1 Themenübersicht
OSS (One-Stop-Shop) ist ein Verfahren zur Umsatzbesteuerung. Dieses Verfahren können Unternehmen in Anspruch nehmen, die elektronische Dienstleistungen (z. B. Dienstleistungen für Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen) und sonstige Leistungen (z. B. Lieferung von Versandhandelswaren) an Privatpersonen im EU-Ausland erbringen.
Ein Unternehmen ist nicht zur Teilnahme am OSS-Verfahren verpflichtet. Allerdings bietet die Teilnahme wesentliche Vorteile bei den Steuererklärungen. Das Unternehmen kann die in anderen EU Mitgliedstaaten geschuldete Umsatzsteuer zentral im Inland melden und entrichten. Damit ist es für das Unternehmen nicht mehr erforderlich sich zur Umsatzsteuermeldung in den EU Mitgliedstaaten zu registrieren, in die es elektronische Dienstleistungen und Versandhandelswaren ausführt.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen die Teilnahme am OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Wege unter Angabe ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Mit der Registrierung für das OSS-Verfahren besteht für das Unternehmen eine grundsätzliche Meldepflicht. Dies gilt auch, wenn im betreffenden Quartal keine Umsätze ausgeführt wurden. In diesem Fall ist für das Quartal eine sogenannte Null-Meldung abzugeben. Ausführliche Informationen zum OSS-Verfahren finden Sie im Online-Portal des BZSt.
Hinweis:
Unternehmen, die bereits für das MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) registriert sind, nehmen automatisch am OSS-Verfahren teil.
Neben den EU Mitgliedsstaaten steht das OSS-Verfahren auch allen anderen Staaten zu Verfügung. Diese benötigen dazu nur die steuerliche Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat, um die Umsatzsteuermeldungen mithilfe des OSS-Verfahrens und alle im Land der Steuerregistrierung anfallenden Umsätze nach dessen Regeln melden zu können.
Comarch Financials Enterprise stellt Funktionen zur Verfügung, die Sie bei der Meldung Ihrer Umsätze aus Lieferungen an Endverbraucher in das EU-Ausland mithilfe des OSS-Verfahrens unterstützen.
Die Basis für die OSS-Umsatzsteuermeldung bilden Rechnungen, Gutschriften, Ausbuchungen, Skonti und andere offene Posten bezogene Buchungen, die in Comarch Financials Enterprise mit einem Steuerschlüssel des Typs „EU-Endverbraucher-Lieferung“ gebucht sind.
Die Meldungen über Umsätze aus Lieferungen ins EU-Ausland werden in einem Land innerhalb der EU (in der Regel der Sitz des Unternehmens) erstellt und zur Weiterleitung in die Verbrauchsländer an OSS gemeldet. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland erfolgt die Übermittlung der Steuermeldung auf elektronischem Wege über die Importfunktion im Online-Portal des BZSt.
Zusätzlich zur OSS-Steuermeldung besteht auch die Möglichkeit für Betriebsprüfungszwecke die Datei SAF-OSS auszugeben. Diese Datei muss neben den Zahlungsinformationen aus Comarch Financials Enterprise auch Rechnungsdaten enthalten, die aus Comarch ERP Enterprise ermittelt werden.
Über das Tool „Comarch OSS“ steht eine Schnittstelle zur Verfügung, in welche die Daten für die Ausgabe der SAF-OSS-Datei zusammengefasst und exportiert werden.
Dieses Dokument liefert Ihnen einen Auszug des Funktionsumfanges, der Ihnen in Comarch Financials Enterprise für das OSS-Verfahren zur Verfügung steht.
2 Begriffsbestimmung
OSS
OSS (One Stop Shop) ist ein steuerliches Meldeverfahren für Umsatzsteuern die in EU Staaten im Rahmen von Lieferungen an Endverbraucher entrichtet werden müssen.
3 Einstellungen
Als Voraussetzung für die Meldung der Umsätze mithilfe des OSS-Verfahrens sind in den folgenden Anwendungen Einstellungen vorzunehmen und Stammdaten einzurichten oder zu ergänzen.
3.1 Customizing
In der Anwendung „Customizing“ muss unter der Funktion „Finanzbuchhaltung“ die Funktion „Meldungen“ aktiviert sein.
3.2 Steuer-Schlüssel
Für die Meldung mit OSS werden nur Umsätze mit Steuerschlüsseln berücksichtigt, die für OSS aktiviert sind. Einen für OSS zu verwendenden Steuerschlüssel müssen Sie in der Anwendung „Steuer-Schlüssel“ einrichten und diesem den Steuertyp „EU-Endverbraucher-Lieferung“ zuordnen. Darüber hinaus ist bei diesem Steuerschlüssel die Angabe des Empfängerlandes erforderlich, für das der Steuerschlüssel benutzt werden soll.
Für ausführliche Informationen zum Steuertyp und Empfängerland ziehen Sie die Dokumentation „Steuer-Schlüssel“ zurate.
Weitere erforderliche Einstellungen für den Steuerschlüssel nehmen Sie unter dem Karteireiter „Finanzbuchhaltung“ in der Rubrik „One Stop Shop (OSS)“ vor. Hier stehen die Felder „OSS Steuer-Schlüssel“, „OSS Einnahmen-Typ“ und „OSS Mehrwertsteuersatz-Typ“ zur Verfügung.
Hinweis
Sollten Ihnen die Felder der Rubrik nicht angezeigt werden, wechseln Sie über den Button „Ansichten auswählen und organisieren“ in die Ansicht „Comarch Financials Enterprise“.
Die Aktivierung des Steuerschlüssels für OSS erfolgt über das Feld „OSS Steuer-Schlüssel“. Durch die Aktivierung des Feldes werden Buchungen mit diesem Steuerschlüssel in die OSS-Meldung und die SAF-OSS Datei aufgenommen.
Über das Feld „OSS Einnahmen-Typ“ legen Sie fest, ob mit dem Steuerschlüssel Umsätze für elektronische Dienstleistungen oder Versandhandelswaren gemeldet werden.
Das Feld „OSS-Mehrwertsteuersatz-Typ“ dient dazu, zwischen einem normalen Mehrwertsteuersatz und einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterscheiden zu können. Dazu wählen Sie entweder die Einstellung „Standard“ oder „Reduziert“.
Hinweis:
Sofern mit einem für das OSS-Verfahren aktivierten Steuerschlüssel bereits Belege gebucht sind, können die Einstellungen für die Felder „OSS Steuer-Schlüssel“, „OSS Einnahmen-Typ“ und „OSS Mehrwertsteuersatz-Typ“ nicht wieder zurückgenommen bzw. geändert werden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland die OSS-Umsätze (erzeugt durch Ausfuhren von elektronischen Leistungen, z. B. für Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen, sowie (ab dem 01.07.2021) innergemeinschaftlichen Fernverkäufen an Privatpersonen im EU-Ausland) auch in der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet werden müssen. Dies kann, wie bei einem inländischen Umsatzsteuerschlüssel, durch die Vergabe einer „Steuerformular-Positionsnummer“ erreicht werden. Sofern andere EU-Länder die OSS-Mehrwertsteuer nicht in der normalen Umsatzsteuermeldung benötigen, kann das Feld „Nicht in UStVa verarbeiten“ aktiviert werden.
Informationen zu den Einstellungen im Steuerschlüssel bezogen auf die Finanzbuchhaltung finden Sie in der Dokumentation „Erweiterung: Steuerschlüssel/Comarch Financials Enterprise“.
3.3 Steuer-Zuordnungen
In der Anwendung „Steuer-Zuordnungen“ können Sie firmenabhängige Steuerzuordnungen erfassen. Firmenabhängige Steuerzuordnungen dienen dazu, Umsätze für Lieferungen an Endverbraucher ins EU-Ausland differenziert pro Firma mithilfe des OSS-Verfahrens an die Finanzbehörde des jeweiligen EU-Auslandes zu melden.
Ausführliche Informationen zu dieser Anwendung liefert Ihnen die Dokumentation „Steuer-Zuordnungen“.
3.4 OSS Basisdaten
Die Anwendung „OSS Basisdaten“ dient dazu grundlegende Einstellungen für das OSS-Meldeverfahren einzurichten. Hier legen Sie fest, von welcher Organisation die Umsätze gemeldet und in welchem Land die OSS-Meldungen abgegeben werden.
Der Regelfall ist, dass ein Unternehmen in einem Land innerhalb der EU eine OSS-Meldung für Umsätze aus Lieferungen in andere EU-Länder erstellt. Das Land, an welches die OSS-Meldung gesendet (und bezahlt) wird, ist der Sitz des Unternehmens.
Es ist aber auch möglich, dass ein Unternehmen außerhalb der EU eine OSS-Meldung für Umsätze innerhalb der EU erstellt. In diesem Fall muss das Unternehmen ein Land wählen, in dem die OSS-Meldungen abgegeben werden, z. B. meldet ein Schweizer Unternehmen für die gesamte EU in Österreich.
Ebenso ist es zulässig, dass ein solches Unternehmen das Land ändert, in welchem es die OSS-Meldung einreicht. Über die Felder „Von Steuerperiode“ und „Bis Steuerperiode“ können Sie den Zeitrahmen begrenzen, innerhalb dessen die Organisation Umsätze an dieses Land melden kann. Das bietet Ihnen die Möglichkeit nach Ablauf des Zeitraumes ein anderes Meldeland zu verwenden.
Darüber hinaus geben Sie die Identifikation an, die der Empfänger der OSS-Meldung benötigt, um den Absender zu identifizieren. Dies kann die Umsatzsteuer-ID oder eine spezielle OSS-ID sein.
Sofern das Meldeland nicht EUR als Währung hat, geben Sie die Währung an, in der die Umsätze dem Land gemeldet werden sollen.
In einigen europäischen Ländern müssen die Regionen aus den Adressdaten in einem bestimmten Format in die Datei SAF-OSS ausgegeben werden. Daher muss eine Region im Feld „Regionkodierung“ erfasst werden.
Für die Erzeugung der OSS-Mehrwertsteuermeldung und der SAF-OSS Datei muss zudem ein Pfad ausgewählt werden, in dem die Dateien gespeichert werden sollen.
Eine ausführliche Beschreibung der Anwendung finden Sie in der Dokumentation „OSS Basisdaten“.
3.5 OSS Tochtergesellschaften
Das OSS-Verfahren bietet auch die Möglichkeit, Meldungen für mehrere Organisationen zu senden. Dazu muss die Meldung eine meldende Hauptorganisation und eine oder weitere untergeordnete Organisationen enthalten. Diese Organisationen müssen in der Anwendung „OSS Tochtergesellschaften“ als verbundene Unternehmen hinterlegt sein.
In dieser Anwendung legen Sie fest, welche Organisation als meldende Organisation zusammen mit welcher Tochtergesellschaft gemeldet werden soll. Zur Identifizierung der zu meldenden Beträge (Brutto, Netto und Steuer) ist darüber hinaus der Iso-Ländercode der Tochtergesellschaft sowie deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder lokale Steuernummer anzugeben.
Die Beschreibung der Anwendung finden Sie in der Dokumentation „OSS Tochtergesellschaften“.
4 Prozess OSS Mehrwertsteuermeldung
Die OSS-Mehrwertsteuermeldung beinhaltet u. a. einen MwSt.-Betrag und einen Bemessungsbasisbetrag pro (Verbrauchs-)Land. Die Basis für diese Daten bilden gebuchte Rechnungen, Gutschriften, Ausbuchungen, Skonti und andere offene Posten bezogene Buchungen, bei denen ein OSS-Steuerschlüssel (siehe „Steuer-Schlüssel“) verwendet wurde.
4.1 Buchungsdialog
Neben dem Steuerschlüssel werden die für OSS relevanten Buchungen anhand weiterer Angaben identifiziert. Der Buchungsdialog stellt dazu unter dem Karteireiter „Steuern“ die Felder „OSS Rechnung“ „OSS Meldungsdatum“ und „Steuerlicher Leistungsempfänger“ zur Verfügung.
Das Feld „OSS Rechnung“ enthält die Referenz auf die zugrundeliegende Ausgangsrechnung, z. B. bei einer Gutschrift. Im Falle der Ausgangsrechnung beinhaltet das Feld die Belegnummer als Selbstbezug.
Aus dem Feld „OSS Meldungsdatum“ wird das Quartal ermittelt, in welchem die Umsätze der Buchung gemeldet werden. Bei Ausgangsrechnungen wird dieses Feld aus dem Belegdatum gefüllt. Um sicher zu stellen, dass alle nachträglichen Buchungen, wie beispielsweise Gutschriften, Skontobuchungen usw. auch im Quartal der Ausgangsrechnung gemeldet werden, leitet sich bei diesen Buchungen das Meldedatum aus dem Belegdatum der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung ab.
Das Feld „Steuerlicher Leistungsempfänger“ ist in den Fällen relevant, in denen der Rechnungsempfänger nicht der gleiche Partner ist wie der Empfänger der Waren oder Dienstleistungen. Es wird verwendet, um kontrollieren zu können, ob das Land des Waren- oder Dienstleistungsempfängers mit dem Empfängerland aus dem verwendeten Steuerschlüssel identisch ist.
Bei der Erfassung der für OSS relevanten Buchungen gilt zudem dass:
- Alle Positionen des Beleges nur OSS-Steuerschlüssel enthalten dürfen
- Der Beleg nur Steuerschlüssel enthalten darf, denen der gleiche Einnahmen-Typ zugeordnet ist, entweder elektronische Dienstleistungen oder Versandhandelswaren
- Die im Beleg verwendeten Steuerschlüssel das gleiche Empfängerland haben müssen
- Der Beleg ein Debitorenkonto in der Führungsbuchung enthalten muss
- Für den Debitor Einbehalte nicht zulässig sind
4.2 External Interface
Ebenso wie die im Buchungsdialog erfassten Belege, können auch die Buchungen aus der Buchungsschnittstelle „ExternalInterface“ für die OSS-Mehrwertsteuermeldung berücksichtigt werden.
Das betrifft z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen aus Comarch ERP Enterprise, die mit einem OSS-Steuerschlüssel übergeben werden. Analog zum Buchungsdialog sind in der Buchungsschnittstelle zusätzlich die Felder „OSS Rechnung“ und „Steuerlicher Leistungsempfänger“ zu füllen (siehe „Buchungsdialog“).
Sofern die Buchungen auch für die Ausgabe in die Datei SAF-OSS berücksichtigt werden sollen, ist über das Feld „SAF-OSS Referenzwert“ ein eindeutiger Bezug zur Rechnung zur übergeben.
5 Cockpit: OSS Mehrwertsteuer Meldungen
Das Cockpit „OSS Mehrwertsteuer Meldungen“ ist die zentrale Anwendung, um Mehrwertsteuermeldungen über Umsätze für Lieferungen an Endverbraucher ins EU-Ausland zu erstellen, zu prüfen und gegebenenfalls in die Datei SAF-OSS auszugeben.
In der Anwendung können Sie sich alle oder einzelne Meldungen anzeigen lassen und diese über die Aktionen der Aktionsrolle in der Standard-Symbolleiste verarbeiten.
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Aktionen, die Ihnen in der Anwendung zur Verfügung stehen. Eine ausführliche Beschreibung der Cockpitanwendung liefert Ihnen die Dokumentation „Cockpit: OSS Mehrwertsteuer Meldungen“.
5.1 Mehrwertsteuer Meldung erzeugen
Mit Aufruf dieser Aktion erstellen Sie eine neu Mehrwertsteuermeldung. In diese Meldung fließen alle Buchungen ein, die mit einem Steuerschlüssel gebucht sind, der als OSS-Steuerschlüssel aktiviert ist. Darüber hinaus erfolgt die Auswahl der Buchungen anhand weiterer Parameter, die mit dem Aufruf der Aktion verfügbar sind.
Es werden nur die Buchungen der angegebenen meldenden Organisation berücksichtigt, deren OSS Meldungsdatum innerhalb des gewählten Meldezeitraumes liegen. Der Meldezeitraum muss zudem innerhalb des Zeitraumes liegen, der für die Organisation in den OSS-Basisdaten eingerichtet ist.
Sofern der meldenden Organisation Tochtergesellschaften über die Anwendung „OSS-Tochtergesellschaften“ zugeordnet sind, werden deren Buchungen ebenfalls für die Meldung berücksichtigt.
Zur Ausgabe der Meldung werden die Umsätze pro Empfängerland, und Mehrwertsteuertyp (Standard oder reduziert) zusammengefasst.
5.2 Mehrwertsteuer Meldung prüfen
Über diese Aktion wird geprüft, ob seit Erstellung der Meldung melderelevante Buchungen vorgenommenen wurden. Auch hier gelten die gleichen Auswahlkriterien, die auch bei der Erstellung der Meldung entscheidend sind. Sofern neue Buchungen vorhanden sind, wird die zur Prüfung markierte Meldung mit den Beträgen der gefundenen Buchungen aktualisiert.
Auch bei dieser Aktion wird geprüft, ob der Organisation Tochtergesellschaften zugeordnet sind und deren Buchungen entsprechend berücksichtigt.
5.3 Mehrwertsteuer Meldung erneut melden
Sofern in einem bereits gemeldeten Quartal zusätzlich Belege gebucht sind, können Sie die Meldung erneut melden. Mit Aufruf der Aktion „Mehrwertsteuer Meldung erneut melden“ wird eine neue Meldung erstellt, die alle Daten der bereits gemeldeten Meldung enthält, ergänzt durch die zusätzlichen Buchungen.
5.4 Belege in Mehrwertsteuer Meldung exportieren
Bei Aufruf dieser Aktion werden die in einer Meldung enthaltenen Buchungen in eine csv-Datei exportiert. Das bietet Ihnen u. a. die Möglichkeit, die der Meldung zugrundeliegenden Belege zurückzuverfolgen oder das Land des Partners mit dem OSS-Meldeland zu vergleichen
5.5 SAF-OSS Datei erstellen
Die SAF-OSS Datei muss im Falle einer Betriebsprüfung auf Anforderung erstellt werden. Die Ausgabe der Datei erfolgt auf Basis der gewählten Meldungen, die durch zusätzliche Informationen ergänzt werden.