X | X | ||||
7 | X | |||||
8 | X | X | ||||
9 | X |
Hinweis:
Alle Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ erfasst. Die Partnersteuer-Klassifikation umfasst sowohl die „Lieferpartner/-empfänger-Klassifikation“ als auch die „Rechnungsempfänger/-steller-Klassifikation“. Steuerschlüssel werden in der Anwendung „Steuerschlüssel“ erfasst. In der Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ können Klassifikationen und Steuerschlüssel kombiniert werden.
Hinweis:
Beim Erfassen von neuen Partner-Stammdaten wird der neue Partner als Vorschlagswert auch gleich als sein eigener Liefer- und Rechnungspartner übernommen. Deshalb sind insbesondere für Partner im Ausland im Normalfall die Steuer-Zuordnungen mit Lieferpartner-Klassifikationen (Ebene 6 + 7) bereits ausreichend.
4.4 Steuer-Befreiungen
Die Anwendung „Steuer-Befreiungen“ dient dazu, zeitliche oder betragsabhängige Steuer-Befreiungen zu hinterlegen und damit Steuer-Zuordnungen der Priorität „Rechnungsempfänger“ (Ebene 8 + 9) zu ändern. Steuer-Befreiungen treffen nur auf inländische Partner zu. Wenn eine Steuer-Befreiung für einen Kunden oder das eigene Unternehmen vorliegt, dann wird die in der Steuer-Zuordnung hinterlegte Rechnungspartner-Klassifikation durch die in der Anwendung „Steuer-Befreiungen“ hinterlegte Klassifikation ersetzt. Bei der Ermittlung des Steuerschlüssels wird dann diese Klassifikation verwendet.
Da bei der Ermittlung des Steuerschlüssels die Lieferpartner- oder Lieferempfänger-Klassifikation eine höhere Priorität als die Rechnungssteller- oder Rechnungsempfänger-Klassifikation besitzt, wird eine Steuer-Befreiung nur dann berücksichtigt, wenn für die folgenden Kombinationen von Klassifikationen kein Steuerschlüssel gefunden wurde:
- Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger + Artikel
- Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger
Deshalb sollten Sie keine Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikationen für Kunden im Inland erfassen, wenn Sie Steuer-Befreiungen für Ihre Kunden im Inland berücksichtigen möchten.
Hinweis:
Für einen generellen steuerbefreiten Geschäftsverkehr mit einem Partner empfiehlt sich, diesem Partner direkt eine entsprechende Partnersteuer-Klassifikation zuzuweisen.
Die folgende Tabelle zeigt eine beispielhafte Steuer-Zuordnung, die auch eine Berücksichtigung von Steuer-Befreiungen im Inland erlaubt:
Tabelle: Beispielhafte Steuer-Zuordnung inkl. Berücksichtigung von Steuer-Befreiungen im Inland
Geschäftsart | Besteuerung des Lieferpartners | Besteuerung des Rechnungspartners | Besteuerung des Artikels | Steuerschlüssel |
Dreieck | Dreieck | |||
VSt EU | Halb | EU-Erwerb halb | ||
VSt EU | Voll | EU-Erwerb voll | ||
VSt Drittland | VSt 0 % | |||
MwSt EU | EU-Lieferung | |||
MwSt Drittland | MwSt 0 % | |||
VSt Inland | Halb | VSt halb | ||
VSt Inland | Voll | VSt voll | ||
MwSt Inland | Halb | MwSt halb | ||
MwSt Inland | Voll | MwSt voll | ||
VSt Inland befreit | VSt befreit | |||
MwSt Inland befreit | MwSt befreit |
VSt = Vorsteuer, MwSt = Mehrwertsteuer
5 Beispielhafte Vorgehensweise: Relevante Stammdaten für die Steuerschlüsselermittlung erfassen
Im Folgenden wird eine beispielhafte, empfohlene Vorgehensweise für das Erfassen aller für die Umsatzsteuerermittlung relevanten Stammdaten beschrieben. Für das Beispiel wird die fiktive Firma „Beispielunternehmen“ genannt.
5.1 Steuerschlüssel erfassen
Erfassen Sie zunächst in der Anwendung „Steuerschlüssel“ alle Steuerschlüssel für die verschiedenen Verwendungen:
- Vertrieb im Inland
- Vertrieb ins Ausland
- Vertrieb, Sonderfälle
- Beschaffung im Inland
- Beschaffung aus dem Ausland
- Beschaffung, Sonderfälle
5.1.1 Steuerschlüssel für den Vertrieb im Inland
Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, welche Steuerschlüssel Sie für den Vertrieb im Inland benötigen:
- Welche Waren und Dienstleistungen werden in Ihrem Unternehmen vertrieben und verrechnet?
- Wie sind die Waren und Dienstleistungen den inländischen Umsatzsteuern zuzuordnen?
Ordnen Sie „voller Satz“, „ermäßigt“, „Sonderbesteuerungen“ und evtl. „frei“ zu.
- Müssen für die Umsatzsteuermeldungen in Ihrem Land für die ermittelten Steuersätze mehrere Eintragungen vorgenommen werden?
Falls ja, dann benötigen Sie mehrere Steuerschlüssel, trotz gleicher Steuersätze, z. B. getrennt nach bestimmten Warenarten.
Erfassen Sie alle benötigten Steuerschlüssel des Typs „Mehrwertsteuer“ in der Anwendung „Steuerschlüssel“.
Für das Beispielunternehmen werden die folgenden Steuerschlüssel benötigt:
Steuerschlüssel-Identifikation | Bezeichnung | Typ | Prozent |
M01 | MwSt. voller Satz | Mehrwertsteuer | 16,00 |
M02 | MwSt. ermäßigt | Mehrwertsteuer | 7,00 |
5.1.2 Steuerschlüssel für den Vertrieb ins Ausland
Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, welche Steuerschlüssel Sie für den Vertrieb ins Ausland benötigen.
- Wohin werden Ihre Waren und Dienstleistungen vertrieben und verrechnet?
- Wie sind die vertriebenen Waren und Dienstleistungen den inländischen Umsatzsteuern zuzuordnen?
- Müssen für die Umsatzsteuermeldungen in Ihrem Land für die auf diese Weise ermittelten Steuersätze mehrere Eintragungen vorgenommen werden?
Falls ja, dann benötigen Sie mehrere Steuerschlüssel, trotz gleicher Steuersätze, z. B. getrennt nach bestimmten Warenarten.
- Vertreiben Sie Ihre Artikel an Endverbraucher und nehmen Sie am „Mini One Stop Shop (MOSS)“-Verfahren teil?
MOSS ist ein Verfahren der Europäischen Union, um Warenverkäufe an Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ohne dass der Verkäufer die anfallende Steuer im Zielland erklären muss. Die Meldung der Steuern erfolgt an die heimische Steuerbehörde. Notwendig sind jedoch separate Steuerschlüssel pro Empfängerland und entsprechende Änderungen in den dafür notwendigen Belegen, damit eine Lieferung an einen Endverbraucher ins EU-Ausland und die dafür notwendige Abrechnung im MOSS-Verfahren erfolgen kann.
Erfassen Sie die benötigten Steuerschlüssel in der Anwendung „Steuerschlüssel“.
Für das deutsche Beispielunternehmen mit weltweiten Vertriebsbeziehungen werden die folgenden Steuerschlüssel benötigt:
Steuerschlüssel-Identifikation | Bezeichnung | Typ | Empfängerland | Prozent |
M03 | MwSt. Drittland | Mehrwertsteuer | 0,00 | |
M04 | EU-Lieferung | Innergemeinschaftliche Lieferung | 0,00 | |
M07 | EU-Endverbraucher-Vertrieb | EU-Endverbraucher-Lieferung | Österreich |
5.1.3 Steuerschlüssel für Sonderfälle im Vertrieb
Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, ob Sie Steuerschlüssel für vertriebliche Sonderfälle benötigen.
- Entstehen Sonderfälle hinsichtlich des Vertriebs in Ihrem Unternehmen bezogen auf die in Ihrem Land gültigen Steuergesetze?
- Wenn Sonderfälle bestehen, können diese mit den bisher erfassten Steuerschlüssel in den Belegen und in den Umsatzsteuermeldungen abgebildet werden?
Wenn Sonderfälle bestehen und diese nicht mit den bisher erfassten Steuerschlüsseln abgebildet werden können, dann erfassen Sie die fehlenden Steuerschlüssel für Sonderfälle.
In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass keine Sonderfälle mit einem eigenen Steuerschlüssel abgebildet werden müssen.
5.1.4 Steuerschlüssel für die Beschaffung im Inland
Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, welche Steuerschlüssel Sie für die Beschaffung im Inland benötigen.
- Welche Waren und Dienstleistungen werden in Ihrem Unternehmen beschafft?
- Wie sind die Waren und Dienstleistungen den inländischen Umsatzsteuern zuzuordnen?
Ordnen Sie „voller Satz“, „ermäßigt“, „Sonderbesteuerungen“ und evtl. „frei“ zu.
- Müssen für die Umsatzsteuermeldungen in Ihrem Land für die ermittelten Steuersätze mehrere Eintragungen vorgenommen werden?
Falls ja, dann benötigen Sie mehrere Steuerschlüssel, trotz gleicher Steuersätze, z. B. getrennt nach bestimmten Warenarten.
Erfassen Sie die benötigten Steuerschlüssel des Typs „Vorsteuer“ in der Anwendung „Steuerschlüssel“.
Für das Beispielunternehmen werden die folgenden Steuerschlüssel benötigt:
Steuerschlüssel-Identifikation | Bezeichnung | Typ | Prozent |
V01 | VSt. voller Satz | Vorsteuer | 16,00 |
V02 | VSt. ermäßigt | Vorsteuer | 7,00 |
5.1.5 Steuerschlüssel für die Beschaffung aus dem Ausland
Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, welche Steuerschlüssel Sie für die Beschaffung im Ausland benötigen.
- Woher werden Ihre Waren und Dienstleistungen beschafft.
- Wie sind die beschafften Waren und Dienstleistungen den inländischen Umsatzsteuern zuzuordnen?
- Müssen für die Umsatzsteuermeldungen in Ihrem Land für die ermittelten Steuersätze mehrere Eintragungen vorgenommen werden?
Falls ja, dann benötigen Sie mehrere Steuerschlüssel, trotz gleicher Steuersätze, z. B. getrennt nach bestimmten Warenarten.
Erfassen Sie die benötigten Steuerschlüssel in der Anwendung „Steuerschlüssel“.
Für das Beispielunternehmen mit weltweiten Beschaffungsbeziehungen werden die folgenden Steuerschlüssel benötigt: Zum einen werden Waren und Dienstleistungen (Lieferungen) aus dem EU-Raum bezogen. Zum anderen werden Waren und Dienstleistungen aus Drittländern beschafft. Durch die Einfuhr von Waren aus Drittländern muss auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt und somit abgebildet werden.
Steuerschlüssel-Identifikation | Bezeichnung | Typ | Prozent |
V03 | VSt. Drittland | Vorsteuer | 0,00 |
V04 | EU-Erwerb voller Satz | Innergemeinschaftlicher Erwerb | 16,00 |
V05 | EU-Erwerb ermäßigt | Innergemeinschaftlicher Erwerb | 7,00 |
V06 | EU-Erwerb Dienstleistungen | Innergemeinschaftlicher Erwerb | 16,00 |
V09 | Einfuhrumsatzsteuer | Vorsteuer | 0,00 |
5.1.6 Steuerschlüssel für Sonderfälle in der Beschaffung
Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, ob Sie Steuerschlüssel für Sonderfälle in der Beschaffung benötigen.
- Entstehen Sonderfälle hinsichtlich der Beschaffung für Ihr Unternehmen bezogen auf die in Ihrem Land gültigen Steuergesetze?
- Wenn Sonderfälle bestehen, können diese mit den bisher erfassten Steuerschlüsseln in den Belegen und in den Umsatzsteuermeldungen abgebildet werden?
Wenn Sonderfälle bestehen und diese nicht mit den bisher erfassten Steuerschlüsseln abgebildet werden können, dann erfassen Sie die fehlenden Steuerschlüssel für Sonderfälle.
In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass keine Sonderfälle mit einem eigenen Steuerschlüssel abgebildet werden müssen.
5.2 Steuer-Klassifikationen erfassen
Nach den Steuerschlüsseln müssen in der Anwendung „Klassifikationen“ alle für die Steuerermittlung relevanten Klassifikationen für die betroffenen Business Entitys erfasst werden:
- Artikelsteuer-Klassifikationen
- Partnersteuer-Klassifikationen
- Geschäftsartsteuer-Klassifikationen
Sie können den Aufbau der benötigten Steuer-Klassifikationen zwar frei gestalten, die Steuer-Klassifikationen müssen jedoch auf die im Unternehmen vorliegenden Gegebenheiten abgestimmt sein. Für das fiktive Unternehmen in unserem Beispiel ergeben sich die nachfolgenden Klassifikationen.
5.2.1 Artikelsteuer-Klassifikationen
Das Beispielunternehmen vertreibt und beschafft Artikel, für die ein „voller“ und ein „ermäßigter“ Steuersatz zuzuordnen sind. Außerdem muss die Einfuhrumsatzsteuer für die Beschaffung aus Drittländern abgebildet werden.
Eine Unterscheidung der Artikelsteuer-Klassifikation für die Verwendung im Vertrieb oder in der Beschaffung ist nicht notwendig, kann aber jederzeit ergänzt werden.
Hinweis:
In der Schweiz wird zum Beispiel bei Beschaffungen zwischen der Vorsteuer aus „Material und Dienstleistung“ und der Vorsteuer aus „Betriebsbedarf und Investitionen“ unterschieden.
Für das Beispielunternehmen müssen in der Anwendung „Klassifikationen“ die folgenden Artikelsteuer-Klassifikationen erfasst werden.
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
V | voller Satz |
E | ermäßigt |
EU | Einfuhrumsatzsteuer |
5.2.2 Partnersteuer-Klassifikationen
Mithilfe der Partnersteuer-Klassifikationen können Sie für die Vertriebs- und Beschaffungsprozesse Ihres Unternehmens die sich jeweils ergebenden steuerlichen Unterscheidungen abbilden. Das Beispielunternehmen hat weltweite Beschaffungs- und Vertriebsprozesse, die steuerlich in der Beschaffung und im Vertrieb sowie nach der geografischen Herkunft der Partner unterschiedlich behandelt werden.
Für das Beispielunternehmen müssen in der Anwendung „Klassifikationen“ die folgenden Partnersteuer-Klassifikationen erfasst werden.
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
VI | Vertrieb Inland |
VE | Vertrieb EU |
VD | Vertrieb Drittland |
BI | Beschaffung Inland |
BE | Beschaffung EU |
BD | Beschaffung Drittland |
5.2.3 Geschäftsartsteuer-Klassifikationen erfassen
Mithilfe der Geschäftsartsteuer-Klassifikationen können Sie für die Vertriebsprozesse Ihres Unternehmens von der Regel abweichende steuerliche Unterscheidungen abbilden. Diese Ausnahmen können Sie in Vertriebs-Auftragsarten hinterlegen oder im Vertriebsauftrag für jede Position abweichend festgelegen.
Beispiel:
Ein Dreiecksgeschäft innerhalb der EU kann eine Abweichung sein, da dieses Geschäft mit einem eigenen Steuerschlüssel auf der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben ist.
Hinweis:
Die Behandlung dieser Sonderfälle ist nicht Gegenstand dieser Dokumentation.
5.3 Steuer-Zuordnungen festlegen
Die Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ vereint die in den Anwendungen „Steuerschlüssel“ und „Klassifikationen“ vorgenommenen Einträge. Über die Kombination der Steuer-Klassifikationen kann für jeden Geschäftsprozess der benötigte Steuerschlüssel hinterlegt werden, der dann bei der automatischen Ermittlung der Steuerbeträge herangezogen wird.
Bitte beginnen Sie beim Erfassen der Steuer-Zuordnungen mit der niedrigsten Priorität und fahren Sie dann jeweils mit der nächsthöheren Priorität fort. Pro Steuer-Zuordnungstyp (= Prioritätenebene), d. h. für jede mögliche Kombination der Klassifikationstypen, können Sie beliebig viele Steuer-Zuordnungen für bestimmte Gültigkeitszeiträume erfassen. Siehe auch Kapitel „Steuer-Zuordnungen“, „Tabelle: Steuer-Zuordnungen mit Prioritäten“.
5.3.1 Steuer-Zuordnungen für den Vertrieb im Inland
Das Beispielunternehmen vertreibt Artikel im Inland, für die ein „voller“ und ein „ermäßigter“ Steuersatz zuzuordnen ist. Dazu wurden folgende Stammdaten erfasst:
Anwendung „Steuerschlüssel“:
Steuerschlüssel-Identifikation | Bezeichnung | Typ | Prozent |
M01 | MwSt. voller Satz | Mehrwertsteuer | 16,00 |
M02 | MwSt. ermäßigt | Mehrwertsteuer | 7,00 |
Anwendung „Klassifikationen“, „Artikelsteuer-Klassifikation“:
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
V | voller Satz |
E | ermäßigt |
Anwendung „Klassifikationen“, „Partnersteuer-Klassifikation“:
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
VI | Vertrieb Inland |
Da das Beispielunternehmen mit Artikeln handelt, für die zwei verschiedene Steuersätze gelten, wird dies in der Steuer-Zuordnung wie folgt unterschieden.
Prio. | Geschäftsart-Klassifikation | Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation | Rechnungsempfänger-/steller-Klassifikation | Artikelsteuer-Klassifikation | Steuerschlüssel |
8 | VI | V | M01 | ||
8 | VI | E | M02 |
5.3.2 Steuer-Zuordnungen für den Vertrieb ins Ausland
Das Beispielunternehmen vertreibt weltweit Artikel. Dazu wurden folgende Stammdaten erfasst:
Anwendung „Steuerschlüssel“:
Steuerschlüssel-Identifikation | Bezeichnung | Typ | Prozent |
M03 | MwSt. Drittland | Mehrwertsteuer | 0,00 |
M04 | EU-Lieferung | Innergemeinschaftliche Lieferung | 0,00 |
Anwendung „Klassifikationen“, „Partnersteuer-Klassifikation“:
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
VE | Vertrieb EU |
VD | Vertrieb Drittland |
Da das Beispielunternehmen weltweit Artikel vertreibt, werden jeweils für EU-Geschäfte und für Drittlandsgeschäfte eigene Zuordnungen benötigt. Bei diesen Geschäften wird zurzeit nicht nach verschiedenen Steuersätzen unterschieden. Somit werden keine speziellen Zuordnungen für Artikelsteuer-Klassifikationen benötigt. Das heißt, obwohl Artikelsteuer-Klassifikationen für jeden Artikel in den Artikel-Stammdaten hinterlegt wurden, werden sie bei der Steuerermittlung nicht berücksichtigt.
Siehe auch Kapitel „Steuer-Zuordnungen“ sowie Kapitel „Ermittlung der Steuersätze“.
Prio. | Geschäftsart-Klassifikation | Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation | Rechnungsempfänger-/steller-Klassifikation | Artikelsteuer-Klassifikation | Steuerschlüssel |
7 | VE | M04 | |||
7 | VD | M03 |
5.3.3 Steuer-Zuordnungen für die Beschaffung im Inland
Das Beispielunternehmen beschafft Artikel im Inland, denen ein voller und ein ermäßigter Steuersatz zuzuordnen ist. Dazu wurden folgende Stammdaten erfasst.
Anwendung „Steuerschlüssel“:
Steuerschlüssel-Identifikation | Bezeichnung | Typ | Prozent |
V01 | VSt. voller Satz | Vorsteuer | 16,00 |
V02 | VSt. ermäßigt | Vorsteuer | 7,00 |
Anwendung „Klassifikationen“, „Artikelsteuer-Klassifikation“:
Folgende Klassifikationsknoten gelten sowohl für den Vertrieb als auch für die Beschaffung und werden nicht doppelt erfasst, sondern für beide Prozesse gleichermaßen verwendet.
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
V | voller Satz |
E | ermäßigt |
Anwendung „Klassifikationen“, „Partnersteuer-Klassifikation“:
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
BI | Beschaffung Inland |
Da das Beispielunternehmen Artikel beschafft, für die zwei Steuersätze gelten, wird dies in der Steuer-Zuordnung wie folgt unterschieden.
Prio. | Geschäftsart-Klassifikation | Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation | Rechnungsempfänger-/steller-Klassifikation | Artikelsteuer-Klassifikation | Steuerschlüssel |
8 | BI | V | V01 | ||
8 | BI | E | V02 |
5.3.4 Steuer-Zuordnungen für die Beschaffung aus dem Ausland
Das Beispielunternehmen beschafft weltweit Artikel Dazu wurden folgende Stammdaten erfasst:
Anwendung „Steuerschlüssel“:
Steuerschlüssel-Identifikation | Bezeichnung | Typ | Prozent |
V03 | VSt. Drittland | Vorsteuer | 0,00 |
V04 | EU-Erwerb voller Satz | Innergemeinschaftlicher Erwerb | 16,00 |
V05 | EU-Erwerb ermäßigt | Innergemeinschaftlicher Erwerb | 7,00 |
V06 | EU-Erwerb Dienstleistungen | Innergemeinschaftlicher Erwerb | 16,00 |
V09 | Einfuhrumsatzsteuer | Vorsteuer | 0,00 |
Anwendung „Klassifikationen“, „Artikelsteuer-Klassifikation“:
Die Klassifikationsknoten „V“ und „E“ gelten sowohl für den Vertrieb als auch für die Beschaffung und werden nicht doppelt erfasst, sondern für beide Prozesse gleichermaßen verwendet.
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
V | Voller Satz |
E | Ermäßigt |
EU | Einfuhrumsatzsteuer |
Anwendung „Klassifikationen“, „Partnersteuer-Klassifikation“:
Knoten-Identifikation | Bezeichnung |
BE | Beschaffung EU |
BD | Beschaffung Drittland |
Da das Beispielunternehmen Waren und Dienstleistungen beschafft, für die zwei Steuersätze und unterschiedliche Steuertypen gelten, wird dies in der Steuer-Zuordnung wie folgt unterschieden. Auch die unterschiedlichen Verwendungen „Vertrieb/Ausgangsrechnung“, „Eingangsrechnung“ und „Zusatzkostenrechnung“ werden dabei berücksichtigt.
Prio. | Geschäftsart-Klassifikation | Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation | Rechnungsempfänger-/steller-Klassifikation | Artikelsteuer-Klassifikation | Steuerschlüssel |
6 | BE | V | V04 | ||
6 | BE | E | V05 | ||
7 | BD | V03 | |||
8 | BE | V | V06 | ||
9 | BD | V03 |
5.3.5 Zusammenfassung der Steuer-Zuordnungen
Vertriebsaufträge/Ausgangsrechnungen berücksichtigen Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen. | |||||
Eingangsrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen. | |||||
Zusatzkostenrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem Bereich. | |||||
Prio. | Geschäftsart-Klassifikation | Lieferpartner-/ -empfänger-Klassifikation | Rechnungssteller/ -empfänger-Klassifikation | Artikelsteuer-Klassifikation | Steuerschlüssel |
6 | BE | V | V04 | ||
6 | BE | E | V05 | ||
7 | BD | V03 | |||
7 | VE | M04 | |||
7 | VD | M03 | |||
8 | BE | V | V06 | ||
8 | BI | EU | V09 | ||
8 | BI | V | V01 | ||
8 | BI | E | V02 | ||
8 | VI | V | M01 | ||
8 | VI | E | M02 | ||
9 | BD | V03 |
5.4 Steuer-Befreiungen erfassen
Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, ob Sie Steuer-Befreiungen benötigen.
- Entstehen in Ihrem Unternehmen Sonderfälle, die sich auf die in Ihrem Land gültigen Steuergesetze beziehen und bei der Besteuerung Ihres Unternehmens oder einer Ihrer Geschäftspartner zu berücksichtigen sind?
Wurde Ihr Unternehmen oder einer Ihrer Partner ganz oder teilweise von der gesetzlichen Steuerpflicht befreit?
- Wenn Sonderfälle bestehen, können diese mit Steuerschlüsseln, Steuer-Klassifikationen und Steuer-Zuordnungen abgebildet werden?
Wenn Sonderfälle bestehen und diese nicht mit Steuerschlüsseln, Steuer-Klassifikationen und Steuer-Zuordnungen abgebildet werden können, dann erfassen Sie Steuer-Befreiungen für Sonderfälle.
In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass keine Sonderfälle mit Steuer-Befreiungen abgebildet werden müssen.
6 Zusammenfassung
Abschließend finden Sie im Folgenden noch einmal die wichtigsten Punkte für die Ermittlung der Steuern in der Beschaffung bzw. im Vertrieb.
6.1 Steuerermittlung in der Beschaffung
- Für die Ermittlung der korrekten Steuersätze für Inlandsgeschäfte genügen Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebene 8 und bei Bedarf der Ebene 9.
- Für Auslandsgeschäfte und die Abbildung abweichender Lieferpartner verwenden Sie die Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebenen 6 und 7.
- Die Ermittlung des korrekten Steuerschlüssels für Eingangsrechnungen des Typs „Zusatzkostenrechnung“ erfolgt über Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebenen 8 und 9.
- Die Steuerschlüssel können bei der Erfassung von Eingangsrechnungen bei Bedarf für jede Rechnungsposition einzeln geändert werden.
- Steuer-Zuordnungen für partnerbezogene Steuer-Befreiungen können nur für Inlandsgeschäfte gültig sein. Sie ersetzen somit nur Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebene 8 oder 9.
- Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebenen 1 bis 5 haben für die Beschaffung keine Bedeutung.
6.2 Steuerermittlung im Vertrieb
- Für die Ermittlung der korrekten Steuersätze für Inlandsgeschäfte genügen Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebene 8 und bei Bedarf der Ebene 9.
- Für Auslandsgeschäfte und die Abbildung abweichender Lieferpartner verwenden Sie die Steuer-Zuordnungen der mittleren Prioritätsebenen 6 und 7.
- Steuer-Zuordnungen für partnerbezogene Steuer-Befreiungen können nur für Inlandsgeschäfte gültig sein. Sie ersetzen somit nur Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebene 8 oder 9.
- Steuer-Zuordnungen der höchsten Prioritätsebenen 1 bis 5 dienen im Vertrieb der Abbildung von Sonderfällen und können „Regelfälle“ ändern. Sie werden über Auftragsarten oder auch für einzelne Positionen verwendet.