Mandate

Zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren sind SEPA-Lastschriftmandate erforderlich. Diese umfassen sowohl die Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an die eigene Bank zwecks Einlösung und Kontobelastung der Zahlung.

SEPA-Mandate werden nach Firmenlastschrift- (SEPA Business to Business Direct Debit) und Basislastschriftmandaten (SEPA Core Direct Debit) unterschieden, für die auch unterschiedliche Regeln gelten. Eine SEPA-Basislastschrift kann aufgrund der Widerspruchsfrist innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben, d. h. die entsprechende Kontobelastung rückgängig gemacht werden. Bei einem nicht vorhandenen Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.

Bei SEPA-Firmenlastschriften hingegen ist kein Widerspruch zulässig. Dies begründet sich darin, dass die Bank des Zahlers (Zahlstelle) verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Sowohl Firmen- als auch Basislastschriftmandate können als Einzel- oder Dauermandat verwendet werden. Einzelmandate gelten nur für eine einmalige Ausführung der Lastschrift.

Ein SEPA-Mandat ist unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen gültig. Sollte jedoch binnen 36 Monaten keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, muss nach Ablauf dieser Frist ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden. Dies gilt auch, wenn nach der Unterschrift das Mandat 36 Monate nicht genutzt wurde.

Lastschriftmandate müssen grundsätzlich in Papierform vorliegen. Bei der deutschen Bundesbank sind Muster erhältlich, denen Sie entnehmen können, welche Inhalte Formulare für SEPA-Lastschriftmandat aufweisen müssen. Anhand dieser Formulare richten Sie personenkontenbezogen die jeweiligen Daten ein.

Jedes Mandat muss eine eindeutige Nummer erhalten, die in jedem Lastschrift-OP für den entsprechenden Partner angegeben werden muss. In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer des Lastschrifteneinreichers wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert.

Sofern ein Mandat angelegt ist, kann es in den Partnerstammdaten dem jeweiligen Personenkonto zugeordnet werden. Das Mandat aus dem Personenkontenstamm wird als Vorbesetzungswert beim Buchen im Dialog und über die Schnittstelle herangezogen, wenn dem offenen Posten keine Mandatsnummer mitgegeben wird. Befindet sich nun ein Mandat im offenen Posten, kann dieser nur über das Lastschriftverfahren eingezogen werden.

In diesem Dokument ist die Anwendung Mandate beschrieben. Die Vorgehensweisen zur Anwendung Mandate entsprechen den allgemeinen Vorgehensweisen für einfache Business-Entity-Anwendungen, die Sie in der Dokumentation Allgemeine Vorgehensweisen für einfache Business-Entity-Anwendungen finden.

Begriffsbestimmung

  • SEPA – SEPA (Single Euro Payments Area) steht für einen europaweit einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in EURO. Innerhalb dieses Zahlungsraumes sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein.
  • Mandat – Das Mandat ist die Genehmigung bzw. der Auftrag des Zahlungspflichtigen seine Bank anzuweisen bei Anfrage des Gläubigers den angegebenen Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zu überweisen (Lastschriftgenehmigung). Es wird grundsätzlich zwischen Firmenlastschrift- und Basislastschriftmandaten unter-schieden, für die unterschiedliche Regeln gelten. Bei beiden Varianten können Mandate als Einzel- oder Dauermandat festgelegt werden. Einzelmandate gelten z. B. für einen speziellen Vorgang. Die Mandate müssen in Papierform vor-liegen.

Anwendungsbeschreibung

Diese Anwendung dient der Erfassung und Bearbeitung von SEPA-Lastschriftmandaten. Hier legen Sie die für das Lastschriftmandat relevanten Angaben fest. Unter anderem ordnen Sie den Partner zu, für den das Lastschriftmandat gültig ist. Des Weiteren legen Sie fest, ob das Mandat für Firmen- oder Basislastschriften verwendet wird und diese einmalig oder wiederkehrend ausgeführt werden.

Die Anwendung Mandate besteht aus einem Identifikations- und einem Arbeitsbereich.

Identifikationsbereich

Im Identifikationsbereich der Anwendung geben Sie die Felder zur eindeutigen Identifizierung des Mandats an.

Die Felder im Einzelnen:

  • Mandatsreferenz – Geben Sie die Nummer der Mandatsreferenz an. Die Mandatsreferenz identifiziert gemeinsam mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das Lastschriftmandat eindeutig.
  • Bezeichnung – Die Bezeichnung dient als zusätzliches Erkennungsmerkmal. Sie kann aus frei wählbarem Text bestehen. Geben Sie eine aussagekräftige, einprägsame und möglichst eindeutige Bezeichnung ein, damit die Suche danach erleichtert wird. Eine gleich lautende Bezeichnung kann aber auch mehrfach existieren. Die Bezeichnung kann in mehreren Sprachen erfasst werden.
  • Gläubiger-Identifikationsnummer – Geben Sie die Gläubiger-Identifikationsnummer Ihrer Organisation ein. Ein SEPA-Lastschriftmandat darf nur mit gültiger Gläubiger-Identifikationsnummer erstellt werden. Die Gläubiger-Identifikationsnummer muss je Organisation oder Person beantragt werden. Der Geschäftsbereich ist Bestandteil der Gläubiger-Identifikationsnummer und mit ZZZ belegt. Dieser Bestandteil kann vom Inhaber beliebig angepasst werden und wird nicht in der Prüfziffernermittlung berücksichtigt. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann bis zu 35 Stellen umfassen. In Deutschland werden nur 18 Stellen von der Deutschen Bundesbank vergeben.

Arbeitsbereich

  • Partner – In diesem Feld geben Sie den Partner an, für den Sie ein Mandat anlegen wollen und von dessen Bankkonto Lastschriften durchgeführt werden. Über die Wertehilfe Partner suchen können Sie den infrage kommenden Partner auswählen.
  • Bankverbindung – Geben Sie die Bankverbindung des Kontos an, von dem die Lastschrift erfolgen soll. Sie können die Bankverbindung nur über die Wertehilfe auswählen.

    Hinweis
    Unabhängig davon, welche Bankverbindung im Partnerstamm gespeichert ist, für die SEPA-Lastschrift wird ausschließlich die im Mandat eingetragene Bankverbindung verwendet.
  • Gläubiger – Der Gläubiger ist die Organisation, die den Lastschrifteinzug vornimmt und die Mandate erstellt. Dieses Feld wird mit der aktuell geladenen Organisation vorbesetzt, kann aber bei Bedarf überschrieben werden.
  • Bank Details – In diesem Feld wird die BIC und IBAN der ausgewählten Bankverbindung angezeigt
  • Ort der Unterschrift – Geben Sie den Ort an, an dem das Mandat vom Zahlungspflichtigen unterschrieben wurde
  • Datum der Unterschrift – Geben Sie das Datum an, an dem das Mandat vom Zahlungspflichtigen unterschrieben wurde
  • Ursprünglicher Gläubiger – Wenn Sie das Lastschriftmandat für eine andere Organisation übernehmen, geben Sie die Organisation an, die ursprünglich Zahlungsempfänger war. Es sind nur eigene Organisationen zulässig.
  • Ursprünglicher Schuldner – Wenn das Lastschriftmandat von einem Dritten vergeben wird, geben Sie die Organisation an, die ursprünglich zahlungspflichtig war.
  • Firmenlastschrift – Über dieses Feld legen Sie fest, ob das Mandat für  Firmenlastschriften oder Basislastschriften gültig ist. Wenn Sie dieses Feld aktivieren, wird das Lastschriftmandat als Firmenlastschrift weiterverarbeitet. Sowohl Firmenlastschriften (SEPA Business to Business Direct Debit) als auch Basislastschriften (SEPA Core Direct Debit) müssen einen Tag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Diese Vorlauffrist gilt für einmalige, erstmalige und Folgelastschriften.
    Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d. h. die entsprechende Kontobelastung rückgängig gemacht werden. Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift, d. h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung, kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

    Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit zur Rückgabe der Lastschrift, da die Bank des Zahlers (Zahlstelle) verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

  • Einmalige Lastschrift – Über dieses Feld steuern Sie, ob das Lastschriftmandat für die einmalige oder wiederkehrende Verwendung bestimmt ist. Wenn Sie das Feld aktivieren, gilt das Lastschriftmandat nur für eine einmalige Ausführung der Lastschrift.
  • Ablaufdatum – Geben Sie das Datum ein, an dem das Lastschriftmandat abläuft. Wenn Sie dieses Feld leer lassen, wird die gesetzliche Vorgabe verwendet, die im Feld Automatisches Ablaufdatum näher beschrieben ist.
  • Letzte Verwendung – In diesem Feld wird Ihnen informatorisch das Datum der letzten Lastschrift angezeigt
  • Automatisches Ablaufdatum – Ein Mandat läuft automatisch ab, wenn es 36 Monate nicht genutzt wurde. In diesem Feld wird das automatische (gesetzliche) Ablaufdatum angezeigt. Dieses ermittelt sich aus dem Datum der letzten Verwendung plus der 36 Monate. Wurde ein Mandat noch nie verwendet, wird das Datum der Unterschrift zur Ermittlung herangezogen. Ein Mandat darf lt. Gesetzt danach nicht wieder verwendet werden und muss neu beantragt werden. Eine Änderung nach dem Ablaufdatum ist nicht mehr möglich.

Customizing

In der Anwendung Customizing können Sie Einschränkungen für die Suche im Navigationsbereich der Anwendung Mandate aktivieren.

Sofern Sie in der Anwendung Customizing für das Framework Finanzbuchhaltung unter der Funktion Allgemein das Feld Navigationssuche Mandatsreferenz einschränken aktivieren, steht im Navigationsbereich der Anwendung Mandate das Feld Gläubiger nicht  als Suchfeld zur Verfügung. Die Suche ist damit automatisch auf die aktuell geladene Organisation als Gläubiger eingeschränkt. Eine Änderung des Gläubigers als Suchmerkmal ist dann nur über den Wechsel der Organisation möglich.

Ist das Feld deaktiviert, erfolgt die Suche im Navigationsbereich uneingeschränkt. Bei Bedarf können Sie dann über das Suchfeld Gläubiger die Suche einschränken.

Business Entitys

Für die Anwendung Mandate ist das nachfolgende Business Entity relevant, das Sie beispielsweise verwenden, um

  • Berechtigungen zu vergeben,
  • Aktivitätsdefinitionen einzurichten oder
  • Daten zu importieren oder zu exportieren.

Lastschriftmandat

com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.obj.PartnerMandate

Das Business Entity gehört zu folgender Business-Entity-Gruppe:

com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.MasterData

Berechtigungen

Berechtigungen können sowohl mithilfe der Berechtigungsrollen als auch durch inhaltsbezogene Berechtigung (durch die Zuordnung zu Organisationen) vergeben werden. Das Berechtigungskonzept können Sie in der Technischen Dokumentation Berechtigungen nachlesen.

Spezielle Fähigkeiten

Für die Anwendung Mandate bestehen keine speziellen Fähigkeiten.

Organisations-Zuordnungen

Wenn die Funktion Inhaltsbezogene Berechtigungen in der Anwendung Customizing aktiviert ist, dann kann eine Person die Anwendung Mandate nur nutzen, wenn ihr in den Partner-Stammdaten eine Organisation zugeordnet wurde, die mindestens in eine der folgenden Organisationsstrukturen eingebunden ist:

  • Rechnungswesen

Besonderheiten

Für die Anwendung Mandate bestehen keine Besonderheiten.

Berechtigungen für Geschäftspartner

Die Anwendung Mandate ist für Geschäftspartner nicht freigegeben.

Czy ten artykuł był pomocny?