1 Themenübersicht
In diesem Dokument werden die Länderbesonderheiten in Bezug auf das Rechnungswesen für Italien beschrieben, die mit der Customizing-Funktion für Länderbesonderheiten eingestellt werden können. Die Besonderheiten sind begründet in der italienischen Umsatzsteuerbehandlung mit Nachweis durch Steuer-Register, der Steuer-Befreiung auf Antrag oder Ähnlichem.
Neben den zusätzlichen Funktionen sind auch alle anderen Funktionen und Anwendungen verfügbar, wie z. B. die Zahlungsbedingung vom Typ „Ratenvereinbarung“, mit der das italienische Zahlverfahren „R.i.b.a.“ eingerichtet werden kann. Dieser Zahlungsbedingungstyp ist nicht Italien-spezifisch, sondern wird auch in vielen anderen Ländern genutzt. Deshalb ist er nicht gesondert in diesem Dokument beschrieben.
Beachten Sie bei Bedarf die Dokumentationen zu den jeweiligen Anwendungen im ERP-System. Darüber hinaus empfehlen wir, die Dokumentation zum angebundenen Rechnungswesen zurate zu ziehen.
2 Begriffsbestimmung
<begin com.cisag.app.terminus.002075 34 38 2 de>Steuer-Register<end com.cisag.app.terminus.002075 34 38 2 de>
<begin com.cisag.app.terminus.002075 34 40 2 de>Steuer-Register gehören zu den länderspezifischen Stammdaten für Italien. Die Verwendung von Steuer-Registern ist in Italien gesetzlich vorgeschrieben. In Italien werden die Werte der Steuer-Register in die Umsatzsteuer-Erklärung eingetragen.<end com.cisag.app.terminus.002075 34 40 2 de>
Das italienische Recht schrieb für den Nachweis der Umsatzsteuerangelegenheiten die Führung von Umsatzsteuerregistern vor. Diese entsprechen in etwa dem Einzelnachweis in Deutschland. Eine bestimmte Anzahl ist nicht vorgeschrieben und wird individuell von den Firmen verwendet. Neuste Veröffentlichungen gehen davon aus, dass die Steuerregister bei „Doppelter Buchhaltung“ und verbuchen der Steuerbeträge auf Steuerkonten (Sachkonten) nicht zwingend zu führen sind. Zurzeit werden Sie aber kein italienisches Unternehmen finden, welches die Steuerregister nicht führen möchte.
<begin com.cisag.app.terminus.001679 34 38 2 de>Steuer-Befreiungen<end com.cisag.app.terminus.001679 34 38 2 de>
<begin com.cisag.app.terminus.001679 34 40 2 de>Steuer-Befreiungen können vom Gesetzgeber für Wirtschaftsteilnehmer gewährt werden, wenn bestimmte persönliche oder sachliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wirtschaftsteilnehmer sind dann von der gesetzlichen Steuerpflicht ganz oder teilweise befreit. Steuer-Befreiungen können zeitlich und/oder betragsabhängig gewährt werden. Eine Steuer-Befreiung kann für maximal ein Kalenderjahr gültig sein.
Steuer-Befreiungen werden für bestimmte Partner hinterlegt und anschließend bei der Ermittlung der Steuersätze und -beträge berücksichtigt.<end com.cisag.app.terminus.001679 34 40 2 de>
Speziell für Italien:
Ein italienischer Kunde kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erklärung (dichiarazione d’intento) abgeben. Mit dieser Erklärung erhält er seine bestellten Artikel bis zu einem bestimmten Datum und optional bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei fakturiert. Dies sind in der Regel exportorientierte Kunden, welche ein höheres Vorsteueraufkommen als ihre Mehrwertsteuerabgaben haben. Italienische Benutzer sprechen auch von einem „Plafond“.
Einzubehaltene/Abzuführende Steuervorauszahlung (Ritenuta d’acconto)
Bei bestimmten Lieferanten (z. B. selbstständige Handelsvertreter, Rechtsanwälte, Steuerberater) wird von der Rechnung ein Prozentsatz als Steuervorauszahlung („Ritenuta d’acconto“) einbehalten und an das Steueramt abgeführt.
Zahlungsverkehr „RIBA“ und „RID“
Übliche Zahlungsweisen in Italien sind das RIBA- oder das RID-Verfahren. Diese Verfahren stellen das Zusammenspiel von Lastschrift und einem Wechselversprechen dar. Durch „RIBA“ werden die Fälligkeiten ähnlich dem Lastschriftverfahren an die Hausbank des Zahlungspflichtigen übersandt (mindestens 14 Tage vor Fälligkeit). Die Hausbank legt die Fälligkeit dann ihrem Kunden vor, welcher diese dann per Unterschrift akzeptieren muss. Das RID-Verfahren ähnelt dem in Deutschland und Österreich üblichen Bankeinzug, da direkt auch die Kontonummer des Zahlungspflichtigen verwendet wird und der Zahlungspflichtige kein Einspruchsrecht besitzt.
ABI/CAB
Die ABI-Nummer (5-stellig mit führender Null) bezeichnet das Bankinstitut und die CAB-Nummer (5-stellig mit führender Null) die Filiale des Bankinstitutes.
<begin com.cisag.app.terminus.003033 34 38 2 de>Codice fiscale<end com.cisag.app.terminus.003033 34 38 2 de>
<begin com.cisag.app.terminus.003033 34 40 2 de>Der „Codice fiscale“ ist eine Steuernummer, die jede Person in Italien benötigt. Der „Codice fiscale“ besteht aus einer 16-stelligen Buchstaben- und Zahlenfolge, die aus dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort errechnet wird. Er setzt sich wie folgt zusammen: Drei Buchstaben für den Nachnamen, drei Buchstaben für den Namen, zwei Zahlen für das Geburtsjahr, ein Buchstabe für den Geburtsmonat, zwei Zahlen für das Geburtsdatum und das Geschlecht, vier Zeichen (ein Buchstabe, drei Zahlen) für den italienischen Geburtsort (Steuer-Gemeinde) oder den nicht-italienischen Staat der Geburt; der sechzehnte Buchstabe hat eine Steuerfunktion.<end com.cisag.app.terminus.003033 34 40 2 de>
Der „Codice fiscale“ wird spätestens beim Eintritt in das Berufsleben vergeben. Auch Ausländer oder ausländische Praktikanten erhalten ihn. Die Nummer ist vergleichbar mit der Versicherungsnummer in Deutschland oder Österreich. Vom „Codice giuridco“ spricht man zum Beispiel bei Soziäteten (mehreren Personen), die früher keine eigene Steuernummer erhielten.
Beispiel für „Codice fiscale“:
Lieschen Müller, geb. am 30.08.1977, Steuergemeinde Bolzano, Frau
Code: LSC MLL 77M70 A952 F (16 Stellen, Leerstellen nur für diese Ansicht)
3 Einstellungen
Wird in der Anwendung „Customizing“, Funktion „Länderbesonderheiten“, im Feld „Länderbesonderheiten“ der Eintrag „Italien“ festgelegt, dann werden die für Italien benötigten Anwendungen und Felder zur Verfügung gestellt.
4 Auswirkungen
Die italienischen Besonderheiten sind ausschlaggebend für das Rechnungswesen. Die nachfolgend aufgeführten Ergänzungen sind notwendig, um das angebundene Rechnungswesen automatisch mit den benötigten Daten zu versorgen. Weitere Informationen zur Verarbeitung der Daten im Rechnungswesen entnehmen Sie bitte der Dokumentation zum angebundenen Rechnungswesen.
Die Aktivierung der Länderbesonderheiten für Italien hat im ERP-System verschiedene Auswirkungen, die in folgenden Kapiteln beschrieben sind:
- Steuer-Befreiungen
- Steuer-Gemeinden
- Zahlungsgründe
- Steuer-Register
- Steuer-Registereinstellungen
- Partner
- Vertriebsaufträge
- Eingangsrechnungen
4.1 Steuer-Befreiungen
In der Anwendung „Steuer-Befreiungen“ werden für Italien die betrags- bzw. zeitabhängigen Erklärungen zur Steuer-Befreiung abgebildet und automatisch bei einer Beschaffung (eigene Steuer-Befreiung) und bei einem Vertrieb (externe Steuer-Befreiung) ermittelt. Eine Steuer-Befreiung endet grundsätzlich am Ende eines Kalenderjahres.
Hinweis:
Eine allgemeine, immer gültige Steuer-Befreiung wird über eine Partnersteuer-Klassifikation direkt hinterlegt und über die Anwendung „Steuer-Befreiungen“ immer die zeit-/betragsabhängigen Steuer-Befreiungen.
Weitere Informationen zur Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Steuer-Befreiungen“.
4.2 Steuer-Gemeinden
In der Anwendung „Steuer-Gemeinden“ werden die in Italien üblichen Kodierungen für Steuer-Gemeinden hinterlegt. Benötigt werden diese für die „Ritenuta-Lieferanten“, welche lediglich den allgemein vorhandenen „Codice fiscale“ führen und keine Steuernummer für Unternehmen haben.
Weitere Informationen zur Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Steuer-Gemeinden“.
4.3 Zahlungsgründe
In der Anwendung „Zahlungsgründe“ werden die Kodierungen hinterlegt, die für die zu erstellenden Listen der Steuerabzüge (Rechnungswesen) für die „Ritenuta“-Lieferanten benötigt werden. Damit werden die abzuführenden Steuern kategorisiert.
Beispiel:
1038 Steuer-Einbehalt „Provisionen“
1040 Steuer-Einbehalt „Freiberufliche Leistungen“
Weitere Informationen zur Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Zahlungsgründe“.
4.4 Steuer-Register
In der Anwendung „Steuer-Register“ werden die Steuer-Register hinterlegt, die im eigenen Unternehmen verwendet werden.
Weitere Informationen zur Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Steuer-Register“.
4.5 Steuer-Registereinstellungen
In der Anwendung „Steuer-Registereinstellungen“ wird einem Steuer-Register eine offene Buchungsperiode zugeordnet. Die Belegerzeugung für ein Steuer-Register fällt somit in die zugeordnete Buchungsperiode.
Weitere Informationen zur Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Steuer-Registereinstellungen“.
4.6 Partner
In der Anwendung „Partner“ wird in der Ansicht „Rechnungswesen“ unter dem Karteireiter „Finanzbuchhaltungsdaten“ Folgendes zur Verfügung gestellt:
- Die Felder „Codice fiscale/giurdico“, „Zahlungsgrund“ und „Steuer-Gemeinde“ werden für die Lieferanten benötigt, welche dem Ritenuta-Abzug unterliegen. Diese Daten werden zum Rechnungswesen übertragen, damit sie mit den entsprechenden Listen ausgegeben und ausgewertet werden. Wird ein „Codice fiscale/giurdico“ bei einem Partner vom Typ „Person“ angegeben, dann wird dieser Eintrag ebenfalls vom System geprüft. Zusätzlich ist dann die Angabe eines Geburtsdatums unter dem Karteireiter „Personendaten“ in der Ansicht „Basis“ erforderlich.
Hinweis:
Die Felder zur Erfassung von Geburtsdaten in der Ansicht „Rechnungswesen“ werden nicht mehr unterstützt.
- Das Format der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird für italienische Partner geprüft.
- Unter dem Karteireiter „Debitor“ und „Kreditor“ wird das Feld „Steuer-Register“ angeboten. In diesem Feld wird das Register hinterlegt, in dem die verbuchten Ausgangsrechnungen bzw. Eingangsrechnungen im Rechnungswesen aufgelistet werden.
Weitere Informationen zur Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Partner“.
4.7 Vertriebsaufträge
In der Anwendung „Vertriebsaufträge“ wird unter dem Karteireiter „Auftragswerte“ das Feld „Steuer-Register“ aus den Stammdaten des Lieferempfängers gefüllt. Das eingetragene Steuer-Register zum Vertriebsauftrag wird ins Rechnungswesen übertragen, sodass der Ausgangsbeleg im angegebenen Steuer-Register aufgelistet wird.
Vor der Ermittlung der Mehrwertsteuer wird in der Anwendung „Steuer-Befreiung“ geprüft, ob eine gültige Steuer-Befreiung besteht. Bei Bedarf wird unter Einbeziehung der zur Steuer-Befreiung hinterlegten Partnersteuer-Klassifikation ein anderer Steuerschlüssel ermittelt.
Weitere Informationen zur Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Vertriebsaufträge“.
4.8 Eingangsrechnungen
In der Anwendung „Eingangsrechnung“ wird unter dem Karteireiter „Allgemeines“ das Feld „Steuer-Register“ aus den Stammdaten des Rechnungsstellers gefüllt. Das eingetragene Steuer-Register zur Eingangsrechnung wird in das Rechnungswesen übertragen, sodass der Eingangsbeleg im angegebenen Steuer-Register aufgelistet wird.
Vor der Ermittlung der Vorsteuer wird in der Anwendung „Steuer-Befreiung“ geprüft, ob eine gültige Steuer-Befreiung besteht. Bei Bedarf wird unter Einbeziehung der zur Steuer-Befreiung hinterlegten Partnersteuer-Klassifikation ein anderer Steuerschlüssel ermittelt.
Weitere Informationen zur Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Eingangsrechnungen“.
5 Multi-Site und Single-Site mit inhaltsbezogenen Berechtigungen
In einem Multi-Site-System ist in der Anwendung „Customizing“ die Einstellung für die Funktion „Länderbesonderheiten“ pro Firma festlegbar. Ist die Funktion für eine Firma aktiviert, dann sind die zugehörigen Felder und Funktionen in den Anwendungen für alle Organisationen sichtbar und abhängig von der gewählten Organisation verwendbar.