Der Knowledge Store ist Arbeitsbereiche unterteilt, in denen Order und Dateien abgelegt werden können. Um einen Überblick über den Inhalt der Arbeitsbereiche zu erhalten steht das Tool „dspwspcnt“ (display work space content) zur Verfügung.
Zielgruppe
- System-Administratoren
- Technische Berater
Beschreibung
Mit dem Tool können Sie sich den Inhalt der Arbeitsbereiche auf einer oder mehreren Datenbanken anzeigen lassen. Hierbei wird je Arbeitsbereich die Anzahl der Ordner, die Anzahl der Dateien und die insgesamt durch den Inhalt der Dateien belegte Speicher angezeigt. Es werden hierbei auch Nicht-Standard-Arbeitsbereiche aufgelistet, die in der Systemkonfiguration gelöscht wurden ohne zuvor ihre Inhalte zu löschen. Diese Arbeitsbereiche sind in der Ausgabe durch ihre GUID dargestellt. Mit Hilfe des Tools „rgzwspcnt“ können diese nicht mehr zugreifbaren Inhalte reorganisiert werden.
Befehl
Nachfolgend finden Sie den Befehl inklusive aller möglichen Parameter.
dspwspcnt | [-repository] [-allDatabases] [-database:<str-1> … -database:<str-n>] |
Parameter
Die Parameter des Befehls werden in der folgenden Tabelle erläutert. Die in eckigen Klammern gesetzten Parameter sind optional, die anderen hingegen sind Pflichtparameter. Für einige Parameter kann ein Stern (*) als Platzhalter angegeben werden, um damit alle möglichen Werte ausgeben zu können. Nicht alle Parameter können mehrfach genannt werden, nur die, die folgenden Zusatz an den Parametervariablen aufweisen, sind für die Mehrfachnennung zugelassen: „<str-1> … <str–n>“.
Parameter | Erläuterung |
[-repository] | Arbeitsbereiche der Repository-Datenbank anzeigen. |
[-allDatabases] | Arbeitsbereiche aller Datenbanken anzeigen. |
[-database:<str-1> … -database:<str-n>] | Datenbank, deren Arbeitsbereiche angezeigt werden sollen. |
Berechtigungen
Das Berechtigungskonzept sowie die generellen anwendungsbezogenen und Entity-bezogenen Berechtigungen können Sie in der Technischen Dokumentation im Dokument „Berechtigungen“ nachlesen.
Für den Befehl „dspwspcnt“ und seine Parameter gelten keine besonderen Berechtigungen.