Erweiterung: Einbehalte für Italien/ENASARCO

1                     Themenübersicht

In Italien werden bei selbständigen Handelsvertretern Beiträge auf die abgerechneten Verkaufsprovisionen erhoben und vierteljährlich an die ENASARCO-Stiftung gemeldet und ausgezahlt. In welcher Höhe die Beiträge zu leisten sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen ist die Höhe der Verkaufsprovision entscheidend, zum anderen aber auch, ob der Handelsvertreter als Unternehmen oder Person auftritt.

Die Berechnung, Buchung und Meldung der ENASARCO-Beiträge innerhalb der Finanzbuchhaltung erfolgt über Erweiterungen in den Funktionen, mit denen Sie auch Einbehalte berechnen, buchen und melden.

In diesem Dokument sind die Erweiterungen für die Funktion „Einbehalte“ in Bezug auf ENASARCO beschrieben. Diese Erweiterungen stehen den Organisationen zur Verfügung, bei denen in der Anwendung „Customizing“ die Funktion „Finanzbuchhaltung Italien“ innerhalb der Funktion „Finanzbuchhaltung“ aktiviert ist.

2                     Begriffsbestimmung

ENASARCO

ENASARCO steht für “Ente Nazionale Assistenza Agenti e Rappresentanti di Commercio”. Innerhalb der Finanzbuchhaltung wird der Begriff ENASARCO für die Beiträge verwendet, die in Italien auf die Verkaufsprovision von selbständigen Handelsvertretern erhoben werden. ENASARCO steht aber auch für die Stiftung (Organisation), an welche die Beiträge gezahlt werden und die diese verwaltet.

Arbeitgeber

Im Zusammenhang mit ENASARCO ist der Arbeitgeber das Unternehmen, das ein Handelsvertreter vertritt. Der Arbeitgeber erhält von seinen Handelsvertretern Rechnungen über Verkaufsprovision, aus denen ENASARCO-Beiträge berechnet werden.

Selbständiger Handelsvertreter

In Italien vertritt der selbständige Handelsvertreter Unternehmen (Arbeitgeber), in dessen Auftrag er z. B. Waren gegen Provision verkauft. Dabei kann der Handelsvertreter als Person, Personenvereinigungen (Verband) oder Unternehmen auftreten.

Handelsvertreter können eine Monobeziehung mit dem Arbeitgeber haben. Das bedeutet, dass der Handelsvertreter ausschließlich diesen einen Arbeitgeber vertritt. Die Alternative dazu ist eine Mehrfachbeziehung, bei der der Handelsvertreter mehr als einen Arbeitgeber vertritt. Dies hat Konsequenzen für die Berechnung von ENASARCO.

Società di persone

Società di persone bezeichnet eine Personenvereinigung, bei der mehrere Handelsvertreter unter einem Handelsvertreter (Verband) zusammengeschlossen sind. ENASARCO wird wie bei einem Handelsvertreter der als Person auftritt berechnet, wobei die Meldung auf Einzelpersonenebene entsprechend ihrem Anteil an der Società di persone erfolgt.

Extraordinärer Beitrag

Hierbei handelt es sich um den Beitrag, den der Arbeitgeber zusätzlich zahlen muss, wenn der Handelsvertreter kein Unternehmen ist und der Gesamtbeitrag eines Quartals nicht dem vierteljährlich geforderten Mindestbeitrag entspricht. Eine Wiedereinbringung dieses zusätzlichen Beitrags in den Folgequartalen wird ebenfalls als extraordinärer Beitrag bezeichnet, ist dann aber negativ.

Ordinärer Beitrag

Der ordinäre Beitrag wird für den Arbeitgeber berechnet und an die ENASARCO-Stiftung gemeldet. Sofern der Handelsvertreter als Person oder Personenvereinigung auftritt, entspricht dieser Beitrag dem des Handelsvertreters.

3                     Einstellungen

Für die Berechnung, Buchung und Verteilung von ENASARCO-Beiträgen sind Einstellungen und Stammdaten in folgenden Anwendungen erforderlich.

3.1               Customizing

In der Anwendung „Customizing“ geben Sie unter der Funktion „Finanzbuchhaltung Italien“ u. a. das Aufwandskonto an, dass für die Buchung des Arbeitgeberanteils aus den ENASARCO-Beiträgen verwendet werden soll.

Eine ausführliche Beschreibung aller Einstellungen unter der Funktion „Finanzbuchhaltung Italien“ finden Sie in der Dokumentation „Customizing: Comarch Financials Enterprise für Italien“.

3.2               Einbehaltstypen

In der Anwendung „Einbehaltstypen“ ist als Erweiterung für Italien das Feld „Einbehaltstyp ist ENASARCO“ freigeschaltet. Dieses Feld aktivieren Sie, wenn der Einbehaltstyp für die Berechnung von ENASARCO verwendet werden soll.

Ausführliche Informationen zur Erweiterung finden Sie in dem Dokument „Erweiterung: Einbehaltstypen für Italien/ENASARCO“.

3.3               Einbehaltsarten

In der Anwendung „Einbehaltsarten“ können Sie durch zusätzliche Felder Angaben zur Berechnung und Verteilung von Beiträgen für ENASARCO verwalten. Dazu ordnen Sie der Einbehaltsart einen Einbehaltstyp zu, der für ENASARCO aktiviert ist.

Unter dem Karteireiter „ENASARCO“ legen Sie zeitabhängig Beträge und Prozentsätze als Grundlage zur Berechnung der ENASARCO-Beiträge fest. Welche Angaben zur Berechnung herangezogen werden hängt davon ab, ob ein Handelsvertreter als Person oder Unternehmen auftritt.

Zudem ist die Höhe der Beträge und Prozentsätze auch davon abhängig, ob ein Handelsvertreter ausschließlich einen Arbeitgeber (Monobeziehung) oder mehrere Arbeitgeber (Mehrfachbeziehung) vertritt.

Daher sind jeweils unterschiedliche Einbehaltsarten für Handelsvertreter in Monobeziehung und Handelsvertreter in Mehrfachbeziehung einzurichten.

Ausführliche Informationen zur Erweiterung der Einbehaltsarten finden Sie in der Dokumentation „Erweiterung: Einbehaltsarten für Italien/ENASARCO“.

3.4               Partner

In der Anwendung „Partner“ ist unter dem Karteireiter „Finanzbuchhaltung“ in der Sicht „Rechnungswesen“ das Feld „ENASARCO ID“ freigeschaltet. Sofern für einen Partner ENASARCO verrechnet werden muss, geben Sie in diesem Feld die Identifikation der ENASARCO-Stiftung an.

Eine ausführliche Beschreibung der Erweiterungen für Italien in der Anwendung „Partner“ finden Sie in dem Dokument „Erweiterung: Partner/Comarch Financi-als Enterprise für Italien“.

Unter dem Karteireiter „Einbehalte“ ordnen Sie dem Partner zeitabhängig Einbehaltsarten und Einbehaltstypen zu, die für die Berechnung und Buchung von ENASARCO-Beiträgen im Buchungsdialog vorgeschlagen und ausgewählt werden können. Für diesen Partner müssen Sie zudem das Feld „Kreditoren Einbehalte bestätigen“ aktivieren. Das hat zur Folge, dass ENASARCO-Beiträge für den Partner im Buchungsdialog grundsätzlich bestätigt werden müssen.

Weitere Informationen zu Einbehalten finden Sie in der Dokumentation „Erweiterung Partner: Ansicht „Rechnungswesen“/Comarch Financials Enterprise“.

3.5               Verteilungsschlüssel

Die Anwendung „Verteilungsschlüssel“ dient der Erfassung und Bearbeitung von Verteilungsschlüsseln. Über den Verteilungsschlüssel ist zeitabhängig geregelt, wie die auf einen als Verband auftretenden Handelsvertreter gebuchten Beiträge auf die einzelnen Mitglieder verteilt werden. Sie können je Verteilungsschlüssel mehrere Verbände erfassen, deren Beiträge verteilt werden sollen. Die Verteilung der Beiträge erfolgt auf die Partner (Mitglieder), die Sie dem Verband zuordnen. Dabei werden für jeden Partner die Höhe seines Anteils sowie der Gültigkeitszeitraum festgelegt. Die Summe der zu verteilenden Anteile innerhalb eines Verteilungsschlüssels und Zeitraumes muss immer 100% entsprechen.

Eine ausführliche Beschreibung der Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Verteilungsschlüssel“.

3.6               Meldungsarten

Die ENASARCO-Beiträge müssen quartalsweise an die ENASARCO-Stiftung gemeldet werden. In der Anwendung „Meldungsarten“ legen Sie Meldungsarten vom Typ „Einbehalte“ an, um darüber die Erstellung von Meldungen für ENASARCO zu steuern.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in dem Dokument „Meldungsarten“.

4                     ENASARCO buchen

Die Basis der Berechnung von ENASARCO-Beiträgen bilden die Rechnungen der Handelsvertreter über Verkaufsprovisionen. Bereits bei der Erfassung der Provisionsrechnung auf dem Personenkonto des Handelsvertreters werden auch die Abzüge für ENASARCO berücksichtigt. Im Buchungsdialog werden dazu unter dem Karteireiter „Einbehalte“ die für die Buchung gültigen Einbehaltsarten aus den Partnerstammdaten des Personenkontos ermittelt und für die Buchung vorgeschlagen. Sofern in der verwendeten Einbehaltsart ein Fremdschlüssel zugeordnet ist, wird darüber auch die im Personenkonto eingetragene ENASARCO ID in die Buchung übernommen.

Eine allgemeine Beschreibung der Felder und Funktionen des Karteireiters „Einbehalte“ finden Sie in der Dokumentation „Buchen Finanzbuchhaltung“.

Darüber hinaus sind in der Einbehaltsart zusätzliche Angaben für ENASARCO festgelegt, z. B. Prozentsätze und Betragsobergrenzen.  Eine ausführliche Beschreibung der zusätzlichen Angaben finden Sie in der Dokumentation „Erweiterung: Einbehaltsarten für Italien/ENASARCO“.

4.1               Beitragsberechnung

Mit der Buchung der Provisionsrechnung wird auch der darauf berechnete ENASARCO-Beitrag für den Handelsvertreter gebucht. Die Höhe des Beitrages hängt neben der Provisionshöhe auch von der Art des Handelsvertreters ab. Ein Handelsvertreter kann als Person, Personenvereinigung (Verband) oder Unternehmen auftreten.

Abhängig vom Auftreten des Handelsvertreters werden dann die Angaben für ENASARCO aus der Einbehaltsart der Buchung zur Berechnung herangezogen.

4.1.1          Handelsvertreter ist eine Person

Tritt ein Handelsvertreter als Person auf, sind ein fester Prozentsatz, der jährliche Maximalbetrag für die Gesamtprovision und der vierteljährliche Mindestbeitrag für die Berechnung relevant. Dabei richtet sich die Höhe des Maximalbetrages und Mindestbeitrages zudem danach, ob der Handelsvertreter ausschließlich einen Arbeitgeber (Monobeziehung) oder mehrere Arbeitgeber (Mehrfachbeziehung) vertritt.

Sowohl der Prozentsatz, als auch der Maximalbetrag und der Mindestbeitrag werden jährlich neu angepasst. Beispielsweise sind für das Jahr 2018 die Beiträge wie folgt festgelegt:

Beitrag Monobeziehung Mehrfachbeziehung
Jährlicher Maximalbetrag der Verkaufsprovision 37.500,00 25.000,00
Vierteljährlicher Mindestbeitrag 209,00 104,50

Der Prozentsatz liegt bei 15,55 % auf den Betrag der Verkaufsprovision, wobei der Handelsvertreter und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte (7,775 %) tragen.

Sofern der gebuchte Gesamtbeitrag nicht dem vierteljährlichen Mindestbeitrag entspricht, muss der Arbeitgeber die Differenz als zusätzlichen Beitrag leisten. Diese Zuzahlung kann vom Arbeitgeber in den Folgequartalen desselben Kalenderjahres zurückgefordert werden, wenn der Beitrag über dem für dieses Quartal vorgeschriebenen Mindestbeitrag liegt. Eine Rückforderung in den Folgejahren ist nicht möglich.

Nachfolgend sind Berechnungsbeispiele im Jahr 2018 für einen Handelsvertreter in einer Monobeziehung aufgezeigt:

  • Im 1. Quartal rechnet der Handelsvertreter eine Provision in Höhe von 1.000,00 Euro ab. Bei einem Prozentsatz von jeweils 7,775% ist der

 

Beitrag des Handelsvertreter                            77,75  EUR

Beitrag des Arbeitgebers                                 77,75  EUR

 

Der Gesamtbeitrag von 155,50 Euro liegt im 1. Quartal unter dem Mindestbeitrag von 209,00 Euro. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet einen zusätzlichen Beitrag in Höhe der Differenz zu leisten:

 

Beitrag des Handelsvertreter                            77,75  EUR

Beitrag des Arbeitgebers                                 77,75  EUR

Extraordinärer Beitrag des Arbeitgebers             53,50  EUR

Gesamtbeitrag                                              209,00 EUR

 

  • Im 2. Quartal rechnet der Handelsvertreter eine Provision von 4.000,00 Euro ab

 

Beitrag des Handelsvertreter                            311,00  EUR

Beitrag des Arbeitgebers                                 311,00  EUR

 

Der Gesamtbeitrag von 622,00 Euro liegt im 2. Quartal über dem Mindestbeitrag von 209,00 Euro. Der  im 1. Quartal geleistete außerordentliche Beitrag kann im 2. Quartal zurückerstattet werden.

 

 

Beitrag des Handelsvertreter                            311,00  EUR

Beitrag des Arbeitgebers                                 311,00  EUR

Extraordinärer Beitrag des Arbeitgebers             – 53,50  EUR

Gesamtbeitrag                                               568,50 EUR

 

  • Im 3. Quartal rechnet der Handelsvertreter eine Provision von 35.000,00 Euro ab. Mit den für die Quartale 1 und 2 abgerechneten Provisionen liegt der Gesamtprovisionsbetrag von 40.000,00 Euro über dem jährlichen Maximalbetrag von 37.500,00 Euro. Daher wird der zu leistende Beitrag auf eine Provision von 37.500,00 – 1.000,00 – 4.000,00 = 32.500,00 Euro ermittelt

 

Beitrag des Handelsvertreter                            2.526,88 EUR

Beitrag des Arbeitgebers                                 2.526,88 EUR

 

  • Im 4. Quartal sind keine Beiträge zu leisten, da mit der Abrechnung im 3. Quartal bereits der jährliche Maximalbetrag der Verkaufsprovision erreicht wurde.

4.1.2          Handelsvertreter ist Unternehmen

Ist der Handelsvertreter ein Unternehmen, werden zur Berechnung Prozentsätze und Betragsobergrenzen herangezogen. Die Prozentsätze und Obergrenzen sind in mehrere Stufen gegliedert, wobei die Prozentsätze für Arbeitgeber und Handelsvertreter in der Regel unterschiedlich hoch sind.

Die Beträge und Prozentsätze werden jährlich neu angepasst. Beispielsweise sind für das Jahr 2018 folgende Stufen festgelegt:

Stufe Obergrenze in EUR Arbeitgeber Handelsvertreter
1 Bis 13.000.000 3,00% 1,00%
2 Bis 20.000.000 1,50% 0,50%
3 Bis 26.000.000 0,75% 0,25%
4 Über 26.000.000 0,30% 0,20%

Daraus ergeben sich bei einer Jahresprovision von 28.000.000 EUR folgende Beiträge:

Handelsvertreter:                          13.000.000 x 1,00% = 130.000 EUR
7.000.000 x 0,50% =   35.000 EUR
6.000.000 x 0,25% =   15.000 EUR
2.000.000 x 0,20% =     4.000 EUR
Beitragssumme Handelsvertreter:                                  184.000 EUR

 

 

Arbeitgeber:                                 13.000.000 x 3,00% =  390.000 EUR
7.000.000 x 1,50% = 105.000 EUR
6.000.000 x 0,75% =   45.000 EUR
2.000.000 x 0,30% =     6.000 EUR
Beitragssumme Arbeitgeber:                                        546.000 EUR

Gesamtbeitrag                                                           730.000 EUR

4.1.3          Handelsvertreter ist Verband

Sofern der Handelsvertreter ein Verband ist, wird die Provisionsabrechnung für alle Mitglieder über den Verband vorgenommen. Die Berechnung der Beiträge erfolgt  wie bei einem Handelsvertreter der als Person auftritt. Für die Meldung müssen die auf den Verband gebuchten ENASARCO-Beiträge dann anteilig auf die Mitglieder des Verbandes umgebucht werden.

5                     ENASARCO melden

Die Anwendung „Cockpit: Meldungen Finanzbuchhaltung“ bietet Ihnen die Möglichkeit, Meldungen über ENASARCO-Beiträge zu erzeugen und durchzuführen. Diese Meldungen sind wie Meldungen zu Einbehalten aufgebaut und werden über den gleichen Meldungstyp (Einbehalte) erzeugt.

Über die Anwendungsbezogene Aktion „ENASARCO umbuchen“ werden die auf einem Verband gebuchten ENASARCO-Beiträge anteilig auf die Mitglieder des Verbandes umgebucht. Diese Umbuchungen lösen keine echten Buchungen aus. Sie werden nur für die Meldung und die Ausgabe der Meldedatei berücksichtigt.

Ausführliche Informationen über die Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Cockpit: Meldungen Finanzbuchhaltung“.

6                     Cockpit: ENASARCO

Das Cockpit „ENASARCO“ bietet Ihnen einen Überblick über alle oder einzelne Handelsvertreter und deren gebuchte ENASARCO-Beiträge innerhalb eines Geschäftsjahres. Über anwendungsbezogene Aktionen können Sie die ordinären und extraordinären Beiträge der Arbeitgeber buchen.

Eine ausführliche Beschreibung  dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Cockpit: ENASARCO“.

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