Onlinebestätigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine von der Europäischen Union vergebene eindeutige Identifikation für Unternehmen, die nur innerhalb der EU für die Steuer von Bedeutung ist.

Unternehmen mit gültiger deutscher Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können mit dem Bestätigungsverfahren des BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ihrer Partner prüfen lassen. Das kann direkt über das Internetformular oder alternativ, bei Unternehmen mit vielen Bestätigungsanfragen, per Programm über die XML-RPC-Schnittstelle erfolgen.

Für Unternehmen mit gültiger österreichischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellt FinanzOnline AT einen Web-Service zur gesetzlich vorgeschriebenen Onlineprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern über die Schnittstelle BMF zur Verfügung.

Mit der Funktion Bestätigung der USt-ID bietet Comarch Financials Enterprise die Möglichkeit sowohl ausländische als auch inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer externen Partner automatisch über die Online-Schnittstelle BZSt-XML-RPC bzw. BMF prüfen zu lassen.

Die Prüfung über die Online-Schnittstelle BZSt-XML-RPC bzw. BMF setzt voraus, dass die eigene Organisation über eine gültige deutsche oder österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Diese muss im Partnerstamm der Organisation eingetragen sein. Sofern das der Fall ist, können Sie über die Hintergrundanwendung Online-Prüfung Partner-USt-IdNr. die ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der externen Partner automatisch prüfen und bestätigen lassen, die der eigenen Organisation im Rechnungswesen zugeordnet sind. Das ist als einfache oder als qualifizierte Bestätigungsanfrage möglich.

Darüber hinaus wird durch die Hintergrundanwendung Online-Prüfung Partner-USt-IdNr. die Prüfung über die Schnittstelle VIES der Europäischen Kommission unterstützt. Diese Schnittstelle kann dann genutzt werden, wenn z. B. die eigene Organisation selbst keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt (Drittstaat), oder der eigene EU-Mitgliedstaat keinen eigenen Webservice zur Verfügung stellt.

Hinweis
Zur Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihrer externen Partner über die Schnittstelle VIES können Sie nur die qualifizierte Bestätigungsmethode verwenden.

Die Resultate dieser Prüfungs- bzw. Bestätigungsanfragen werden einzeln gespeichert und in der Anwendung Cockpit: Ergebnis der USt-ID-Bestätigung dargestellt.

In diesem Dokument sind die Einstellungen, Voraussetzungen und Anwendungen beschrieben, um innerhalb von Comarch Financials Enterprise die Funktion Bestätigung der USt-ID zu nutzen.

Weitere Informationen zum Bestätigungsverfahren ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern finden Sie im Onlineportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) bzw. der FinanzOnline AT.

Einstellungen

Die Funktion Bestätigung der USt-ID ist nur sichtbar, wenn sie zuvor lizensiert wurde. Die Lizensierung erfordert den Lizenzschlüssel

com.sem.ext.app.vatidcnf.VatIdCnf

Erst mit der Lizensierung können Sie die Funktion aktivieren, nötige Einstellungen vornehmen sowie die Anwendungen Cockpit: Ergebnis der USt-ID-Bestätigung, Online-Prüfung Partner-USt-IdNr. und Veraltete USt-ID-Nummern löschen nutzen.

Im Folgenden sind die erforderlichen Einstellungen und Stammdaten beschrieben:

Customizing

Die Funktion zur Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern steht Ihnen nur zur Verfügung, sofern Sie in der Anwendung Customizing die Funktion Bestätigung der USt-ID für das Framework Rechnungswesen aktiviert haben.

Unter dem Karteireiter Einstellungen stehen Ihnen verschiedene Rubriken und Parametern zur Verfügung. Die im Customizing festgelegten Einstellungen dienen zum einen zur Vorbesetzung der gleichnamigen Felder in den Hintergrundanwendungen Online-Prüfung Partner-USt-IdNr. und Veraltete USt-ID-Nummern löschen. Zum anderen erlauben es die Einstellungen Prüfläufe als zeitgesteuerte Serie auszuführen.

Rubrik Allgemein

Unter dieser Rubrik geben Sie die Schnittstelle an, die für die Online-Prüfung bzw. Bestätigungsanfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verwendet werden soll. Dies ist für Organisationen mit deutscher Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die XML-RPC-Schnittstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt). Für Organisationen mit österreichischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die Schnittstelle BMF des Webservices FinanceOnline AT. Organisationen, die keine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen können die Schnittstelle VIES verwenden.

Des Weiteren wählen Sie die Bestätigungsmethode für die Onlineprüfung. Über die Bestätigungsmethode steuern Sie den Umfang der Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Wählen Sie die Einfache Bestätigung, wird nur die aktuelle Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geprüft. Bei der Auswahl Qualifizierte Bestätigung werden darüber hinaus die übermittelten Angaben zu Firmennamen (einschließlich Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den registrierten Daten verglichen.

Über das Feld Ergebnis jeder Prüfung speichern ist es möglich, historische Ergebnisse der Prüfung von Umsatzsteuernummern anzulegen. Diese historischen Ergebnisse können Sie sich in der Anwendung Cockpit: Ergebnis der USt-ID-Bestätigung anzeigen zu lassen.

Darüber hinaus können Sie Einstellungen festlegen, die eine zeitgesteuerte Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ermöglichen. Über das Feld Tage seit dem letzten Auftrag geben Sie die Anzahl der Tage an, die seit dem letzten Prüfungsauftrag vergangen sein sollten, bis ein neuer Prüfauftrag gestartet wird.

Das Feld Maximale Anzahl Wiederholungen steuert, wie oft ein als Serie hinterlegter Prüfauftrag wiederholt wird, bis er zum Abbruch führt. Und mit der Einstellung im Feld Wartezeit in Minuten zwischen Wiederholungen steuern Sie, nach wie vielen Minuten ein Prüfauftrag wiederholt wird.

Rubrik Vertriebsaufträge

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die in einem Vertriebsauftrag enthalten sind, können direkt beim Speichern des Vertriebsauftrages überprüft werden, sofern Sie unter dieser Rubrik das Feld Vertriebsaufträge prüfen aktiviert haben. Ist zusätzlich auch das Feld Warnungen erzeugen aktiviert, kann ein Vertriebsauftrag auch mit einer ungültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gespeichert werden.

Über das Feld Anzahl Tage zwischen Prüfung kann mit einer Zahl größer 0 gesteuert werden, wann ein Partner mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Vertriebsauftrag erneut überprüft werden soll.

Rubrik Eingangsrechnungen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die in einer Eingangsrechnung enthalten sind, können direkt beim Speichern der Eingangsrechnung überprüft werden, sofern Sie unter dieser Rubrik das Feld Eingangsrechnungen prüfen aktiviert haben. Ist zusätzlich auch das Feld Warnungen erzeugen aktiviert, kann eine Eingangsrechnung auch mit einer ungültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gespeichert werden.

Über das Feld Anzahl Tage zwischen Prüfung kann mit einer Zahl größer 0 gesteuert werden, wann ein Partner mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Eingangsrechnung erneut überprüft werden soll.

Rubrik Deutschland

Für die qualifizierte Bestätigung kann unter dieser Rubrik zudem die Anfrage einer offiziellen Bestätigungsmitteilung gestellt werden. Die Bestätigungsmitteilungen werden an die registrierte Adresse der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der eigenen (anfragenden) Organisation gesendet.

Rubrik Österreich

Bei der Prüfung der USt-ID für Österreich muss der Übermittler FinanzOnline Teilnehmer sein. Der Teilnehmer muss in der Benutzerverwaltung einen Benutzer für Webservices anlegen, der Webservice muss mit diesem Benutzer verwendet werden. Unter der Rubrik Österreich geben Sie die Identifikation des Teilnehmers für den FinanzOnline AT Webservice an. Zudem ist die Identifikation des Benutzers, welcher den Webservice verwenden darf, sowie eine PIN zum Aufruf der Prüfung erforderlich.

Partner

Die zu prüfende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Partners muss in der Anwendung Partner unter dem Karteireiter Finanzbuchhaltungsdaten in der Ansicht Rechnungswesen eingetragen sein. Mit der Bestätigungsanfrage für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über die Online-Schnittstelle können sowohl die Inhalte des Feldes Umsatzsteuer-ID als auch die Inhalte des Feldes Zusätzliche Umsatzsteuer-ID geprüft werden.

Für die Prüfung über die Schnittstelle des BZSt oder die Schnittstelle BMF muss darüber hinaus die eigene Organisation über eine deutsche bzw. österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen. Diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tragen Sie ebenfalls in der Anwendung Partner unter dem Karteireiter Finanzbuchhaltungsdaten in der Ansicht Rechnungswesen ein.

Sofern Sie im Customizing für die eigene Organisation die Einstellung VIES als Schnittstelle festgelegt haben, ist in der Ansicht Basis der Button [Daten aus VIES herunterladen] aktiviert. Dieser Button bietet Ihnen die Möglichkeit den Namen und die Adressdaten des Partners basierend auf der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus der Schnittstelle VIES zu aktualisieren.

Anwendungen

Mit Aktivierung der Funktion Bestätigung der USt-ID in der Anwendung Customizing stehen Anwendungen zur Verfügung, um Onlineprüfungen von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern durchzuführen, sich die Ergebnisse dieser Prüfungen anzusehen und veraltete Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zu löschen.

Onlineprüfung der Partner-USt-IdNr.

Über die Hintergrundanwendung Online-Prüfung Partner-USt-IdNr können Sie sich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer Partner online bestätigen lassen. Bei Aufruf der Hintergrundanwendung öffnet sich das Dialogfenster, in dem Sie unter anderem die Partner sowie die Bestätigungsmethode angeben und ggf. die Anfrage einer offiziellen Bestätigungsmitteilung stellen können.

Die Hintergrundanwendung ist im Menü Rechnungswesen eingebunden.

Hinweis
Die nachfolgenden Felder sind nicht für jede Schnittstelle verfügbar.

Die Felder im Einzelnen:

  • Organisation – Hier ist die zum Zeitpunkt des Aufrufs aktuell geladene Organisation vorgegeben. Für die Partner dieser Organisation werden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern geprüft. D. h, dass diese Organisation über eine deutsche oder österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen muss, die im Partnerstamm eingetragen ist.
  • Schnittstelle – Dieses Feld wird mit der Angabe aus dem gleichnamigen Feld der Funktion Bestätigung der USt-ID aus der Anwendung Customizing vorbelegt. Es enthält die Schnittstelle, die für die Onlineprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verwendet werden soll. Folgende Schnittstellen stehen hier zur Verfügung:
    • BZSt (DE) – Bei dieser Auswahl wird die XML-RPC-Schnittstelle des Bundeszentralamtes für Steuern verwendet. Die Schnittstelle ist nur für Organisationen mit deutscher Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgesehen.
    • BMF (AT) – Bei dieser Auswahl wird die Schnittstelle BMF des Webservices FinanzOnline AT verwendet. Die Schnittstelle ist nur für Organisationen mit österreichischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgesehen.
    • VIES (EU) – Diese Schnittstelle können Sie verwenden, wenn z. B. die eigene Organisation selbst keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt (Drittstaat), oder der eigene EU-Mitgliedstaat keinen eigenen Webservice zur Verfügung stellt.
  • Partner – Geben Sie hier einen oder mehrere Partnernummern an, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummern geprüft und bestätigt werden sollen. Über die Wertehilfe Partner suchen können Sie sich die infrage kommenden Partner anzeigen lassen und für die Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern auswählen.
  • Bestätigungsmethode – Wählen Sie hier die Bestätigungsmethode für die Online-Prüfung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus. Folgende Einstellungen sind möglich:
    • Einfache Bestätigung – Bei dieser Auswahl wird nur die aktuelle Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geprüft
    • Qualifizierte Bestätigung – Bei dieser Auswahl werden darüber hinaus die übermittelten Angaben zum Firmennamen (einschließlich Rechtsform), Firmenort, zur Postleitzahl und Straße mit den registrierten Daten verglichen. Außerdem kann eine amtliche Bestätigungsmitteilung angefordert werden.

Hinweis
Bei einer Prüfung über die EU-Schnittstelle VIES ist nur die qualifizierte Bestätigung zulässig.

  • Anfrage einer offiziellen Bestätigungsmitteilung – Geben Sie hier an, ob eine offizielle Bestätigungsmitteilung angefordert werden soll. Dies ist nur bei einer qualifizierten Bestätigungsanfrage möglich. Die Bestätigungsmitteilungen werden an die registrierte Adresse der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der eigenen (anfragenden) Organisation gesendet.
  • Inländische USt-Id prüfen – In der Regel werden nur die ausländischen Umsatzsteuer-Identnummern geprüft. Sofern Sie dieses Feld aktivieren, erfolgt auch eine Prüfung der inländischen Umsatzsteuer-Identnummern.

Hinweis
Diese Funktion wird aktuell nicht durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unterstützt.

  • Prüfung – Über dieses Feld steuern Sie, welche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der ausgewählten Partner geprüft werden sollen. Folgende Auswahl steht zur Verfügung:
    • Prüfung zwingend durchführen – Bei dieser Auswahl werden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der angegebenen Partner unabhängig ihres Prüfstatus geprüft
    • Ungeprüfte prüfen – Es werden alle Partner ausgewählt, für deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch kein Prüfungsergebnis gespeichert wurde. Hierbei genügt es, wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Partners ungeprüft ist. Durch diese Auswahl können Partnerneuanlagen bzw. neu angelegte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer automatisch geprüft werden.
    • Fehlerhafte prüfen – Wählt alle Partner und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus, deren letztes Prüfungsergebnis fehlerhaft war und deren Änderungsdatum für den Partnerstamm größer als das letzte Prüfungsdatum ist (Tag + Uhrzeit). Durch diese Auswahl können korrigierte Partnerdaten automatisch erneut geprüft werden.
    • Nicht bestätigte prüfen – Es werden nur die Partner überprüft, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummern noch nicht bestätigt worden sind
    • Auftrag nach letzter Prüfung – Durch diese Auswahl kann eine laufende Prüfung der tatsächlich aktiven Geschäftspartner vorgenommen werden. Dazu werden zur Prüfung die Partner ausgewählt:
      • Die Kunden sind und deren letzter Vertriebsauftrag um n jünger als die letzte durchgeführte Prüfung ist
      • Die Lieferanten sind und deren letzter Beschaffungsauftrag um n jünger als die letzte durchgeführte Prüfung ist

      n ist hierbei eine parametrisierbare Anzahl von Tagen, die Sie in der Anwendung Customizing unter der Funktion Bestätigung der USt-ID über das Feld Tage seit dem letzten Auftrag festlegen.

  • Teilnehmer-Identifikation – Bei der Prüfung über die Schnittstelle BMF geben Sie in diesem Feld die Identifikation des Teilnehmers für den FinanzOnline AT Webservice an
  • Benutzer-Identifikation – Bei der Prüfung über die Schnittstelle BMF geben Sie in diesem Feld die Identifikation des Benutzers an, der den Webservice verwenden darf
  • PIN – Bei der Prüfung über die Schnittstelle BMF geben Sie hier die PIN für den Aufruf der Prüfung ein

Über den Button [Im Hintergrund] wird ein Verarbeitungsauftrag erzeugt, der die Bestätigungsanfrage in Form von Einzelanfragen je Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erstellt und an die Schnittstelle übergibt. Dabei werden zur Prüfung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der eigenen Organisation und die der angegebenen Partner aus der Anwendung Partner übermittelt. Sofern eine qualifizierte Bestätigung erfolgen soll, werden zusätzlich für jeden angegeben Partner der Firmenname einschließlich Rechtsform, der Firmenstandort, die Postleitzahl sowie die Straße aus den Partnerstammdaten übermittelt.

Die Resultate dieser Bestätigungsanfrage werden einzeln gespeichert und enthalten je geprüfter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die angefragten Daten sowie das Datum, die Uhrzeit und den Rückgabecode der Anfrage, durch den das Ergebnis der Prüfung abgebildet wird.

Hinweis
Die folgenden Informationen zum Rückgabecode betreffen ausschließlich das Ergebnis aus der Prüfung über die Schnittstelle des BZSt.

Sofern der Rückgabecode den Wert 203 bzw. 204 für eine geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthält, wird zur Information das Datum übermittelt, ab dem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist bzw. war. Beim Rückgabecode 204 wird zusätzlich auch das Datum zurückgegeben, bis zu dem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig war.

Die möglichen Rückgabecodes des BZSt und deren Bedeutung können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Rückgabecode Bedeutung
200 Die angefragte USt-IdNr. ist gültig.
201 Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig.
202 Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig. Sie ist nicht in der Unternehmerdatei des betreffenden EU-Mitgliedstaates registriert.
Hinweis: Ihr Geschäftspartner kann seine gültige USt-IdNr. bei der für ihn zuständigen Finanzbehörde in Erfahrung bringen. Möglicherweise muss er einen Antrag stellen, damit seine USt-IdNr. in die Datenbank aufgenommen wird.
203 Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig. Sie ist erst ab dem … gültig (siehe Feld ‘Gueltig_ab’).
204 Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig. Sie war im Zeitraum von … bis … gültig (siehe Feld ‘Gueltig_ab’ und ‘Gueltig_bis’).
205 Ihre Anfrage kann derzeit durch den angefragten EU-Mitgliedstaat oder aus anderen Gründen nicht beantwortet werden. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Bei wiederholten Problemen wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern – Dienstsitz Saarlouis.
206 Ihre deutsche USt-IdNr. ist ungültig. Eine Bestätigungsanfrage ist daher nicht möglich. Den Grund hierfür können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern – Dienstsitz Saarlouis – erfragen.
207 Ihnen wurde die deutsche USt-IdNr. ausschließlich zu Zwecken der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs erteilt. Sie sind somit nicht berechtigt, Bestätigungsanfragen zu stellen.
208 Für die von Ihnen angefragte USt-IdNr. läuft gerade eine Anfrage von einem anderen Nutzer. Eine Bearbeitung ist daher nicht möglich. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
209 Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig. Sie entspricht nicht dem Aufbau der für diesen EU-Mitgliedstaat gilt.
210 Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig. Sie entspricht nicht den Prüfziffernregeln die für diesen EU-Mitgliedstaat gelten.
211 Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig. Sie enthält unzulässige Zeichen.
212 Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig. Sie enthält ein unzulässiges Länderkennzeichen.
213 Die Abfrage einer deutschen USt-IdNr. ist nicht möglich.
214 Ihre deutsche USt-IdNr. ist fehlerhaft. Sie beginnt mit ‘DE’ gefolgt von 9 Ziffern.
215 Ihre Anfrage enthält nicht alle notwendigen Angaben für eine einfache Bestätigungsanfrage (Ihre deutsche USt-IdNr. und die ausl. USt-IdNr.).
Ihre Anfrage kann deshalb nicht bearbeitet werden.
216 Ihre Anfrage enthält nicht alle notwendigen Angaben für eine qualifizierte Bestätigungsanfrage (Ihre deutsche USt-IdNr., die ausl. USt-IdNr., Firmenname einschl. Rechtsform und Ort).
Es wurde eine einfache Bestätigungsanfrage durchgeführt mit folgendem Ergebnis:
Die angefragte USt-IdNr. ist gültig.
217 Bei der Verarbeitung der Daten aus dem angefragten EU-Mitgliedstaat ist ein Fehler aufgetreten. Ihre Anfrage kann deshalb nicht bearbeitet werden.
218 Eine qualifizierte Bestätigung ist zur Zeit nicht möglich. Es wurde eine einfache Bestätigungsanfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Die angefragte USt-IdNr. ist gültig.
219 Bei der Durchführung der qualifizierten Bestätigungsanfrage ist ein Fehler aufgetreten. Es wurde eine einfache Bestätigungsanfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Die angefragte USt-IdNr. ist gültig.
220 Bei der Anforderung der amtlichen Bestätigungsmitteilung ist ein Fehler aufgetreten. Sie werden kein Schreiben erhalten.
221 Die Anfragedaten enthalten nicht die notwendigen Parameter oder einen ungültigen Datentyp. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Hinweisen zum „Schnittelle-Abruf“.
222 Die angefragte USt-IdNr. ist gültig.
223 Die angefragte USt-IdNr. ist gültig. Die Druckfunktion steht nicht mehr zur Verfügung, da der Nachweis gem. UStAE zu § 18e.1 zu führen ist.
999 Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage ist zurzeit nicht möglich. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Darüber hinaus wird auch immer der jeweilige Antwortcode für den Vergleich des Firmennamens (einschließlich Rechtsform), des Firmenstandortes, der Postleitzahl und der Straße übermittelt, auch wenn diese Parameter nicht angefragt wurden. In diesem Fall wird der Antwortcode C (nicht angefragt) zurückgegeben. In der folgenden Tabelle sind die möglichen Antwortcodes und ihre Bedeutung aufgeführt:

Antwortcode Bedeutung
A Stimmt mit Ihren angefragten Daten überein.
B Stimmt nicht mit Ihren angefragten Daten überein.
C Nicht angefragt
D Vom EU-Mitgliedsstaat nicht mitgeteilt

Sofern die Anfrage einer offiziellen Bestätigungsmitteilung gestellt wurde, wird diese auf dem Postweg an die registrierte Adresse der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der eigenen (anfragenden) Organisation gesendet.

Die Ergebnisse der Bestätigungsanfragen können Sie sich in der Anwendung Cockpit: Ergebnis der USt-Id-Bestätigung anzeigen lassen.

Cockpit: Ergebnis der USt-ID-Bestätigung

Die Anwendung Cockpit: Ergebnis der USt-Id-Bestätigung dient der Darstellung aller oder einzelner Ergebnisse aus Prüfungs- bzw. Bestätigungsanfragen von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Dieser Anzeige können Sie entnehmen, ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Partners gültig ist und ob beispielsweise der übermittelte Standort, der Name oder die Straße übereinstimmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Einträge über den Button [Löschen] aus der Anzeige zu entfernen bzw. zu löschen.

Eine Ausführliche Beschreibung der Anwendung Cockpit: Ergebnis der USt-Id-Bestätigung finden Sie in dem Dokument Cockpit: Ergebnis der USt-ID-Bestätigung.

Veraltete USt-ID-Nummern löschen

Über die Hintergrundanwendung Veraltete USt-ID-Nummern löschen haben Sie die Möglichkeit, veraltete Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zu löschen. Dies kann z. B. erforderlich sein, wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, beispielsweise aufgrund einer Schreibkorrektur und erneuter Prüfung, nicht mehr aktuell ist.

Bei Aufruf der Hintergrundanwendung aus dem Menü Rechnungswesen öffnet sich das Dialogfenster, in dem die Partner anzugeben sind, deren veraltete Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gelöscht werden sollen. Dabei bezieht sich der Löschvorgang auf die Einträge, die als Ergebnis der Prüf- bzw. Bestätigungsanfragen in der Anwendung Cockpit: Ergebnis der USt-ID-Bestätigung dargestellt werden.

Sofern Sie das Feld Nur ungültige USt-ID-Nummern aktivieren, werden nur die Einträge gelöscht, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummern veraltet sind und aufgrund der Prüfung als ungültig erkannt wurden. Ansonsten werden alle Einträge gelöscht, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nicht der aktuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Partners entsprechen.

Czy ten artykuł był pomocny?