Abschreibungsbereiche

Mit dieser Anwendung werden die Stammdaten für Abschreibungsbereiche erfasst. Abschreibungsbereiche werden verwendet, um das Anlagevermögen nach unterschiedlichen gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen zu bewerten.

Begriffsbestimmung

  • Abschreibungsbereiche – Abschreibungsbereiche werden benötigt, um das Anlagevermögen nach unterschiedlichen gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen zu bewerten. Das heißt für jeden Abschreibungsbereich können eigene Wertansätze und Abschreibungsmethoden verwendet werden. Deshalb ist auch die Angabe eines Bilanzierungskreises je Abschreibungsbereich notwendig.

Für jeden Abschreibungsbereich (z.B. Steuerrechtlich, Kalkulatorisch, Handelsrechtlich, IAS, USGAAP) muss eine eigene Definition hinterlegt werden. Die Angaben steuern die Erstellung bzw. die Übergabe von Buchungen, allgemeine Abschreibungsregeln, Prüfungen zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern und Kennzeichen zum Abschreibungsbereich selbst.

Anwendungsbeschreibung

Um Unterschiedliche Wertansätze je Anlagenstamm führen zu können, sind im Vorfeld die verschiedenen Abschreibungsbereiche zu definieren. Innerhalb der Abschreibungsbereiche legen Sie auch die Buchungsübergabe an die Finanzbuchhaltung und an das Controlling fest.

Wenn die Kontierung einer Anlage, die Abschreibungsart bzw. Wertfelder (z.B. durch Zugang, Abgang) geändert oder eine Aussetzung der Abschreibung definiert werden sollen, dann muss vorher der Abschreibungsbereich gewählt werden, in dem diese Änderung greifen soll.

Beispiel
  • Änderung der Nutzungsdauer nur kalkulatorisch
  • Änderung der Bestandskonten im Steuerrecht und Handelsrecht wegen eines neuen Kontenplanes. Kalkulatorisch ändern sich die Konten jedoch nicht.
  • Zugang wird nur im IAS durchgeführt. Steuerrechtlich ist er als Aufwand zu buchen. Unterschiede bei Leasinggütern.

Die Anlagenbuchhaltung erlaubt die Definition von beliebig vielen Abschreibungsbereichen. Sie entscheiden, mit welchen Abschreibungsbereichen gearbeitet wird. Einfachste Installationen arbeiten nur mit dem Steuerrecht. Komplexe Installationen nutzen z.B. die steuerliche, handelsrechtliche, kalkulatorische, IAS-, USGAAP- oder eine andere internationale Abschreibung.

Mit der Definition eines Abschreibungsbereiches ist dieser aktiv und kann bebucht werden.

Abschreibungsbereiche können den verschiedenen Anlagengruppen zugeordnet werden. Die in den Anlagengruppen hinterlegten Definitionen der Abschreibungsbereiche dienen als Vorbelegungswerte bei der Neuanlage von Anlagen. Je genauer diese Vorbelegungswerte spezifiziert sind, desto schneller erfolgt das Erfassen einer Anlage.

Die Anwendung Abschreibungsbereiche besteht aus einem Identifikations- und einem Arbeitsbereich.

Identifikationsbereich

Der Identifikationsbereich enthält die Felder, die den Abschreibungsbereich eindeutig identifizieren.

Die Felder im Einzelnen:

  • Abschreibungsbereich – Hier hinterlegen Sie eine eindeutige Identifikation für den Abschreibungsbereich.Die Erfassung ist sowohl mit Ziffern als auch Buchstaben möglich.
    Die Anlagenbuchhaltung erlaubt die Definition von beliebig vielen Abschreibungsbereichen. Für jeden Abschreibungsbereich können eigene Wertansätze und Abschreibungsmethoden verwendet werden. Dadurch kann das Anlagevermögen nach unterschiedlichen gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen bewertet werden.
  • Bezeichnung – Die Bezeichnung dient als zusätzliches Erkennungsmerkmal. Sie kann aus frei wählbarem Text bestehen. Geben Sie eine aussagekräftige, einprägsame und möglichst eindeutige Bezeichnung ein, damit die Suche erleichtert wird. Die Bezeichnung kann in mehreren Sprachen erfasst werden.

Arbeitsbereich

Der Arbeitsbereich ist in verschiedene, thematisch strukturierte Rubriken unterteilt, die in folgenden Kapiteln beschrieben sind:

Rubrik Allgemeines

Unter diesem Register nehmen Sie allgemeine Einstellungen für den Abschreibungsbereich vor.

  • Zinsen – Festlegung, ob für diesen Abschreibungsbereich mit Zinsen gearbeitet wird.
    Ist dies der Fall, wird im Anlagenstamm für den Abschreibungsbereich auch das Register Zinsen eingeblendet.
Rubrik Abschreibungsregeln

Hier werden Festlegungen getroffen, welche Aufteilungs- und Abschreibungsregeln für den Abschreibungsbereich hinterlegt werden. Der Karteireiter beinhaltet zudem weitere Definitionen, z.B., ob eine variable Gewichtung erfolgen soll, wie mit Rundungsdifferenzen verfahren wird, etc.

  • Abschreibungsgruppe – Alphanumerischer und frei vergebbarer Name der Abschreibungsgruppe.
    Mit den Abschreibungsgruppen kann die Verwendung von Abschreibungsmethoden im Anlagenstamm eingeschränkt werden. Dazu werden mehrere Abschreibungsmethoden zu einer Abschreibungsgruppe zusammengefasst. Diese Abschreibungsgruppe kann einem Abschreibungsbereich oder einer Anlagengruppe zugeordnet werden. Bei der Wartung eines Anlagegutes wird dann die Zugehörigkeit der eingegebenen Abschreibungsmethode zu dieser Abschreibungsgruppe geprüft.
  • Aufteilungsregel – Festlegung, wie die Jahresabschreibung aufgeteilt wird. Mögliche Werte:
    • Periodengenau – Die Jahresabschreibung wird gleichmäßig auf die Anzahl der Perioden verteilt
    • Taggenau – Die Jahresabschreibung wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl von Tagen auf die Perioden verteilt
  • Aufteilung Zugang – Festlegung, wie die Abschreibung bei Zugängen auf Anlagengüter berechnet wird. Mögliche Werte:
    • Keine Aufteilung – Es findet keine besondere Behandlung der Abschreibung im Anschaffungsjahr statt
    • Aufteilung ab Zugang – Ab dem Zugang wird die Jahresabschreibung auf die restlichen offenen Monate des Jahres aufgeteilt. Die Abschreibung wird im Anschaffungsjahr anteilig ab Abschreibungsbeginn laut Abschreibungsbereich der Anlage berechnet. Hierzu müssen die zu buchenden Perioden geöffnet sein.
      Beispiel
      Auch zur Abgrenzung gegenüber der Auswahl Nachbuchung Zugang:

      • Geschäftsjahr von Periode 01 bis 12
      • Ermittlung des Basiswerts lt. Abschreibungsmethode = Geschäftsjahresbeginn
      • Berechnungsbasis = Anschaffungskosten
      • Abschreibungsmethode = Linear gemäß Laufzeit
      • Zugangsbuchung am 06.06. des Jahres in Höhe von 120.000€
      • Laufzeit der Anlage 60 Monate  (entspricht 2.000€ pro Monat)
      • Abschreibungsbeginn in Periode 03
      • Aufruf der Abschreibung mit Abschreibungsdatum zum 31.12. des Jahres

      Ergebnis der getätigten Buchung:
      Es werden für die Perioden 03 bis 12 des ersten Jahres jeweils 2.000 € Abschreibung gebucht

    • Nachbuchung Zugang – Die Abschreibung wird im Anschaffungsjahr anteilig ab Abschreibungsbeginn lt. Abschreibungsbereich der Anlage berechnet. Im Unterschied zur Aufteilung ab Zugang, wird der Abschreibungsbetrag aber erst ab der Zugangsperiode gebucht.Hierzu müssen die vorhergehenden Perioden nicht geöffnet sein, selbstverständlich aber die Periode der Zugangsbuchung.
      Beispiel
      Das Beispiel mit den gleichen Daten wie bei Aufteilung ab Zugang ergibt diesmal folgende Buchungen:Es wird für die Periode 06 des ersten Jahres 8.000 € (Summe der Perioden 03 bis 06) gebucht, wobei in den Perioden 3, 4, 5 keine Buchung erfolgt. Für die restlichen Perioden 07 bis 12 werden -wie bei der Aufteilung ab Zugang – jeweils 2.000 € berechnet.
  • Aufteilung Abschreibungsende -Festlegung, wie die Abschreibung im letzten Jahr der Abschreibung behandelt werden soll. Diese Einstellung kann zur Folge haben, dass sich die Laufzeit in Monaten verändert. Mögliche Werte:
    • Keine Aufteilung – Die Abschreibung wird anhand der Laufzeit in Monaten berechnet
    • Aufteilung Jahr – Die Abschreibung wird auf das Ende-Datum des letzten Geschäftsjahres gesetzt und die Abschreibungsbeträge werden dafür errechnet
    • Aufteilung Halbjahr – Die Abschreibung wird je nach Ende der regulären Laufzeit auf das Ende des ersten bzw. auf das Ende des zweiten Halbjahrs gesetzt. Dafür werden die Abschreibungsbeträge berechnet.

Wenn Abschreibungsende die Nutzungsdauer am Geschäftsjahresbeginn kleiner/gleich 6 Monate beträgt, wird die verbleibende Abschreibung entweder auf ein Halbjahr oder auf ein ganzes Jahr verteilt (Besonderheit in Österreich).

  • Rundung Jahresabschreibung -Festlegung, wie der Jahres-Abschreibungsbetrag gerundet wird. Mögliche Werte:
    • Keine Rundung – Wenn keine Rundung gewählt wird, wird der Jahres-Abschreibungsbetrag kaufmännisch auf 2 Dezimalen nach dem Komma gerundet. Eine Verteilung der Dezimalstellen findet nicht statt.
    • Kaufmännisches Runden
    • Abrunden
    • Aufrunden

Der errechnete Jahres-Abschreibungsbetrag wird laut hier getroffener Auswahl auf volle Beträge ohne Nachkommastellen gerundet. Im ersten Abschreibungsjahr werden die Dezimalstellen der AHK auf den gerundeten Jahres-Abschreibungsbetrag hinzuaddiert, so dass ein Buchwert ohne Nachkommastellen ermittelt wird.

  • Rundung periodische Abschreibung – Festlegung, wie der periodische Abschreibungsbetrag gerundet wird. Mögliche Werte:
    • Keine Rundung – Wenn keine Rundung gewählt wird, wird der Perioden-Abschreibungsbetrag kaufmännisch auf 2 Dezimalen nach dem Komma gerundet
    • Kaufmännisches Runden – Beim monatlichen Abschreibungslauf wird der errechnete Abschreibungsbetrag auf volle Beträge ohne Nachkommastellen kaufmännisch gerundet
  • Regel Abgangsjahr – Festlegung, ob im Abgangsjahr eine Sonderbehandlung stattfindet. Dies gilt insbesondere für die Tschechischen Funktionen. Mögliche Werte:
    • Keine Regel
    • Regel aus Belegart Anlagenbuchhaltung
  • Abschreibungslimit – Festlegung, ob der Prozentsatz für maximale Abschreibung aus dem Geschäftsjahre berücksichtigt wird.
    Ist das aktuelle Geschäftsjahr ein Rumpfgeschäftsjahr, können Sie mit dieser Einstellung dafür sorgen, dass für dieses Geschäftsjahr nur der gewünschte Anteil der Abschreibungsbeträge ermittelt wird, ohne dass die Abschreibungsmethoden geändert werden. Dazu müssen Sie lediglich die Abschreibungsbegrenzung aktivieren und den Prozentsatz im Geschäftsjahr einpflegen.
    Dieses gilt dann für alle Anlagen, die diesem Abschreibungsbereich zugeordnet sind.

Beispiel
Soll nur die Hälfte der Abschreibungsbeträge für das Geschäftsjahr ermittelt werden, dann muss der Prozentsatz im Geschäftsjahr auf 50% gesetzt werden.

  • Variable Gewichtung – Hier legen Sie fest, zu welchem Anteil die dem Abschreibungsbereich zugeordneten Abschreibungsmethoden berechnet werden.
    Dieses wird aber nur dann berücksichtigt, wenn innerhalb eines Abschreibungsbereiches die Abschreibungsmethode und die Kombinations-Abschreibungsmethode hinterlegt werden.

    • Aktiv bedeutet – Variable Gewichtungen sind für die Abschreibungsmethoden zulässig. Kombinatorische Abschreibungsmethoden können auch über bzw. unter 100% in Summe kommen. D.h., dass zum Beispiel die Abschreibungsmethode zu 100% und die Kombinations-Abschreibungsmethode nur zu 50 % berücksichtigt werden muss.
    • Inaktiv bedeutet – Variable Gewichtungen sind für die Abschreibungsmethoden nicht zulässig. Kombinatorische Abschreibungsmethoden müssen in Summe 100% ergeben, oder aber jeweils 100% (in diesem Fall wird die volle Abschreibung für beide Methoden berechnet).
Rubrik Geringwertiges Wirtschaftsgut

Hier werden Festlegungen getroffen, welche Zeiten und Beträge für die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) gelten.

  • GWG Maximalbetrag – Maximaler Betrag für Geringwertige Wirtschaftsgüter.
    Dieser Parameter bestimmt den maximalen Wert eines GWG’s. Bei Erfassung von Anlagen mit der Anlagenart GWG dürfen die Anschaffungs- und Herstellkosten den hier eingegebenen Betrag nicht überschreiten. Sollen diverse GWG’s über eine Anlagennummer abgewickelt werden, kann dies über das Mengenfeld erfolgen. Die gesamten Anschaffungskosten dividiert durch das Mengenfeld werden dann mit dem GWG-Wert verglichen.
  • GWG Höchstnutzungsdauer – Höchstnutzungsdauer für Geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Dauer wird in Monaten hinterlegt.
  • GWG Mindestnutzungsdauer – Mindestnutzungsdauer für Geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Dauer wird in Monaten hinterlegt.
  • Pool-GWG Nutzungsdauer – Hier hinterlegen Sie die Anzahl von Monaten, die das Geringwertige Wirtschaftsgut (Pool-GWG) in der Anlagenbuchhaltung geführt werden muss. Eine Abgangsbuchung vor Ende dieser Laufzeit ist nicht zulässig.
  • Pool GWG Maximalbetrag – Geben Sie den maximalen Betrag an, den ein geringwertiges Wirtschaftsgut für die Poolabschreibung nicht überschreiten darf. Dabei wird nicht gegen die gesamten Anschaffungskosten einer Anlage geprüft, sondern je Zugangsbuchung.
Rubrik Buchungsübergabe

Hier werden Festlegungen getroffen, ob die Buchungen z.B. an die Finanzbuchhaltung, an das Controlling etc. übergeben werden und wie dies geschehen soll.

  • Bestandsbuchung – Festlegung, ob die Zugangs-, Abgangs- und Umbuchungen an die Finanzbuchhaltung übergeben werden. Mögliche Werte:
    • Inaktiv – Die Zugangs-, Abgangs- und Umbuchungen sollen nicht in der Finanzbuchhaltung gebucht werden
    • Aktiv – Die Zugangs-, Abgangs- und Umbuchungen sollen in der Finanzbuchhaltung gebucht werden. In der Regel werden nur die Abschreibungsbereiche mit dem Wert Ja belegt, die für die Bilanz maßgeblich sind.
  • Buchungen Finanzbuchhaltung – Festlegung, ob Buchungen für die Finanzbuchhaltung erzeugt werden. Mögliche Werte:
    • Aktiv – Es werden Buchungen für die Finanzbuchhaltung erzeugt
    • Inaktiv – Es werden keine Buchungen für die Finanzbuchhaltung erzeugt
  • Buchungen Controlling – Festlegung, ob Buchungen für das Controlling erzeugt werden. Mögliche Werte:
    • Aktiv – Es werden Buchungen für das Controlling erzeugt
    • Inaktiv – Es werden keine Buchungen für das Controlling erzeugt
  • Planungsbuchung Controlling – Über dieses Feld steuern Sie, ob Plan- und Simulationsbuchungen im Controlling erzeugt werden
  • Informative Ausgangsbelege erzeugen – Wenn lt. Parametrisierung, z.B. das Feld Buchungen Controlling oder Buchungen Finanzbuchhaltung nicht zur Übergabe der Daten eingestellt ist oder es sich um Simulationsdaten handelt, kann hier festgelegt werden, ob diese informativen Ausgangsbelege erstellt werden sollen.
  • Bilanzierungskreis – Buchungen für die Finanzbuchhaltung werden mit dem hier angegebenen Bilanzierungskreis generiert
  • Datenart Standard – Buchungen für die Kostenrechnung werden mit der hier angegebenen Datenart generiert. Dadurch können die Abschreibungen in der Kostenrechnung über die Datenart getrennt werden. Ist das Feld leer, wird die Datenart für Istwerte aus dem Customizing vorbelegt.
  • Datenart Planung – Buchungen von Plananlagen für die Kostenrechnung werden mit der hier angegebenen Datenart generiert. Dadurch können die Abschreibungen in der Kostenrechnung über die Datenart getrennt werden. Ist das Feld leer, wird die Datenart für Planwerte vorbelegt.
  • Datenart Simulation – Buchungen von Echtanlagen für die Simulation in der Kostenrechnung werden mit der hier angegebenen Datenart generiert. Dadurch können die Abschreibungen in der Kostenrechnung über die Datenart getrennt werden. Ist das Feld leer, wird die Datenart für Planwerte vorbelegt.

Customizing

Für die Anwendung Abschreibungsbereiche sind in der Anwendung Custo­mizing keine Einstellungen fest­zulegen.

Sie können im Customizing unter Anlagenbuchhaltung einen Abschreibungsbereich bei Abschreibungsbereich hinterlegen. Dieser wird als Vorbelegung immer dann herangezogen, wenn bei Abfragen, Neuanlagen etc. ein Abschreibungsbereich abgefragt und/oder erforderlich ist.

Business Entitys

Für die Anwendung Abschreibungsbereiche ist das nachfolgende Business Entity relevant, das Sie beispielsweise verwenden, um

  • Berechtigungen zu vergeben,
  • Aktivitätsdefinitionen einzurichten oder
  • Daten zu importieren oder zu exportieren

Abschreibungsbereiche

com.sem.ext.app.fin.assetaccounting.obj.DepreciationArea

Das Business Entity gehört zu folgender Business-Entity-Gruppe:

com.sem.ext.app.fin.assetaccounting.MasterData

Berechtigungen

Berechtigungen können sowohl mithilfe der Berechtigungsrollen als auch durch inhaltsbezogene Berechtigung (durch die Zuordnung zu Organisationen) vergeben werden. Das Berechtigungskonzept können Sie in der Technischen Dokumentation Berechtigungen nachlesen.

Spezielle Fähigkeiten

Für die Anwendung Abschreibungsbereiche bestehen keine speziellen Fähigkeiten.

Organisations-Zuordnungen

Für die Anwendung Abschreibungsbereiche ist eine Organisations-Zuordnung nicht erforderlich.

Besonderheiten

Für die Anwendung Abschreibungsbereiche bestehen keine Besonderheiten.

Berechtigungen für Geschäftspartner

Die Anwendung Abschreibungsbereiche ist für Geschäftspartner nicht freigegeben.

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