Erweiterung: Einbehaltsarten für Italien/ENASARCO

In der Finanzbuchhaltung können für spezielle Länderversionen Funktionen genutzt werden, welche die landesspezifischen Gesetze und Vorgaben berücksichtigen. In diesem Dokument ist die Erweiterung der Anwendung Einbehaltsarten für die Länderversion Italien beschrieben. Diese Erweiterung steht unter der Ansicht Comarch Financials Enterprise Italien den Organisationen zur Verfügung, für die in der Anwendung Customizing die Funktion Finanzbuchhaltung Italien unter der Funktion Finanzbuchhaltung aktiviert ist.

Die Ansicht Comarch Financials Enterprise Italien wählen Sie im Dropdown-Menü des Button [Ansichten auswählen und organisieren] aus.

Erweiterung

Durch Einbehaltstarten werden die zeitabhängigen Steuerungsinformationen für Einbehalte festgelegt. Für die Länderversion Italien können Sie in der Einbehaltsart Angaben zur Berechnung, Verteilung und Buchung von Beiträgen für ENASARCO verwalten. Dazu stehen in der Anwendung Einbehaltsarten zusätzliche Felder im Identifikationsbereich und im Positionseditor zur Verfügung. Diese Felder sind freigeschaltet, sofern der Einbehaltsart ein Einbehaltstyp zugeordnet wurde, der für ENASARCO aktiviert ist.

Im Folgenden ist nur die Erweiterung in der Anwendung Einbehaltsarten beschrieben. Eine ausführliche Beschreibung der Anwendung finden Sie in dem Dokument Einbehaltsarten.

Weitere Informationen zur Abwicklung von ENASARCO innerhalb der Finanzbuchhaltung enthält die Dokumentation Erweiterung: Einbehalte für Italien/ENASARCO.

Identifikationsbereich

Die zusätzlichen Felder im Identifikationsbereich:

  • Verteilungsschlüssel – Über den Verteilungsschlüssel ist festgelegt, welchen Anteil ein Teilhaber an dem ihm zugeordneten Verband (Societa di persone) hält. Über die Wertehilfe Verteilungsschlüssel suchen können Sie den infrage kommenden Verteilungsschlüssel wählen.
  • Verteilungsschlüssel Nummer – In diesem Feld ist die Nummerierung des Verteilungsschlüssels angegeben
  • ENASARCO Fremdschlüssel Zuordnung – Die ENASARCO ID aus dem Partnerstamm kann über einen Fremdschlüssel in den Buchungen für ENASARCO gespeichert werden. In diesem Feld geben Sie den Fremdschlüssel an, der dafür verwendet werden soll. Über die Wertehilfe Externe OP-Zuordnung suchen können Sie den infrage kommenden Fremdschlüssel auswählen.

Karteireiter Allgemeines

Ist die Einbehaltsart zur Berechnung der Beiträge von Handelsvertretern vorgesehen, die nicht als Unternehmen auftreten, ist unter diesem Karteireiter das Feld Einbehaltsrate relevant. In diesem Feld geben Sie den Prozentsatz zur Berechnung der ENASARCO-Beiträge an. Für das Jahr 2018 beispielsweise liegt der Prozentsatz bei 7,775 %.

Karteireiter ENASARCO

Der Karteireiter ENASARCO ist im Positionseditor eingebunden. Unter diesem Karteireiter verwalten Sie die zeitabhängigen Angaben zur Berechnung der ENASARCO-Beiträge. Welche Daten zur Berechnung herangezogen werden hängt davon ab, ob ein Handelsvertreter als Person oder Unternehmen auftritt.

Tritt ein Handelsvertreter als Person auf, sind nur das jährliche Maximum der Verkaufsprovision und der vierteljährliche Mindestbeitrag für die Berechnung relevant. Dabei richten sich die Höhe des Mindestbeitrages und das jährliche Maximum der Verkaufsprovision danach, ob der Handelsvertreter ausschließlich einen Arbeitgeber (Monobeziehung) oder mehrere Arbeitgeber (Mehrfachbeziehung) vertritt.

Ist der Handelsvertreter ein Unternehmen, werden zur Berechnung Prozentsätze und Betragsobergrenzen herangezogen. Die Prozentsätze und Obergrenzen sind in vier Stufen gegliedert, wobei die Prozentsätze für Arbeitgeber und Handelsvertreter unterschiedlich hoch sein können.

Wie sich die Angaben bei der Berechnung der Beiträge auswirken erfahren Sie in der Dokumentation Erweiterung: Einbehalte für Italien/ENASARCO.

Die Felder im Einzelnen:

  • Jährliches Maximum Vertriebsprovision – In diesem Feld legen Sie den jährlichen Höchstbetrag der Verkaufsprovision fest, bis zu dem ENASARCO-Beiträge berechnet und gezahlt werden. Das Feld ist für die Berechnung nur relevant, wenn der Handelsvertreter eine Person ist.
  • Vierteljährlich ENASARCO Mindestbeitrag – In diesem Feld legen Sie den Mindestbeitrag fest, der für einen Handelsvertreter vierteljährlich an die ENASARCO-Stiftung zu zahlen ist. Die Höhe des Mindestbeitrages richtet sich danach, ob der Handelsvertreter ausschließlich einen Arbeitgeber (Monobeziehung) oder mehrere Arbeitgeber (Mehrfachbeziehung) vertritt. Der vierteljährliche Beitrag wird nur für Handelsvertreter berücksichtigt, die als Person auftreten. Zudem werden ENASARCO-Beiträge nur berechnet, sofern der Gesamtprovisionsbetrag für das Kalenderjahr den jährlichen Höchstbetrag noch nicht erreicht hat.
  • Prozentsatz Bereich 1 Arbeitgeber – In diesem Feld legen Sie den Prozentsatz zur Berechnung des Arbeitgeberbeitrags für den ersten Bereich fest. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Prozentsatz Bereich 1 Handelsvertreter – In diesem Feld legen Sie den Prozentsatz zur Berechnung des Beitrags fest, der auf den Handelsvertreter entfällt. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Obergrenze Bereich 1 – In diesem Feld legen Sie die Betragsobergrenze für den ersten Bereich fest. Für Provisionen bis zu dieser Obergrenze erfolgt die Berechnung der zu zahlenden Beiträge zu den Prozentsätzen des ersten Bereichs.  Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Prozentsatz Bereich 2 Arbeitgeber – In diesem Feld legen Sie den Prozentsatz zur Berechnung des Arbeitgeberbeitrags für den zweiten Bereich fest. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Prozentsatz Bereich 2 Handelsvertreter – In diesem Feld legen Sie den Prozentsatz zur Berechnung des Beitrags fest, der auf den Handelsvertreter entfällt. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Obergrenze Bereich 2 – In diesem Feld legen Sie die Betragsobergrenze für den zweiten Bereich fest. Für Provisionen bis zu dieser Obergrenze erfolgt die Berechnung der zu zahlenden Beiträge zu den Prozentsätzen des zweiten Bereichs. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Prozentsatz Bereich 3 Arbeitgeber – In diesem Feld legen Sie den Prozentsatz zur Berechnung des Arbeitgeberbeitrags für den dritten Bereich fest. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Prozentsatz Bereich 3 Handelsvertreter – In diesem Feld legen Sie den Prozentsatz zur Berechnung des Beitrags fest, der auf den Handelsvertreter entfällt. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Obergrenze Bereich 3 – In diesem Feld legen Sie die Betragsobergrenze für den dritten Bereich fest. Für Provisionen bis zu dieser Obergrenze erfolgt die Berechnung der zu zahlenden Beiträge zu den Prozentsätzen des dritten Bereichs. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Prozentsatz Bereich 4 Arbeitgeber– In diesem Feld legen Sie den Prozentsatz zur Berechnung des Arbeitgeberbeitrags für den vierten Bereich fest. Für Provisionen welche die Obergrenze des dritten Bereichs übersteigen, erfolgt die Berechnung der zu zahlenden Beiträge zu den Prozentsätzen des vierten Bereichs. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.
  • Prozentsatz Bereich 4 Handelsvertreter – In diesem Feld legen Sie den Prozentsatz zur Berechnung des Beitrags fest, der auf den Handelsvertreter entfällt. Für Provisionen welche die Obergrenze des dritten Bereichs übersteigen, erfolgt die Berechnung der zu zahlenden Beiträge zu den Prozentsätzen des vierten Bereichs. Das Feld wird nur berücksichtigt, wenn der Handelsvertreter keine Person ist.

Czy ten artykuł był pomocny?