Einführung: Währungsneubewertung

1                     Einführung

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung müssen aufgrund natürlicher Kursschwankungen im Rahmen von Abschluss- und Bilanzierungsarbeiten neu bewertet werden. Welche Forderungen und Verbindlichkeiten neu bewertet werden müssen hängt von den angewandten Rechnungslegungsvorschriften ab. Diese können beispielsweise die Neubewertung nach dem Niederstwert- und Höchstwertprinzip vorschreiben. Beide Bewertungsvorschriften resultieren aus dem Vorsichtsprinzip der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB), nachdem Verbindlichkeiten zum höchsten Wertansatz, Forderungen jedoch zum niedrigsten Wertansatz bewertet werden müssen.

Bei der Bewertung nach dem Niederstwertprinzip wird eine Neubewertung nur vorgenommen, wenn sich aufgrund des verwendeten Wechselkurses (Stichtagskurs) im Vergleich zum bisherigen Saldo in Landeswährung (primäre Hauswährung der Organisation) ein geringerer Saldo in Landeswährung ergibt. Eine Neubewertung nach dem Höchstwertprinzip findet dagegen nur statt, wenn sich aufgrund des verwendeten Stichtagskurses im Vergleich zum bisherigen Saldo in Landeswährung ein höherer Saldo in Landeswährung ergibt.

Die Neubewertung von Fremdwährungssalden wird über die Anwendung „Cockpit: Währungsneubewertung“ vorgenommen. In dieser Anwendung werden alle Aktionen, von der Vorschlagserstellung bis zur Durchführung der Neubewertung angestoßen.

Eine Währungsneubewertung kann für Debitoren, Kreditoren und Sachkonten durchgeführt werden. Die Auswahl der Konten und offenen Posten erfolgt aufgrund von zahlreichen Auswahlmerkmalen und Einstellungen durch die Vorschlagserstellung. Dabei geben Sie die zu verwendenden Wechselkursverwendungen und Kurstypen an. Der Neubewertungsvorschlag wird über ein Dialogfenster erstellt, in dem Sie die zu verwenden Wechselkurse (Stichtagskurs) auch direkt angeben können. Hier geben Sie zudem die Buchungsperiode vor, aus der sich automatisch der Bewertungsstichtag ableitet.

Die Neubewertung erfolgt durch die Umrechnung der Fremdwährungssalden in Landeswährung (primäre Hauswährung der Organisation) zum Stichtagskurs. Bei Debitoren und Kreditoren für jeden offenen Posten, der per Bewertungsstichtag einen offenen Saldo in Fremdwährung aufweist. Eine Neubewertung bei Sachkonten wird nur für echte Währungskonten vorgenommen. Hierbei handelt es sich um Konten, denen im Stammsatz eine Fremdwährung fest zugeordnet ist. Für diese Sachkonten kann auch eine Neubewertung der Kontensalden vorgenommen werden.

Neben einer Fremdwährungsneubewertung, bei der grundsätzlich der Saldo in der primären Hauswährung neu ermittelt und gebucht wird,  kann über das Cockpit „Währungsneubewertung“ auch die Neubewertung von parallelen Hauswährungen vorgenommen werden. Bei dieser Art der Neubewertung wird immer der Saldo in der Parallelwährung neu ermittelt und gebucht. Abhängig von der gewählten Bewertungsmethode für die Neubewertung von Parallelwährungen, erfolgt dies entweder auf Grundlage der primären Hauswährung oder einzeln je gebuchter Fremdwährung oder primärer Hauswährung.

Ob Sie einen Neubewertungsvorschlag für eine Fremdwährungsneubewertung oder eine Neubewertung von Parallelwährungen erstellen, wird durch die Einstellung im Feld „Art der Neubewertung“ in der verwendeten Vorschlagsauswahl gesteuert. Eine Neubewertung von Parallelwährungen kann nicht für Organisationen vorgenommen werden, denen in der Anwendung „Customizing“ die Bewertungsmethode „Keine Neubewertung“ zugeordnet ist. Darüber hinaus ist die Neubewertung von Parallelwährungen nur bei Sachkonten möglich, bei denen das Kennzeichen „In Neubewertung Parallelwährung berücksichtigen“ aktiviert ist. Sachkonten, denen eine Währung fest zugeordnet ist, werden nur berücksichtigt, wenn diese Währung nicht mit der neu zu bewertenden Parallelwährung identisch ist.

Sowohl bei der Fremdwährungsneubewertung als auch bei der Neubewertung von Parallelwährungen stellt die Differenz aus dem Vergleich zwischen dem alten Saldo (vor Neubewertung) und dem neu ermittelten Saldo den Kursgewinn bzw. Kursverlust dar. Ein Kursgewinn liegt vor, sofern die Differenz einen Sollbetrag oder einen negativen Habenbetrag aufweist. Bei einem Kursverlust entspricht die Differenz einem Habenbetrag oder einem negativen Sollbetrag.

In diesem Dokument sind die notwendigen Einstellungen beschrieben, um eine Währungsneubewertungen durchzuführen. Darüber hinaus enthält dieses Dokument eine kurze Ablaufbeschreibung zur Währungsneubewertung.

2                     Begriffsbestimmung

Wechselkurs

Der Wechselkurs ist das Wertverhältnis zweier Währungen. Er wird üblicherweise angegeben als ein in heimischen Währungseinheiten ausgedrückter Preis für eine bestimmte Menge ausländischer Währungseinheiten.

Höchstwertprinzip

Das Höchstwertprinzip findet bei der Bewertung von Verbindlichkeiten Anwendung und soll den Ausweis nicht realisierter Gewinne verhindern. Bei Währungsverbindlichkeiten ist der Wechselkurs am Tag der Passivierung der Verbindlichkeit mit dem Tageskurs am Bilanzstichtag zu vergleichen. Hat die Fremdwährung an Wert verloren, so darf nicht der niedrigere Kurs angesetzt werden. Ist der Kurs dagegen gestiegen, so muss aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht die Verbindlichkeit zum höheren Wert in der Bilanz ausgewiesen werden.

Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip gehört, wie auch das Höchstwertprinzip, zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und wird bei der Bewertung von Forderungen angewandt. Bei Währungsforderungen ist der Wechselkurs am Tag der Aktivierung der Forderung mit dem Tageskurs am Bilanzstichtag zu vergleichen. Hat die Fremdwährung an Wert gewonnen, so darf nicht der höhere Kurs angesetzt werden. Ist der Kurs dagegen gefallen, so muss die Forderung zum niedrigeren Wert in der Bilanz ausgewiesen werden.

Parallele Hauswährungen

Parallelwährungen werden als zusätzliche interne Hauswährungen geführt. Jede in einer Organisation angelegte Währung kann als zusätzliche interne Hauswährung eingerichtet werden. Dazu gehört immer die primäre Hauswährung einer Organisation, die automatisch auch als gültige Parallelwährung in der Finanzbuchhaltung angelegt ist. Mit der Parallelwährung kann beispielsweise eine einheitliche Auswertungswährung (z. B. für Bilanzen) innerhalb einer Gruppe verbundener Unternehmen mit unterschiedlichen primären Hauswährungen festgelegt werden.

3                     Einstellungen

Um eine Währungsneubewertung durchzuführen, müssen Einstellungen vorgenommen und erforderliche Stammdaten eingerichtet werden.

Customizing

In der Anwendung „Customizing“ sind für die Hauptfunktion „Finanzbuchhaltung“ die folgenden Einstellungen vorzunehmen:

Unter der Funktion „Allgemeines“ ist beim Mandaten ein Nummernkreis für die Währungsneubewertung vom Typ „Finanzbuchhaltung Satznummer Neubewertung“ anzugeben, der durch das Setup automatisch vorbelegt wird. Aus diesem Nummernkreis erfolgt die automatische Vergabe der Vorschlagsnummer bei der Erzeugung eines Neubewertungsvorschlages.

Unter der Funktion  „Vorschlagswert“ im Unterkarteireiter „Buchen“ geben Sie unter der Rubrik „Konten“ ein Ertragskonto für Kursgewinne und ein Aufwandskonto für Kursverluste aus Neubewertungen an, die bei einer Fremdwährungsneubewertung herangezogen werden.

Unter der Rubrik „Währungsneubewertung“ richten Sie die Bewertungsmethode für die Neubewertung von Parallelwährungen ein. Als Bewertungsmethode kann je Organisation eine der folgenden Einstellungen gewählt werden:

  • Keine Neubewertung:

Diese Einstellung ist in jeder Organisation voreingestellt und bedeutet, dass keine  Neubewertungen von Parallelwährungen durchgeführt werden können.

  • Neubewertung nur aus primärer Hauswährung:

Bei dieser Einstellung erfolgt die Neubewertung für eine Parallelwährung grundsätzlich aus den Werten der primären Hauswährung.

  • Neubewertung je Währung:

Bei dieser Einstellung erfolgt die Neubewertung für eine Parallelwährung je gebuchter Währung. Das bedeutet, dass auch eine Neubewertung nur aus der gebuchten primären Hauswährung vorgenommen werden kann.

Bei der Neubewertung paralleler Hauswährungen werden die Buchungen generell in der nachfolgenden Periode storniert. Bei einer Fremdwährungsneubewertung hingegen werden nur die Buchungen in der nachfolgenden Periode automatisch storniert, die sich auf beglichene oder teilweise beglichene Posten beziehen.

Über das Feld „Generell Storno aller Neubewertungen“ können Sie für die Fremdwährungsneubewertung steuern, ob auch die Buchungen für offene Posten in der nachfolgenden Periode storniert werden sollen.

Hinweis:

Sofern Sie Abschlussperioden verwenden, sollten Sie bei einer Währungsneubewertung zum Jahresende berücksichtigen, dass der Storno der Buchungen nur dann automatisch in der ersten Periode des Folgejahres vorgenommen wird, wenn man per der letzten Abschlussperiode bewertet. Das heißt, abhängig davon, welche Stichtagsperiode Sie für die Neubewertung angeben, würde der Storno ggf. auch in einer Nachtragsperiode erfolgen.

Haben Sie beispielsweise die Abschlussperioden 13 und 14 eingerichtet, werden die Buchungen einer Währungsneubewertung zum Jahresende in der ersten Periode des Folgejahres storniert, sofern als Stichtagsperiode die Periode 14 angegeben ist.

Belegarten Finanzbuchhaltung

Währungsdifferenzen, die sich aus einer Fremdwährungsneubewertung ergeben, müssen mit einer Belgegart vom Typ „Währungsdifferenzbuchung“ gebucht werden. Differenzen aus der Neubewertung von Parallelwährungen hingegen werden mit einer Belegart vom Typ „Neubewertung Parallelwährung“ gebucht.

In der Anwendung „Belegarten Finanzbuchhaltung“ richten Sie eine Belegart für Buchungen aus Fremdwährungsneubewertungen ein, der Sie den Belegtyp „Währungsdifferenzbuchung“ zuordnen. Um Neubewertungen von Parallelwährungen durchzuführen, richten Sie eine Belegart ein, der Sie den Typ „Neubewertung Parallelwährung“ zuordnen. Für beide Arten der Neubewertung können beliebig viel Belegarten eingerichtet werden, um z. B. für jede neu zu bewertende Parallelwährung eine eigene Belegart zu verwenden.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Belegarten Finanzbuchhaltung“.

Währungskonten

Abweichend zu den Neubewertungskonten im Customizing können Sie in der Anwendung „Währungskonten“ Sachkonten für Kursgewinne und Kursverluste je Fremdwährung festlegen, wenn Differenzen aus Fremdwährungsneubewertungen getrennt nach Fremdwährungen gebucht werden sollen. Die Beträge in primärer Hauswährung werden dann auf den Konten gebucht, die der Währung zugeordnet sind. Für Währungen, denen keine Neubewertungskonten zugeordnet sind, werden die Differenzen auf den Konten gebucht, die in der Anwendung „Customizing“ für Neubewertungen festgelegt sind.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Währungskonten“.

Parallele Hauswährungen

Kursgewinne und Kursverluste aus der Neubewertung von Parallelwährungen werden auf den Konten gebucht, die der zu bewertenden Parallelwährung zugeordnet sind. In der Anwendung „Parallele Hauswährungen“ tragen Sie bei jeder Parallelwährung die neu bewertet werden soll ein Ertrags- sowie ein Aufwandskonto für die Neubewertung ein.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Parallele Hauswährungen“.

Wechselkursverwendung Parallelwährung

Für die Neubewertung von Parallelwährungen sind  über die Anwendung „Wechselkursverwendung Parallelwährung“ eigene Wechselkursverwendungen einzurichten. In einer Wechselkursverwendung ist festgelegt, für welche Parallelwährung diese verwendet werden soll und welcher Notierungsrichtung (Preis- oder Mengennotierung) die Kurse unterliegen.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Wechselkursverwendung Parallelwährungen“.

Wechselkurse Parallelwährung

Zusätzlich zur Wechselkursverwendung sind für die Neubewertung von Parallelwährungen die Wechselkurse für die Parallelwährung zu pflegen. In der Anwendung „Wechselkurse Parallelwährung“ legen Sie die Wechselkurse einer Parallelwährung zu anderen Währungen fest. Die Wechselkurse werden einer Wechselkursverwendung für Parallelwährungen zugeordnet.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Wechselkurse Parallelwährungen“.

Sachkonten

Eine Fremdwährungsneubewertung bei Sachkonten wird nur für echte Währungskonten vorgenommen. Hierbei handelt es sich um Konten, denen in der Anwendung „Sachkonten“ unter der Rubrik „Währung“ eine Fremdwährung fest zugeordnet ist.

Bei der Neubewertung von Parallelwährungen hingegen werden nur Sachkonten berücksichtigt, bei denen das Kennzeichen „In Neubewertung Parallelwährung berücksichtigen“ aktiviert ist. Die Aktivierung des Kennzeichens ist nicht zulässig bei Sachkonten der folgenden Kontentypen:

  • Eröffnungsbilanz automatisch
  • Eröffnungsbilanz manuell
  • Forderungssammelkonto
  • Verbindlichkeitssammelkonto

4                     Ablauf Währungsneubewertung

In diesem Kapitel soll Ihnen ein kurzer Überblick über den Ablauf zu Neubewertung von Währungen gegeben werden. Der gesamte Ablauf wird über das Cockpit „Währungsneubewertung“ gesteuert.

4.1               Cockpit: Währungsneubewertung

Das Cockpit „Währungsneubewertung” ist die zentrale Anwendung für die Neubewertung von Parallelwährungen und Fremdwährungssalden. In ihr werden alle erzeugten Neubewertungsvorschläge angezeigt und über Aktionen weiter verarbeitet.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Cockpit: Währungsneubewertung“.

4.1.1          Neubewertungsvorschlag erzeugen

Um eine Währungsneubewertung vorzunehmen, müssen Sie zunächst einen Neubewertungsvorschlag für die zu bewertende Parallelwährung oder Fremdwährung erzeugen. Dazu wechseln Sie aus dem Cockpit „Währungsneubewertung“ über die Aktion „Neubewertungsvorschlag erzeugen“ in die gleichnamige Anwendung.

In dieser Anwendung legen Sie über das Feld „Art der Neubewertung“ fest, ob ein Neubewertungsvorschlag zur Fremdwährungsneubewertung oder zur Neubewertung von Parallelwährungen erstellt werden soll. Darüber hinaus stehen zahlreiche Felder zur Auswahl der Konten und offenen Posten zur Verfügung.

Über die anwendungsbezogene Aktion „Neubewertungsvorschlag erzeugen“ legen Sie die Buchungsperiode fest und bestimmen darüber den Bewertungsstichtag für die Neubewertung. Der Neubewertungsvorschlag wird erzeugt und für diesen die Konten und offenen Posten unter der Berücksichtigung der getroffenen Auswahl ermittelt. Ist in der Vorschlagsauswahl die Art der Neubewertung mit „Fremdwährungsneubewertung“ festgelegt, sind das alle offenen Posten, die zum angegebenen Bewertungsstichtag einen offenen Saldo in der angegebenen Fremdwährung aufweisen. Sofern in der Vorschlagsauswahl als Art der Neubewertung die Einstellung „Neubewertung Parallelwährung“ angegeben, ist, hängt die Auswahl der offenen Posten auch von der im Customizing eingestellten Bewertungsmethode ab. Zusätzlich wird bei dieser Aktion eine Vorschlagsliste für die Währungsneubewertung ausgegeben.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Neubewertungsvorschlag erzeugen“.

4.1.2          Neubewertungsvorschlag bearbeiten

Einen Neubewertungsvorschlag können Sie beliebig oft ändern, solange für diesen die Währungsneubewertung noch nicht durchgeführt wurde. In der Anwendung „Cockpit: Währungsneubewertung“ markieren Sie dazu den entsprechenden Vorschlag und wechseln über die Aktion „Neubewertungsvorschlag bearbeiten“ in die gleichnamige Anwendung.

In der Anwendung „Neubewertungsvorschlag bearbeiten“ können Konten komplett aus einem Vorschlag entfernt, oder nur einzelne Positionen eines Kontos hinzugefügt, geändert oder entfernt werden.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation „Neubewertungsvorschlag bearbeiten“.

4.1.3          Neubewertungsvorschlag ausgeben

Beim erstmaligen Erzeugen eines Neubewertungsvorschlags wird automatisch eine Vorschlagsliste erzeugt bzw. gedruckt. Die Ausgabe der Vorschlagsliste können Sie jederzeit über diese Aktion „Neubewertungsvorschlag ausgeben“ wiederholen.

4.1.4          Währungsneubewertung durchführen

Mit dieser Aktion führen Sie für alle markierten Neubewertungsvorschläge die Währungsneubewertung durch. Hier werden nur die Vorschläge berücksichtigt, bei denen das Kennzeichen „Währungsneubewertung buchen“ aktiviert ist.

Abhängig von der für den Vorschlag gewählten Art der Neubewertung wird aufgrund des vorgegebenen Wechselkurses der Fremdwährungssaldo in die primäre Hauswährung der Organisation umgerechnet oder die Umrechnung erfolgt auf Grundlage der primären Hauswährung bzw. einer anderen Fremdwährung in die Parallelwährung.

Für die aus der Neubewertung entstandenen Kursdifferenzen werden auf den entsprechenden Ertrags- und Aufwandskonten Buchungen gebildet.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Aktion finden Sie in der Dokumentation „Cockpit: Währungsneubewertung“.

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