Einführung: Steuern

1                     Themenübersicht + MOSS

Alle Wirtschaftsteilnehmer sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte direkte und indirekte Steuern zu entrichten. Zu den für Unternehmen wichtigsten indirekten Steuern gehört die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). In der Finanzbuchhaltung gilt, die Umsatzsteuer aus allen Erlösen zu berechnen und der abzugsfähigen Vorsteuer (für bezogene Leistungen) gegenüberzustellen. Dazu müssen bei allen warenwirtschaftlichen Aufträgen und den daraus entstehenden Ein- und Ausgangsrechnungen die Steuerbeträge korrekt berechnet und anschließend in die Finanzbuchhaltung übertragen werden. Dort werden die Steuerbeträge wei­terverarbeitet und fließen unter anderem in die verschiedenen Umsatzsteuer­mel­dungen ein.

Neben den indirekten Steuern, die Unternehmen entrichten müssen, werden auch direkte Steuern (Ertragsteuern) fällig. Zu den Ertragssteuern für Unter­neh­men gehören unter anderem die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteu­er. Die Ertragssteuern werden in dieser Dokumentation nicht weiter betrachtet.

Damit die Umsatzsteuern korrekt berechnet und abgeführt werden können, müs­sen bei der Abbildung der Geschäftsprozesse im ERP-System auch verschie­dene für die Steuern relevante Prozesse abgebildet werden:

  • Ermittlung des für einen Auftrag bzw. eine Auftragsposition jeweils gültigen Steuerschlüssels mit Steuersatz und Steuertyp
  • Berechnen der konkreten für einen Auftrag bzw. eine Auftragsposition gel­tenden und in der Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung zu fakturierenden Steuerbeträge auf Basis des Steuerschlüssels
  • Ausgabe der Steuerbeträge auf den entsprechenden Belegen, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Übernahme der relevanten Daten in die Finanzbuchhaltung, damit dort die tatsächlich fälligen Steuern berechnet und abgeführt werden können
  • Darstellung auf den länderspezifischen Steuerformularen

Diese für die Umsatzsteuerermittlung relevanten Prozesse werden mit mehreren Anwendungen abgebildet:

  • Steuerschlüssel
  • Steuer-Klassifikationen
  • Steuer-Zuordnungen
  • Steuer-Befreiungen

Dabei legen Steuerschlüssel für einen Steuertyp wie Vorsteuer oder Mehrwert­steuer einen bestimmten Steuersatz fest. Im ERP-System werden Steuerschlüssel nicht direkt zu einem Auftrag, einem Partner oder einem Artikel zugeordnet. Stattdessen werden Steuer-Klassifikationen zugeordnet, die mehrere Business Entitys (wie Partner oder Artikel) in Bezug auf Steuern gruppieren. Die Verwen­dung von Steuer-Klassifikationen hat den Vorteil, dass für eine Gruppe von Busi­ness Entitys einheitlich Steuerschlüssel zugeordnet und auf einmal geändert werden können. Auch Steuer-Befreiungen können im ERP-System hinterlegt und bei der Steuerermittlung berücksichtigt werden.

In dieser Dokumentation werden die für die Steuerermittlung notwendigen Pro­zesse und die beteiligten Anwendungen im Überblick beschrieben. Ergänzend wird in einer beispielhaften Vorgehensweise beschrieben, wie Sie die für die Steuerermittlung relevanten Stammdaten erfassen. Insbesondere wird erläutert, wie Sie die steuerlichen Geschäftsvor­fälle analysieren und gruppieren und dann darauf aufbauend die Steuerschlüssel und Steuer-Klassifikationen für Ihr Unternehmen optimal erfassen und einan­der zuordnen können.

Weitere Informationen zum Aufbau und zur Bedienung der genannten Anwendungen finden Sie in den jeweiligen Dokumentationen zu diesen Anwendungen.

Bitte beachten Sie:
Die in dieser Dokumentation beschriebenen Vorgänge ersetzen keinesfalls eine steuerliche Beratung oder Beurteilung von Geschäftsprozessen durch einen Steuerberater. Sie dienen lediglich als Hinweis für die Handhabung der für die Steuerermittlung notwendigen Daten in den entsprechenden Anwen­dungen und der zur Verfügung gestellten Funktionen im ERP-System.

2                     Begriffsbestimmung

Steuern

Steuern sind Abgaben an den Staat. Alle Wirtschaftsteilnehmer sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte direkte und indirekte Steuern zu entrichten.Zu den direkten Steuern gehören die Ertragsteuern: Sie bemessen sich nach der Höhe des Einkommens abzüglich der für dieses Einkommen notwendigen Ausgaben. Ertragssteuern können je nach Rechtsform und Art der Geschäftsvorfälle z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, betriebliche Vermögensteuer oder die kommunale Gewerbesteuer sein. Die zugrunde gelegten Daten für die Berechnung der direkten Steuern werden im Rechnungswesen in der Bilanz sowie der GUV erfasst und zusammengeführt. Zu den für Unternehmen wichtigsten indirekten Steuern gehört die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, d. h. sie dürfen die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abziehen, die ihnen andere Unternehmer für steuerpflichtige Umsätze in Rechnung gestellt haben. In der Finanzbuchhaltung müssen für alle warenwirtschaftlichen Aufträge und die daraus entstehenden Ein- und Ausgangsrechnungen die Steuerbeträge weiterverarbeitet (zusammengeführt) werden. Sie fließen u. a. in die verschiedenen Umsatzsteuermeldungen wie Voranmeldungen, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, zusammenfassende Meldung ein.

Steuer-Befreiungen

Steuer-Befreiungen können vom Gesetzgeber für Wirtschaftsteilnehmer gewährt werden, wenn bestimmte persönliche oder sachliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wirtschaftsteilnehmer sind dann von der gesetzlichen Steuerpflicht ganz oder teilweise befreit. Steuer-Befreiungen können zeitlich und/oder betragsabhängig gewährt werden. Eine Steuer-Befreiung kann für maximal ein Kalenderjahr gültig sein.Steuer-Befreiungen werden für bestimmte Partner hinterlegt und anschließend bei der Ermittlung der Steuersätze und -beträge berücksichtigt.

Steuer-Schlüssel

Ein Steuer-Schlüssel bezeichnet eine Kombination aus einem Steuertyp und einem Steuersatz. Ein Steuer-Schlüssel legt für einen bestimmten Steuertyp wie Vorsteuer oder Mehrwertsteuer einen bestimmten Steuersatz fest.

Steuer-Klassifikationen

Steuer-Klassifikationen fassen mehrere Business Entitys (wie Partner oder Artikel) in Bezug auf Steuern zusammen und werden zur Ermittlung der Steuer-Schlüssel und Steuersätze verwendet. Die Verwendung von Steuer-Klassifikationen hat den Vorteil, dass für eine Gruppe von Business Entitys einheitlich derselbe Steuer-Schlüssel zugeordnet werden und dieser Schlüssel auch auf einmal wieder geändert werden kann. Steuer-Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ u. a. für Geschäftsarten, Partner und Artikel hinterlegt.

Steuertyp

Ein Steuertyp bezeichnet den Verwendungszweck für einen Steuer-Schlüssel. In der Warenwirtschaft werden die folgenden Steuertypen unterschieden: Mehrwertsteuer, Vorsteuer, innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb. Im Rechnungswesen werden weitere Steuertypen unterschieden und verwendet. Diese werden für das gesetzliche Umsatzsteuer-Meldewesen und für länderspezifische Besonderheiten im Umsatzsteuer-Meldewesen benötigt.

Steuer-Zuordnung

Die Steuer-Zuordnung stellt eine zeit- und länderabhängige Zuordnung eines Steuer-Schlüssels zu einer Kombination der für die Steuerermittlung relevanten Steuer-Klassifikationen dar. Über die Steuer-Klassifikationen wird dabei einer Gruppe von Business Entitys (wie Partnern oder Artikeln) einheitlich derselbe Steuer-Schlüssel zugeordnet.

3                     Prozess: Ermittlung der Steuersätze

Im Folgenden wird der Prozess der Ermittlung der Steuersätze beschrieben:

Im Wesentlichen werden die Kombinationen aus Geschäftsart-, Partner- und Artikel-Klassifikationen ausgewertet. Für diese Kombinationen und in Multi-Site-Systemen zusätzlich pro Organisation können Steuerschlüssel zugeordnet werden. Basis der Ermittlung ist die im Auftrag hinterlegte Steuer-Klassifikation.

Ausgangslage für die Ermittlung

Bei der Ermittlung des Steuerschlüssels und des dazugehörigen Steuerprozent­­satzes werden zunächst die im Auftrag und in den Auftragspositionen direkt oder indirekt hinterlegten Steuer-Klassifikationen herangezogen.

  • Geschäftsartsteuer-Klassifikation

In den Vertriebsauftragspositionen wird die Geschäftsartsteuer-Klassifikation angezeigt. Diese Klassifikation wird als Vorschlagswert aus der Vertriebs-Auftragsart für den gesamten Auftrag über­nommen oder direkt einzelnen Auftragspositionen zugeordnet. Bei Bedarf können Sie diese Klassifikation pro Position ändern.

  • Partnersteuer-Klassifikation (Ausgangssteuer-Klassifikation) und
    Artikelsteuer-Klassifikation (Mehrwertsteuer-Klassifikation)

Die für die Artikel und den relevanten Partner gültigen Steuer-Klassifikationen sind nicht direkt im Auftrag hinterlegt. Sie werden aus den Rechnungswesen-Stamm­daten der im Auftrag zugeordneten Partner bzw. Artikel herangezogen.

Die Ermittlung von Steuerschlüsseln orientiert sich am jeweils relevanten Part­ner und seiner Partnerverwendung. Im Vertrieb werden der Lieferempfänger und der Rechnungsempfänger herangezogen, in der Beschaffung der Liefer­partner und der Rechnungssteller.

Steuerzuordnungsermittlung

Die Steuer-Zuordnungen werden in der folgenden Reihenfolge durchsucht. Die jeweilige Kombination entspricht einem Zuordnungstyp und einer Priorität:

  1. Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger + Artikel
  2. Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger
  3. Geschäftsart + Rechnungssteller/-empfänger + Artikel
  4. Geschäftsart + Rechnungssteller/-empfänger
  5. Geschäftsart
  6. Lieferpartner/-empfänger + Artikel
  7. Lieferpartner/-empfänger
  8. Rechnungssteller/-empfänger + Artikel
  9. Rechnungssteller/-empfänger

Diese fehlen: Reihung?

  1. Firma + Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger + Artikel
  2. Firma + Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger
  3. Firma + Geschäftsart + Rechnungsempfänger/-steller + Artikel
  4. Firma + Geschäftsart + Rechnungsempfänger/-steller
  5. Firma + Geschäftsart
  6. Firma + Lieferpartner/-empfänger + Artikel
  7. Firma + Lieferpartner/-empfänger
  8. Firma + Rechnungsempfänger/-steller+ Artikel
  9. Firma + Rechnungsempfänger/-steller
  10. Firma + Geschäftsart + Artikel
  11. Geschäftsart + Artikel

Wenn das System eine Steuer-Zuordnung findet, die genau der Kombination der für den Auftrag direkt und indirekt hinterlegten Steuer-Klassifikationen ent­spricht, dann wird der in dieser Steuer-Zuordnung festgelegte Steuerschlüssel ver­wen­det. Fehlt eine passende Steuer-Zuordnung, dann werden die Steuer-Zuordnungen wie folgt berücksichtigt:

  • Die Steuer-Zuordnungen der jeweils höheren Prioritätsebenen werden zuerst herangezogen, wenn der im Auftrag festgelegte Klassifikationsknoten übereinstimmt/in einer Zuordnung gefunden wurden?.

Für die erste gefundene Klassifikation werden leere Einträge nicht als belie­big interpretiert:

  • Wenn Sie in einer Steuer-Zuordnung keine Geschäftsart-Klassifikation hin­terlegt haben (siehe 6.-9.), das entsprechende Feld also leer ist, dann wird dieser leere Wert nicht als ein beliebiger Wert interpretiert. Bei der Steuerermittlung wird diese Steuer-Zuordnung dann nur für solche Ver­triebsaufträge und die daraus entstandenen Ausgangsrechnungen heran­gezogen, die genau der Steuer-Zuordnung entsprechen: Für diese Aufträge darf keine Geschäftsart-Klassifikation hinterlegt sein.
  • Entsprechend gilt dies auch für Steuer-Zuordnungen ohne Geschäftsart-Klassifikation und ohne Lieferpartner-Klassifikation (siehe 8.-9.): Diese Steuer-Zuordnungen werden nur für solche Vertriebsaufträge und die daraus entstandenen Ausgangsrechnungen herangezogen, für die keine Geschäftsart- und keine Lieferpartner-Klassifikation hinterlegt sind.
  • Wenn auf einer Prioritätsebene eine passende Klassifikation gefunden wur­de, dann werden leere Einträge bei niedriger priorisierten Klassifikationen als belie­big interpretiert: Wenn also auf Ebene 7 eine passende Lieferpartner-Klassifikation gefunden wurde, dann werden evtl. hinterlegte Artikel-Klassifikatio­nen ignoriert.

Beispiel:
Bei der Steuerermittlung wird ein passender Eintrag auf Prioritäts­ebe­ne 9 mit einer passenden Partnersteuer-Klassifikation gefun­den. Eine Steuer-Zuordnung mit passender Partnersteuer-Klassifikation und Artikelsteuer-Klassifikation, die eine höhere Priorität (Ebene 8) hat, existiert nicht. Somit bleiben im Auftrag ggf. hinterlegte unterschiedliche Artikel-Klassifikationen unberücksichtigt.

Im Detail wird nach der passenden Steuer-Zuordnung wie folgt gesucht:

  1. Suche nach Geschäftsart-Klassifikation

Wurde im Auftrag bzw. in der Rechnung eine Geschäftsart-Klassifikation hinterlegt, dann wird zunächst nach passenden Steuer-Zuordnungen der Ebenen 1 bis 5 gesucht, die diese Ge­schäftsart-Klassifikation enthalten.

Wenn das System gemäß Prioritäten eine pas­sende Geschäftsart-Klassifikation findet, dann werden die entspre­chenden Steuer-Zuordnungen weiter durchsucht. Wenn das System Steu­er-Zuordnungen mit dieser Geschäftsart-Klassifikation und passenden Klas­sifikationen für Partner und/oder Artikel findet, dann werden diese heran­gezogen. Sonst werden die nicht passenden niedriger priorisierten Klas­sifikationen ggf. ignoriert.

Gemäß Prioritäten wird der erste passende Eintrag herangezogen und der Steuerbetrag entsprechend der gefundenen Steuer-Zuordnung ermittelt. Die Steuer­ermittlung ist damit beendet.

Wenn das System keine passende Geschäftsart-Klassifikation gefunden hat, im Auftrag bzw. in der Rechnung aber eine direkt oder indirekt hin­terlegt wurde, dann wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.

  1. Suche nach Lieferpartner-Klassifikation

Wurde im Auftrag bzw. in der Rechnung keine Geschäftsart-Klassifikation, aber eine Lieferpartner-Klassifi­ka­tion hinterlegt, dann wird zunächst nach passenden Steuer-Zuordnungen der Ebenen 6 + 7 gesucht, die diese Lieferpartner-Klassifikation enthalten.

Wenn das System gemäß Prioritäten eine pas­sende Lieferpartner-Klassifikation findet, dann werden die entspre­chenden Steuer-Zuordnungen weiter durchsucht. Wenn das System Steu­er-Zuordnungen mit dieser Lieferpartner-Klassifikation und passenden Klas­sifikationen für Artikel findet, dann werden diese herangezogen. Sonst werden die nicht passenden niedriger priorisierten Artikel-Klassifikatio­nen ggf. ignoriert.

Gemäß Prioritäten wird der erste passen­de Eintrag herangezogen und der Steuerbetrag entsprechend der gefun­denen Steuer-Zuordnung ermittelt. Die Steuerermittlung ist damit been­det.

Wenn das System keine passende Lieferpartner-Klassifikation gefunden hat, in Auftrag bzw. in der Rechnung aber eine direkt oder indirekt hin­terlegt wurde, dann wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.

  1. Suche nach Rechnungspartner-Klassifikation

Wurde im Auftrag bzw. in der Rechnung weder eine Geschäftsart- noch eine Lieferpartner-Klassifi­ka­tion hinterlegt, sondern nur eine Rechnungspartner-Klassifikation, dann wird zunächst nach passenden Steuer-Zuordnungen der Ebene 8 + 9 gesucht, die diese Rechnungspartner-Klassifikation enthalten.

Wenn das System gemäß Prioritäten eine passende Rechnungspartner-Klassifikation findet, dann werden die ent­spre­chenden Steuer-Zuordnungen weiter durchsucht. Wenn das System Steuer-Zuordnungen mit dieser Rechnungspartner-Klassifikation und pas­sender Artikel-Klassifikation findet, dann werden diese herangezogen. Sonst werden die nicht passenden niedriger priorisierten Artikel-Klassifikatio­nen ggf. ignoriert. Gemäß Prioritäten wird der erste passen­de Eintrag herangezogen und der Steuerbetrag entsprechend der gefun­de­nen Steuer-Zuordnung ermittelt. Die Steuerermittlung ist damit been­det.

Wenn das System keine passende Rechnungspartner-Klassifikation gefunden hat, dann wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.

3.1               Ausgangsrechnungen

Bei Ausgangsrechnungen werden die folgenden Merkmale für die Ermittlung des Steuerschlüssels herangezogen:

  • Das Land des Rechnungsstellers, also das Land des internen Partners, der der aktuellen OLTP-Datenbank als Mandant zugeordnet ist (in einer Multi-Site-Umgebung das Land der für die Vertriebsorganisation zuständi­gen Firma).
  • Die Geschäftsartsteuer-Klassifikation aus der Vertriebsauftragsposition.
  • Die Ausgangssteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Lie­ferempfängers.
  • Die Ausgangssteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Rech­nungsempfängers.
  • Die Mehrwertsteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Arti­kels.

3.2               Eingangsrechnungen

Bei Eingangsrechnungen werden die folgenden Merkmale für die Ermittlung des Steuerschlüssels herangezogen:

  • Das Land des Rechnungsempfängers, also das Land des internen Partners, der der aktuellen OLTP-Datenbank als Mandant zugeordnet ist (in einer Multi-Site-Umgebung das Land der für die Beschaffungsorganisation zuständigen Firma).
  • Die Eingangssteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Lie­ferpartners.
  • Die Eingangssteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Rech­nungsstellers.
  • Die Vorsteuer-Klassifikation aus den Rechnungswesendaten des Artikels.

Wenn Sie Eingangsrechnungen manuell erfassen, dann können Sie den ermit­tel­ten Steuerschlüssel ändern.

Beim Erfassen von Zusatzkostenpositionen können Sie den Verrechnungs-Arti­keln mehrere Auftragspositionen mit unterschiedlichen Lieferpartnern zuordnen. Daher wird bei diesen Positionen die Ermittlung immer anhand des Rechnungsstellers und des Artikels durchgeführt.Der Lieferpartner wird für die Ermittlung nicht herangezogen. In der Ansicht „Zusatzkostenrechnung“ der Anwendung „Eingangsrechnungen“ wird das Feld „Lieferpartner“ entsprechend ausgeblendet.

4                     Einstellungen

Zur Ermittlung der für einen Auftrag geltenden und in der Eingangs- oder Aus­gangsrechnung zu fakturierenden Umsatzsteuerbeträge werden die Steuerschlüssel verwendet. Diese legen für einen Steuertyp wie Vorsteuer oder Mehr­wertsteuer einen bestimmten Steuersatz fest. Im ERP-System werden Steuerschlüssel nicht direkt zu einem Auftrag, einem Partner oder einem Artikel zuge­ordnet. Stattdessen werden Steuer-Klassifikationen zugeordnet.

Klassifikationen können Business Entitys wie Partnern oder Artikeln zugeordnet werden. Auf Basis dieser Zuordnungen werden Daten zusammengefasst und las­sen sich für beliebige Auswertungen strukturieren. Steuer-Klassifikationen grup­pieren mehrere Business Entitys in Bezug auf Steuern. Die Verwendung von Steuer-Klassifikationen hat den Vorteil, dass für eine Gruppe von Business Entitys einheitlich Steuerschlüssel zugeordnet und auf einmal geändert werden können.

Die Steuer-Zuordnung stellt eine zeit- und länderabhängige Zuordnung eines Steuerschlüssels zu einer Kombination der für die Steuerermittlung relevanten Steuer-Klassifikationen dar. In einer Steuer-Zuordnung kann einer einzelnen Steuer-Klassifikation oder einer Kombination von mehreren Steuer-Klassifikationen ein Steuerschlüssel zugeordnet werden.

Den folgenden Steuer-Klassifikationen können Steuerschlüssel zugeordnet werden:

  • Geschäftsartsteuer-Klassifikation (im Vertrieb)
  • Ausgangssteuer-Klassifikation des Lieferempfängers im Vertrieb bzw. Ein­gangssteuer-Klassifikation des Lieferpartners in der Beschaffung
  • Ausgangssteuer-Klassifikation des Rechnungsempfängers im Vertrieb bzw. Eingangssteuer-Klassifikation des Rechnungsstellers in der Beschaffung
  • Artikelsteuer-Klassifikation

4.1               Steuerschlüssel

Die in der Anwendung „Steuerschlüssel“ hinterlegten Informationen dienen dazu, für bestimmte Verwendungen einen Steuersatz zu ermitteln. Das ERP-System unterscheidet die Steuerschlüssel nach ihrer Verwendung gemäß Steuertyp und nach der Höhe des Prozentsatzes (Steuersatz). Üblich sind die Steuersätze „voll“ und „ermäßigt“ in unterschiedlicher Höhe, je nach lokaler Gesetzgebung. In der Warenwirtschaft werden die folgenden Steuertypen unter­schieden:

  • Mehrwertsteuer
  • Vorsteuer
  • Innergemeinschaftliche Lieferung
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb

Hinweis:

Im Rechnungswesen werden weitere Steuertypen unterschieden und verwendet, die für das gesetzliche Umsatzsteuer-Meldewesen und ggf. für länderspezifische Besonderheiten benötigt werden.

In einigen Ländern ist diese Unterscheidung nach Steuertyp und Steuersatz nicht ausreichend, da für dieselbe Kombination aus Steuersatz und Steuertyp verschiedene Steuerschlüssel erfasst werden müssen.

Beispiele:
Schweiz: Verschiedene Vorsteuer-Steuerschlüssel

  • Vorsteuer 7,6 % für Material und Dienstleistung
  • Vorsteuer 7,6 % für Investitionen und Betriebsbedarf

EU-Länder: Verschiedene Steuerschlüssel für EU-Erwerbe

  • für den Warenverkehr
  • für Dienstleistungen

Diese verschiedenen und doch in Prozentsatz und Steuertyp gleichen Steuerschlüssel müssen für die Belegausgabe von Ausgangs- oder Eingangsrechnun­gen nicht gesondert erfasst werden, da die Belegausgabe auch unabhängig von diesen Steuerschlüsseln funktioniert. In der Finanz­buchhaltung jedoch ist die Unterscheidung dieser Steuerschlüssel unbedingt notwendig, damit die Umsatzsteuermeldungen korrekt erstellt werden können.

Die besonderen Einstellungen, Zuordnungen und Definitionen entnehmen Sie bitte der Dokumentationen für die Finanzbuchhaltung.

4.2               Steuer-Klassifikationen

Die Steuer-Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ für Geschäftsarten, Partner und Artikel festgelegt. Den Steuer-Klassifikationen wer­den anschließend in der Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ die Steuerschlüssel zugeordnet. Auf diese Weise können Steuer­sätze für Gruppen von Business Objects festgelegt und ermittelt werden.

4.2.1          Artikelsteuer-Klassifikation

Mit den Artikelsteuer-Klassifikationen werden die im Unternehmen verwendeten Artikel steuerlich klassifiziert. Im europäischen Raum ist die Einteilung von Waren und Dienstleistungen nach „vollem Steuersatz“ und „ermäßigtem Steu­er­satz“ üblich. In einigen Branchen werden bestimmte Waren auch von der Steuer befreit.

Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der landesspezifischen Verordnungen, die für die jeweilige Firma gelten. Die benötigten Artikelsteuer-Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ festgelegt. Anschlie­ßend werden in der Anwendung „Artikel“ in der Ansicht „Rechnungswesen“ jedem Artikel jeweils eine Vorsteuersteuer-Klassifikation für die Berechnung der Vorsteuer in der Beschaffung und eine Mehrwertsteuer-Klassifikation für die Berechnung der Mehrwertsteuer im Vertrieb zugeordnet.

4.2.2          Partnersteuer-Klassifikation

Die Partnersteuer-Klassifikationen können sich auf eine geografische Einteilung der Partner beziehen, also z. B. Inland – EU-Raum – Drittland. Sie können aber auch spezifische steuerliche Aspekte der Partner berücksichtigen, wie die Eigenschaft „Landwirt“ oder eine grundsätzliche Steuerbefreiung eines Partners. Die benötigten Partnersteuer-Klassifikationen werden in der Anwendung „Klas­sifikationen“ festgelegt und anschließend den Partnern zugeordnet.

Die Partnersteuer-Klassifikationen werden dazu in der Anwendung „Partner“, Ansicht „Rechnungswesen“, denjenigen Kunden und Lieferanten zugewiesen, welche auch als Kreditor oder Debitor verwendet werden. Für Kreditoren wird im Feld „Eingangssteuer-Klassifikation“ eine Partnersteuer-Klassifikation hin­terlegt, für Debitoren im Feld „Ausgangssteuer-Klassifikation“.

Die Steuer-Klassifikationen werden dann in der Anwendung „Steuer-Zuordnun­gen“ sowohl in der Spalte „Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation“ als auch in der Spalte „Rechnungsempfänger-/-steller-Klassifikation“ verwendet, indem ihnen Steuerschlüssel zugeordnet werden.

Die geltenden Prioritätsebenen entnehmen Sie bitte den Kapiteln „Steuer-Zuordnungen“ sowie „Steuerzuordnungsermittlung“.

4.2.3          Geschäftsartsteuer-Klassifikation

Die Geschäftsartsteuer-Klassifikationen haben die höchste Priorität. Geschäfts­artsteuer-Klassifikationen können über Vertriebs-Auftragsarten bestimmten Ver­triebsaufträgen insgesamt oder direkt einzelnen Vertriebsauftragspositionen zugewiesen werden. Mithilfe der Geschäftsartsteuer-Klassifikationen können also steuerliche Ausnahmefälle abgebildet.

Anwendungsbeispiele sind unter anderem Geschäftsprozesse nach der Defini­tion des Dreieckgeschäftes oder die nicht der Steuer unterliegenden Rücknah­men von Artikeln nach einem Zeitraum von über einem Jahr in Italien. Die Ver­wendung der Geschäftsartsteuer-Klassifikation ist optional.

Geschäftsartsteuer-Klassifikationen werden zurzeit nur bei der Ermittlung von Ausgangssteuern berücksichtigt.

4.3               Steuer-Zuordnungen

In der Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ wird durch eine Kombination der Steuer-Klassifikationen und eine Zuordnung von Steuerschlüsseln zu diesen Kom­binationen eine automatische Ermittlung des korrekten Steuerschlüssels abgebildet. Mit einer Ausnahme muss jede Steuer-Zuordnung genau eine der beiden Partnersteuer-Klassifikationen enthalten. Sie kann zusätzlich eine Artikelsteuer-Klassifikation und/oder eine Geschäftsart-Steuer-Klassifikation enthal­ten. Ergänzend ist eine besondere Steuer-Zuordnung möglich, die nur eine Ge­schäftsartsteuer-Klassifikation enthält.

Jede mögliche Kombination der Klassifikationen stellt dabei einen Steuer-Zuordnungstyp dar, der eine genau festgelegte Priorität hat.

  1. Geschäftsart + Lieferpartner + Artikel
  2. Geschäftsart + Lieferpartner
  3. Geschäftsart + Rechnungspartner + Artikel
  4. Geschäftsart + Rechnungspartner
  5. Geschäftsart
  6. Lieferpartner + Artikel
  7. Lieferpartner
  8. Rechnungspartner + Artikel
  9. Rechnungspartner
  10. + die weiteren?

Auf jeder Prioritätsebene können mehrere Steuer-Zuordnungen für einen be­stimm­ten Gültigkeitszeitraum hinterlegt werden. Über die Prioritätsebenen wird gesteuert, welche Steuer-Zuordnungen höherwertig ist und deshalb bevorzugt bei der Steuerschlüsselermittlung herangezogen wird. In der folgenden Tabelle werden die möglichen Steuer-Zuordnungstypen mit Prioritäten aufgeführt und darüber hinaus dargestellt, für welche Belege sie herangezogen werden können.

Geschäftsartsteuer-Klassifikationen werden zurzeit nur bei der Ermittlung von Ausgangssteuern berücksichtigt.

Tabelle: Steuer-Zuordnungen mit Prioritäten

  Vertriebsaufträge/Ausgangsrechnungen berücksichtigen Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen.  
    Eingangsrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen.  
      Zusatzkostenrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem Bereich.  
Prio. Geschäftsart-Klassifikation Lieferpartner-/      -empfänger-Klassifikation Rechnungssteller/    -empfänger-Klassifikation Artikel-Klassifikation Steuerschlüssel
1 X X   X  
2 X X      
3 X   X X  
4 X   X    
5 X        
6   X   X  
7   X      
8     X X  
9     X    

 

 

 

 

Referenztext

 

  Vertrieb/
Beschaffung berücksichtigen firmenbezogene Steuer-Zuordnungen
Vertriebsaufträge/Ausgangsrechnungen berücksichtigen Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen.  
    Eingangsrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen.  
      Zusatzkostenrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem Bereich.  
Prio. Firma Geschäftsart-Klassifikation Lieferpartner-/      -empfänger-Klassifikation Rechnungssteller/    -empfänger-Klassifikation Artikel-Klassifikation Steuerschlüssel
1   X X   X  
2   X X      
3   X   X X  
4   X   X    
5   X        
6     X   X  
7     X      
8       X X  
9       X    

 

 

 

Hinweis:

Alle Klassifikationen werden in der Anwendung „Klassifikationen“ erfasst. Die Partnersteuer-Klassifikation umfasst sowohl die „Lieferpartner/-empfänger-Klassifikation“ als auch die „Rechnungsempfänger/-steller-Klassifikation“.  Steuerschlüssel werden in der Anwendung „Steuerschlüssel“ erfasst. In der Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ können Klassifikationen und Steuerschlüssel kombiniert werden.

Hinweis:
Beim Erfassen von neuen Partner-Stammdaten wird der neue Partner als Vor­schlagswert auch gleich als sein eigener Liefer- und Rechnungspartner über­nommen. Deshalb sind insbesondere für Partner im Ausland im Normalfall die Steuer-Zuordnungen mit Lieferpartner-Klassifikationen (Ebene 6 + 7) bereits ausreichend.

4.4               Steuer-Befreiungen

Die Anwendung „Steuer-Befreiungen“ dient dazu, zeitliche oder betragsab­hängige Steuer-Befreiungen zu hinterlegen und damit Steuer-Zuordnungen der Prio­rität „Rechnungsempfänger“ (Ebene 8 + 9) zu ändern. Steuer-Befreiungen treffen nur auf inländische Partner zu. Wenn eine Steuer-Befreiung für einen Kun­den oder das eigene Unternehmen vorliegt, dann wird die in der Steuer-Zuordnung hinterlegte Rechnungspartner-Klassifikation durch die in der Anwen­dung „Steuer-Befreiungen“ hinterlegte Klassifikation ersetzt. Bei der Ermittlung des Steuerschlüssels wird dann diese Klassifikation verwendet.

Da bei der Ermittlung des Steuerschlüssels die Lieferpartner- oder Lieferempfänger-Klassifikation eine höhere Priorität als die Rechnungssteller- oder Rechnungsempfänger-Klassifikation besitzt, wird eine Steu­er­-Befreiung nur dann berücksichtigt, wenn für die folgenden Kombinationen von Klassifikationen kein Steuerschlüssel gefunden wurde:

  • Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger + Artikel
  • Geschäftsart + Lieferpartner/-empfänger

Deshalb sollten Sie keine Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikationen für Kunden im Inland erfassen, wenn Sie Steuer-Befreiungen für Ihre Kunden im Inland berücksichti­gen möchten.

Hinweis:
Für einen generellen steuerbefreiten Geschäftsverkehr mit einem Partner empfiehlt sich, diesem Partner direkt eine entsprechende Partnersteuer-Klassifikation zuzuweisen.

Die folgende Tabelle zeigt eine beispielhafte Steuer-Zuordnung, die auch eine Berücksichtigung von Steuer-Befreiungen im Inland erlaubt:

Tabelle: Beispielhafte Steuer-Zuordnung inkl. Berücksichtigung von Steuer-Befreiungen im Inland

Ge­schäfts­art Besteuerung des Liefer­partners Besteuerung des Rechnungs­partners Besteuerung des Artikels Steuerschlüssel
Dreieck       Dreieck
  VSt EU   Halb EU-Erwerb halb
  VSt EU   Voll EU-Erwerb voll
  VSt Drittland     VSt 0 %
  MwSt EU     EU-Lieferung
  MwSt Drittland     MwSt 0 %
    VSt Inland Halb VSt halb
    VSt Inland Voll VSt voll
    MwSt Inland Halb MwSt halb
    MwSt Inland Voll MwSt voll
    VSt Inland befreit   VSt befreit
    MwSt Inland befreit   MwSt befreit

VSt = Vorsteuer, MwSt = Mehrwertsteuer

5                     Beispielhafte Vorgehensweise: Relevante Stammdaten für die Steuerschlüsselermittlung erfassen

Im Folgenden wird eine beispielhafte, empfohlene Vorgehensweise für das Erfas­sen aller für die Umsatzsteuerermittlung relevanten Stammdaten beschrieben. Für das Beispiel wird die fiktive Firma „Beispielunternehmen“ genannt.

5.1               Steuerschlüssel erfassen

Erfassen Sie zunächst in der Anwendung „Steuerschlüssel“ alle Steuerschlüssel für die verschiedenen Verwendungen:

  • Vertrieb im Inland
  • Vertrieb ins Ausland
  • Vertrieb, Sonderfälle
  • Beschaffung im Inland
  • Beschaffung aus dem Ausland
  • Beschaffung, Sonderfälle

5.1.1          Steuerschlüssel für den Vertrieb im Inland

Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, welche Steuerschlüssel Sie für den Ver­trieb im Inland benötigen:

  • Welche Waren und Dienstleistungen werden in Ihrem Unternehmen vertrieben und verrechnet?
  • Wie sind die Waren und Dienstleistungen den inländischen Umsatzsteuern zuzuordnen?

Ordnen Sie „voller Satz“, „ermäßigt“, „Sonderbesteuerun­gen“ und evtl. „frei“ zu.

  • Müssen für die Umsatzsteuermeldungen in Ihrem Land für die ermittelten Steuersätze mehrere Eintragungen vorgenom­men werden?

Falls ja, dann benötigen Sie mehrere Steuerschlüssel, trotz gleicher Steuersätze, z. B. getrennt nach bestimmten Warenarten.

Erfassen Sie alle benötigten Steuerschlüssel des Typs „Mehrwertsteuer“ in der Anwendung „Steuerschlüssel“.

Für das Beispielunternehmen werden die folgenden Steuerschlüssel benötigt:

Steuerschlüssel-Identifikation Bezeichnung Typ Prozent
M01 MwSt. voller Satz Mehrwertsteuer 16,00
M02 MwSt. ermäßigt Mehrwertsteuer 7,00

5.1.2          Steuerschlüssel für den Vertrieb ins Ausland

Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, welche Steuerschlüssel Sie für den Ver­trieb ins Ausland benötigen.

  • Wohin werden Ihre Waren und Dienstleistungen vertrieben und verrechnet?
  • Wie sind die vertriebenen Waren und Dienstleistungen den inländischen Umsatzsteuern zuzuordnen?
  • Müssen für die Umsatzsteuermeldungen in Ihrem Land für die auf diese Weise ermittelten Steuersätze mehrere Eintragungen vorgenom­men werden?

Falls ja, dann benötigen Sie mehrere Steuerschlüssel, trotz gleicher Steuersätze, z. B. getrennt nach bestimmten Warenarten.

  • Vertreiben Sie Ihre Artikel an Endverbraucher und nehmen Sie am „Mini One Stop Shop (MOSS)“-Verfahren teil?

MOSS ist ein Verfahren der Europäischen Union, um Warenverkäufe an Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ohne dass der Verkäufer die anfallende Steuer im Zielland erklären muss. Die Meldung der Steuern erfolgt an die heimische Steuerbehörde. Notwendig sind jedoch separate Steuerschlüssel pro Empfängerland und entsprechende Änderungen in den dafür notwendigen Belegen, damit eine Lieferung an einen Endverbraucher ins EU-Ausland und die dafür notwendige Abrechnung im MOSS-Verfahren erfolgen kann.

Erfassen Sie die benötigten Steuerschlüssel in der Anwendung „Steuerschlüssel“.

Für das deutsche Beispielunternehmen mit weltweiten Vertriebsbeziehungen werden die folgenden Steuerschlüssel benötigt:

Steuerschlüssel-Identifikation Bezeichnung Typ Empfängerland Prozent
M03 MwSt. Drittland Mehrwertsteuer   0,00
M04 EU-Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung   0,00
M07 EU-Endverbraucher-Vertrieb EU-Endverbraucher-Lieferung Österreich  

5.1.3          Steuerschlüssel für Sonderfälle im Vertrieb

Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, ob Sie Steuerschlüssel für vertriebliche Sonderfälle benötigen.

  • Entstehen Sonderfälle hinsichtlich des Vertriebs in Ihrem Unternehmen bezogen auf die in Ihrem Land gültigen Steu­ergesetze?
  • Wenn Sonderfälle bestehen, können diese mit den bisher erfassten Steuerschlüssel in den Belegen und in den Umsatzsteuermeldungen abgebildet werden?

Wenn Sonderfälle bestehen und diese nicht mit den bisher erfassten Steuerschlüsseln abgebildet werden können, dann erfassen Sie die fehlenden Steuerschlüssel für Sonderfälle.

In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass keine Sonderfälle mit einem eigenen Steuerschlüssel abgebildet werden müssen.

5.1.4          Steuerschlüssel für die Beschaffung im Inland

Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, welche Steuerschlüssel Sie für die Beschaffung im Inland benötigen.

  • Welche Waren und Dienstleistungen werden in Ihrem Unternehmen beschafft?
  • Wie sind die Waren und Dienstleistungen den inländischen Umsatzsteuern zuzuordnen?

Ordnen Sie „voller Satz“, „ermäßigt“, „Sonderbesteuerun­gen“ und evtl. „frei“ zu.

  • Müssen für die Umsatzsteuermeldungen in Ihrem Land für die ermittelten Steuersätze mehrere Eintragungen vorgenom­men werden?

Falls ja, dann benötigen Sie mehrere Steuerschlüssel, trotz gleicher Steuersätze, z. B. getrennt nach bestimmten Warenarten.

Erfassen Sie die benötigten Steuerschlüssel des Typs „Vorsteuer“ in der Anwendung „Steuerschlüssel“.

Für das Beispielunternehmen werden die folgenden Steuerschlüssel benötigt:

Steuerschlüssel-Identifikation Bezeichnung Typ Prozent
V01 VSt. voller Satz Vorsteuer 16,00
V02 VSt. ermäßigt Vorsteuer 7,00

5.1.5          Steuerschlüssel für die Beschaffung aus dem Ausland

Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, welche Steuerschlüssel Sie für die Beschaffung im Ausland benötigen.

  • Woher werden Ihre Waren und Dienstleistungen beschafft.
  • Wie sind die beschafften Waren und Dienstleistungen den inländischen Umsatzsteuern zuzuordnen?
  • Müssen für die Umsatzsteuermeldungen in Ihrem Land für die ermittelten Steuersätze mehrere Eintragungen vorgenom­men werden?

Falls ja, dann benötigen Sie mehrere Steuerschlüssel, trotz gleicher Steuersätze, z. B. getrennt nach bestimmten Warenarten.

Erfassen Sie die benötigten Steuerschlüssel in der Anwendung „Steuerschlüssel“.

Für das Beispielunternehmen mit weltweiten Beschaffungsbeziehungen werden die folgenden Steuerschlüssel benötigt: Zum einen werden Waren und Dienst­leistungen (Lieferungen) aus dem EU-Raum bezogen. Zum anderen werden Waren und Dienstleistungen aus Drittländern beschafft. Durch die Einfuhr von Waren aus Drittländern muss auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt und somit abgebildet werden.

Steuerschlüssel-Identifikation Bezeichnung Typ Prozent
V03 VSt. Drittland Vorsteuer 0,00
V04 EU-Erwerb voller Satz Innergemeinschaftlicher Erwerb 16,00
V05 EU-Erwerb ermäßigt Innergemeinschaftlicher Erwerb 7,00
V06 EU-Erwerb Dienstleistungen Innergemeinschaftlicher Erwerb 16,00
V09 Einfuhrumsatzsteuer Vorsteuer 0,00

5.1.6          Steuerschlüssel für Sonderfälle in der Beschaffung

Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, ob Sie Steuerschlüssel für Sonderfälle in der Beschaffung benötigen.

  • Entstehen Sonderfälle hinsichtlich der Beschaffung für Ihr Unternehmen bezogen auf die in Ihrem Land gültigen Steu­ergesetze?
  • Wenn Sonderfälle bestehen, können diese mit den bisher erfassten Steuerschlüsseln in den Belegen und in den Umsatzsteuermeldungen abgebildet werden?

Wenn Sonderfälle bestehen und diese nicht mit den bisher erfassten Steuerschlüsseln abgebildet werden können, dann erfassen Sie die fehlenden Steuerschlüssel für Sonderfälle.

In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass keine Sonderfälle mit einem eigenen Steuerschlüssel abgebildet werden müssen.

5.2               Steuer-Klassifikationen erfassen

Nach den Steuerschlüsseln müssen in der Anwendung „Klassifikationen“ alle für die Steuerermittlung relevanten Klassifikationen für die betroffenen Business Entitys erfasst werden:

  • Artikelsteuer-Klassifikationen
  • Partnersteuer-Klassifikationen
  • Geschäftsartsteuer-Klassifikationen

Sie können den Aufbau der benötigten Steuer-Klassifikationen zwar frei gestal­ten, die Steuer-Klassifikationen müssen jedoch auf die im Unternehmen vorlie­genden Gegebenheiten abgestimmt sein. Für das fiktive Unternehmen in unserem Beispiel ergeben sich die nachfolgenden Klassifikationen.

5.2.1          Artikelsteuer-Klassifikationen

Das Beispielunternehmen vertreibt und beschafft  Artikel, für die ein „vol­ler“ und ein „ermäßigter“ Steuersatz zuzuordnen sind. Außerdem muss die Einfuhrumsatzsteuer für die Beschaffung aus Drittländern abgebildet wer­den.

Eine Unterscheidung der Artikelsteuer-Klassifikation für die Verwendung im Ver­trieb oder in der Beschaffung ist nicht notwendig, kann aber jederzeit ergänzt werden.

Hinweis:

In der Schweiz wird zum Beispiel bei Beschaffungen zwischen der Vorsteuer aus „Material und Dienstleistung“ und der Vorsteuer aus „Betriebsbedarf und Investitionen“ unterschieden.

Für das Beispielunternehmen müssen in der Anwendung „Klassifikationen“ die folgenden Artikelsteuer-Klassifikationen erfasst werden.

 

Knoten-Identifikation Bezeichnung
V voller Satz
E ermäßigt
EU Einfuhrumsatzsteuer

5.2.2          Partnersteuer-Klassifikationen

Mithilfe der Partnersteuer-Klassifikationen können Sie für die Vertriebs- und Beschaffungsprozesse Ihres Unternehmens die sich jeweils ergebenden steu­erlichen Unterscheidungen abbilden. Das Beispielunternehmen hat weltweite Beschaffungs- und Vertriebsprozesse, die steuerlich in der Beschaffung und im Vertrieb sowie nach der geografischen Herkunft der Partner unterschiedlich behandelt werden.

Für das Beispielunternehmen müssen in der Anwendung „Klassifikationen“ die folgenden Partnersteuer-Klassifikationen erfasst werden.

 

Knoten-Identifikation Bezeichnung
VI Vertrieb Inland
VE Vertrieb EU
VD Vertrieb Drittland
BI Beschaffung Inland
BE Beschaffung EU
BD Beschaffung Drittland

5.2.3          Geschäftsartsteuer-Klassifikationen erfassen

Mithilfe der Geschäftsartsteuer-Klassifikationen können Sie für die Vertriebs­pro­zesse Ihres Unternehmens von der Regel abweichende steuerliche Unter­schei­dungen abbilden. Diese Ausnahmen können Sie in Vertriebs-Auftragsarten hinterlegen oder im Vertriebsauftrag für jede Position abweichend festgelegen.

Beispiel:

Ein Dreiecksgeschäft innerhalb der EU kann eine Abweichung sein, da die­ses Geschäft mit einem eigenen Steuerschlüssel auf der Umsatz­steuervoranmeldung anzugeben ist.

Hinweis:

Die Behandlung dieser Sonderfälle ist nicht Gegenstand dieser Dokumentation.

5.3               Steuer-Zuordnungen festlegen

Die Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ vereint die in den Anwendungen „Steuerschlüssel“ und „Klassifikationen“ vorgenommenen Einträge. Über die Kombi­nation der Steuer-Klassifikationen kann für jeden Geschäftsprozess der benötig­te Steuerschlüssel hinterlegt werden, der dann bei der automatischen Ermitt­lung der Steuerbeträge herangezogen wird.

Bitte beginnen Sie beim Erfassen der Steuer-Zuordnungen mit der niedrigsten Priorität  und fahren Sie dann jeweils mit der nächsthöheren Priorität fort. Pro Steuer-Zuordnungstyp (= Prioritätenebene), d. h. für jede mögliche Kombina­tion der Klassifikationstypen, können Sie beliebig viele Steuer-Zuord­nun­gen für bestimmte Gültigkeitszeiträume erfassen. Siehe auch Kapitel „Steuer-Zuordnungen“, „Tabelle: Steuer-Zuordnungen mit Prioritäten“.

5.3.1          Steuer-Zuordnungen für den Vertrieb im Inland

Das Beispielunternehmen vertreibt Artikel im Inland, für die ein „vol­ler“ und ein „ermäßigter“ Steuersatz zuzuordnen ist. Dazu wurden folgende Stammdaten erfasst:

Anwendung „Steuerschlüssel“:

Steuerschlüssel-Identifikation Bezeichnung Typ Prozent
M01 MwSt. voller Satz Mehrwertsteuer 16,00
M02 MwSt. ermäßigt Mehrwertsteuer 7,00

Anwendung „Klassifikationen“, „Artikelsteuer-Klassifikation“:

Knoten-Identifikation Bezeichnung
V voller Satz
E ermäßigt

Anwendung „Klassifikationen“, „Partnersteuer-Klassifikation“:

Knoten-Identifikation Bezeichnung
VI Vertrieb Inland

Da das Beispielunternehmen mit Artikeln handelt, für die zwei verschiedene Steuersätze gelten, wird dies in der Steuer-Zuordnung wie folgt unterschieden.

 

Prio. Geschäftsart-Klassifikation Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation Rechnungs­empfänger-/steller-Klassifikation Artikelsteuer-Klassifikation Steuerschlüssel
8     VI V M01
8     VI E M02

5.3.2          Steuer-Zuordnungen für den Vertrieb ins Ausland

Das Beispielunternehmen vertreibt weltweit Artikel.  Dazu wur­den folgende Stammdaten erfasst:

Anwendung „Steuerschlüssel“:

Steuerschlüssel-Identifikation Bezeichnung Typ Prozent
M03 MwSt. Drittland Mehrwertsteuer 0,00
M04 EU-Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung 0,00

Anwendung „Klassifikationen“, „Partnersteuer-Klassifikation“:

Knoten-Identifikation Bezeichnung
VE Vertrieb EU
VD Vertrieb Drittland

Da das Beispielunternehmen weltweit Artikel vertreibt, wer­den jeweils für EU-Geschäfte und für Drittlandsgeschäfte eigene Zuordnungen benötigt. Bei diesen Geschäften wird zurzeit nicht nach verschiedenen Steuersätzen unterschieden. Somit werden keine speziellen Zuordnungen für Artikelsteuer-Klassifikationen benötigt. Das heißt, obwohl Artikelsteuer-Klassifikationen für jeden Artikel in den Artikel-Stammdaten hinterlegt wurden, werden sie bei der Steuerermittlung nicht berücksichtigt.

Siehe auch Kapitel „Steuer-Zuordnungen“ sowie Kapitel „Ermittlung der Steuersätze“.

Prio. Geschäftsart-Klassifikation Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation Rechnungs­empfänger-/steller-Klassifikation Artikelsteuer-Klassifikation Steuerschlüssel
7   VE     M04
7   VD     M03

5.3.3          Steuer-Zuordnungen für die Beschaffung im Inland

Das Beispielunternehmen beschafft Artikel im Inland, denen ein voller und ein ermäßigter Steuersatz zuzuordnen ist. Dazu wurden folgende Stammdaten erfasst.

Anwendung „Steuerschlüssel“:

Steuerschlüssel-Identifikation Bezeichnung Typ Prozent
V01 VSt. voller Satz Vorsteuer 16,00
V02 VSt. ermäßigt Vorsteuer 7,00

Anwendung „Klassifikationen“, „Artikelsteuer-Klassifikation“:
Folgende Klassifikationsknoten gelten sowohl für den Vertrieb als auch für die Beschaffung und werden nicht doppelt erfasst, sondern für beide Prozesse gleichermaßen verwendet.

Knoten-Identifikation Bezeichnung
V voller Satz
E ermäßigt

Anwendung „Klassifikationen“, „Partnersteuer-Klassifikation“:

Knoten-Identifikation Bezeichnung
BI Beschaffung Inland

Da das Beispielunternehmen Artikel beschafft, für die zwei Steuersätze gelten, wird dies in der Steuer-Zuordnung wie folgt unterschieden.

Prio. Geschäftsart-Klassifikation Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation Rechnungs­empfänger-/steller-Klassifikation Artikelsteuer-Klassifikation Steuerschlüssel
8     BI V V01
8     BI E V02

5.3.4          Steuer-Zuordnungen für die Beschaffung aus dem Ausland

Das Beispielunternehmen beschafft weltweit Artikel Dazu wurden folgende Stammdaten erfasst:

Anwendung „Steuerschlüssel“:

Steuerschlüssel-Identifikation Bezeichnung Typ Prozent
V03 VSt. Drittland Vorsteuer 0,00
V04 EU-Erwerb voller Satz Innergemeinschaftlicher Erwerb 16,00
V05 EU-Erwerb ermäßigt Innergemeinschaftlicher Erwerb 7,00
V06 EU-Erwerb Dienstleistungen Innergemeinschaftlicher Erwerb 16,00
V09 Einfuhrumsatzsteuer Vorsteuer 0,00

Anwendung „Klassifikationen“, „Artikelsteuer-Klassifikation“:

Die Klassifikationsknoten „V“ und „E“ gelten sowohl für den Vertrieb als auch für die Beschaffung und werden nicht doppelt erfasst, sondern für beide Prozesse gleichermaßen verwendet.

Knoten-Identifikation Bezeichnung
V Voller Satz
E Ermäßigt
EU Einfuhrumsatzsteuer

Anwendung „Klassifikationen“, „Partnersteuer-Klassifikation“:

Knoten-Identifikation Bezeichnung
BE Beschaffung EU
BD Beschaffung Drittland

Da das Beispielunternehmen Waren und Dienstleistungen beschafft, für die zwei Steuersätze und unterschiedliche Steuertypen gelten, wird dies in der Steuer-Zuordnung wie folgt unterschieden. Auch die unterschiedlichen Ver­wen­dungen „Vertrieb/Ausgangsrechnung“, „Eingangsrechnung“ und „Zusatz­kos­tenrechnung“ werden dabei berücksichtigt.

Prio. Geschäftsart-Klassifikation Lieferpartner-/-empfänger-Klassifikation Rechnungs­empfänger-/steller-Klassifikation Artikelsteuer-Klassifikation Steuerschlüssel
6   BE   V V04
6   BE   E V05
7   BD     V03
8     BE V V06
9     BD   V03

 

5.3.5          Zusammenfassung der Steuer-Zuordnungen

 

  Vertriebsaufträge/Ausgangsrechnungen berücksichtigen Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen.  
    Eingangsrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem und untergeordneten Bereichen.  
      Zusatzkostenrechnungen berücksichtigen nur Steuer-Zuordnungen aus diesem Bereich.  
Prio. Geschäftsart-Klassifikation Lieferpartner-/      -empfänger-Klassifikation Rechnungssteller/    -empfänger-Klassifikation Artikelsteuer-Klassifikation Steuerschlüssel
6   BE   V V04
6   BE   E V05
7   BD     V03
7   VE     M04
7   VD     M03
8     BE V V06
8   BI EU V09
8     BI V V01
8     BI E V02
8     VI V M01
8     VI E M02
9     BD   V03

5.4               Steuer-Befreiungen erfassen

Mit Ihren Antworten auf folgende Fragen bestimmen Sie, ob Sie Steuer-Befreiungen benötigen.

  • Entstehen in Ihrem Unternehmen Sonderfälle, die sich auf die in Ihrem Land gültigen Steu­ergesetze beziehen und bei der Besteuerung Ihres Unternehmens oder einer Ihrer Geschäftspartner zu berücksichtigen sind?

Wurde Ihr Unternehmen oder einer Ihrer Partner ganz oder teilweise von der gesetzlichen Steuerpflicht befreit?

  • Wenn Sonderfälle bestehen, können diese mit Steuerschlüsseln, Steuer-Klassifikationen und Steuer-Zuordnungen abgebildet werden?

Wenn Sonderfälle bestehen und diese nicht mit Steuerschlüsseln, Steuer-Klassifikationen und Steuer-Zuordnungen abgebildet werden können, dann erfassen Sie Steuer-Befreiungen für Sonderfälle.

In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass keine Sonderfälle mit Steuer-Befreiungen abgebildet werden müssen.

6                     Zusammenfassung

Abschließend finden Sie im Folgenden noch einmal die wichtigsten Punkte für die Ermittlung der Steuern in der Beschaffung bzw. im Vertrieb.

6.1               Steuerermittlung in der Beschaffung

  • Für die Ermittlung der korrekten Steuersätze für Inlandsgeschäfte genügen Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebene 8 und bei Bedarf der Ebene 9.
  • Für Auslandsgeschäfte und die Abbildung abweichender Lieferpartner ver­wenden Sie die Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebenen 6 und 7.
  • Die Ermittlung des korrekten Steuerschlüssels für Eingangsrechnungen des Typs „Zusatzkostenrechnung“ erfolgt über Steuer-Zuordnungen der Priori­tätsebenen 8 und 9.
  • Die Steuerschlüssel können bei der Erfassung von Eingangsrechnungen bei Bedarf für jede Rechnungsposition einzeln geändert werden.
  • Steuer-Zuordnungen für partnerbezogene Steuer-Befreiungen können nur für Inlandsgeschäfte gültig sein. Sie ersetzen somit nur Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebene 8 oder 9.
  • Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebenen 1 bis 5 haben für die Beschaffung keine Bedeutung.

6.2               Steuerermittlung im Vertrieb

  • Für die Ermittlung der korrekten Steuersätze für Inlandsgeschäfte genügen Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebene 8 und bei Bedarf der Ebene 9.
  • Für Auslandsgeschäfte und die Abbildung abweichender Lieferpartner ver­wen­den Sie die Steuer-Zuordnungen der mittleren Prioritätsebenen 6 und 7.
  • Steuer-Zuordnungen für partnerbezogene Steuer-Befreiungen können nur für Inlandsgeschäfte gültig sein. Sie ersetzen somit nur Steuer-Zuordnungen der Prioritätsebene 8 oder 9.
  • Steuer-Zuordnungen der höchsten Prioritätsebenen 1 bis 5 dienen im Vertrieb der Abbildung von Sonderfällen und können „Regelfälle“ ändern. Sie werden über Auftragsarten oder auch für einzelne Positionen verwendet.

 

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