Währungsneubewertungsvorschlag reorganisieren

Währungsneubewertungsvorschläge bilden die Basis zur Ermittlung und Buchung von Währungsneubewertungen für Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, die aufgrund natürlicher Kursschwankungen im Rahmen von Abschluss- und Bilanzierungsarbeiten neu bewertet werden müssen. Ein Währungsneubewertungsvorschlag sammelt diverse Daten, bestimmt dessen Neubewertungen und kann bearbeitet werden. Zu den gesammelten Forderungen und Verbindlichkeiten werden zusätzlich diverse Daten erzeugt. Nachdem der Währungsneubewertungsvorschlag durchgeführt wurde, können die Vorschläge nicht mehr bearbeitet werden.

Diese Währungsneubewertungsvorschläge halten Speicherplatz belegt und können nach einer Ablauffrist gelöscht werden. Dieses kann mit der Reorganisation geschehen. Nachfolgend finden Sie unter anderem Beschreibungen zur Verwendung der Reorganisations-Anwendung und zu deren Parametern. Sie werden außerdem über die Auswirkungen der Reorganisation informiert.

Die Reorganisations-Anwendungen werden durch die Anwendung Reorganisationsaufträge ausgeführt. Die Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Reorganisationsaufträge. Darin finden Sie auch eine Vorgehensweise, wie Sie die Reorganisations-Anwendung ausführen.

In die Anwendung Reorganisationsaufträge werden verschiedene Reorganisations-Anwendungen in eine Liste aufgenommen, um sie mit einem Reorganisationsauftrag nacheinander auszuführen. Damit tatsächlich reorganisiert wird, ist dafür oftmals eine bestimmte Reihenfolge innerhalb der Liste einzuhalten. Nur so können Verknüpfungen aufgelöst werden. Diese Reihenfolge entnehmen Sie bitte der Dokumentation Reorganisationsreihenfolge.

Hinweis
Eine Reorganisation löscht Daten unwiederbringlich.

Gelöschte Daten können NICHT wiederhergestellt werden.

Bevor eine Reorganisation durchgeführt wird, ist ein kompletter Datenbackup (inklusive des gesamten Comarch-ERP) erforderlich. Dieser Backup ist permanent vorzuhalten.

Alle gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden eingehalten.

Reorganisierte Daten können nicht aus einem Backup wieder in das aktuelle System integriert werden. Es ist lediglich möglich eine komplette parallele Systemkopie aus dem Backup zu erstellen.

Reorganisierte Währungsneubewertungsvorschläge sind nicht mehr vorhanden.

Begriffsbestimmung

  • Hintergrund-Anwendung – Eine Hintergrund-Anwendung ist eine Anwendung, die ohne Interaktion mit einem Benutzer ausgeführt wird. Eine Hintergrundanwendung kann entweder durch einen Verarbeitungsauftrag, durch einen Aufruf oder durch eine andere Anwendung geöffnet werden.
  • Reorganisation – Das Reorganisieren von Daten hat deren physisches Löschen aus der Datenbank zum Ergebnis. Das Löschen setzt eine Reihe von erfolgreich bestandenen Prüfungen voraus. Mit der Reorganisation werden auch die von den zu löschenden Daten eventuell abhängigen Business Objects gelöscht.
  • Reorganisations-Anwendung – Reorganisations-Anwendungen sind Hintergrund-Anwendungen mit der besonderen Verwendung Reorganisation. Reorganisations-Anwendungen dienen der Reorganisation von Stamm- und Bewegungsdaten nach bestimmten Kriterien.
  • Reorganisationsauftrag – Ein Reorganisationsauftrag ist ein Verarbeitungsauftrag, durch den ausschließlich eine oder mehrere Reorganisations-Anwendungen aufgerufen werden. Der Aufruf der Reorganisations-Anwendungen erfolgt in einer individuell festgelegten Reihenfolge, wodurch Reihenfolgeabhängigkeiten berücksichtigt werden.

Beschreibung

Mit der Reorganisations-Anwendung Währungsneubewertungsvorschlag reorganisieren werden Währungsneubewertungsvorschläge reorganisiert. Ob Währungsneubewertungsvorschläge tatsächlich reorganisiert werden, hängt von folgenden Voraussetzungen ab.

Hinweis
Das Ausführen der Reorganisations-Anwendung erfolgt in der Regel über die Anwendung Reorganisationsaufträge. Weitere Informationen zu dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Reorganisationsaufträge. Es ist aber Möglich die Reorganisations-Anwendungen manuell zu starten.

Voraussetzungen

Währungsneubewertungsvorschläge können reorganisiert werden, wenn:

  • Der Währungsneubewertungsvorschlag durchgeführt wurde
  • Das Geschäftsjahr des Buchungsdatums aus dem Währungsneubewertungsvorschlag reorganisierbar ist (siehe dazu die Dokumentation Erweiterung Geschäftsjahre/Comarch Financials Enterprise)
  • Das Jahr aus dem Buchungsdatum des Währungsneubewertungsvorschlages plus die im Customizing eingetragene Aufbewahrungsfrist für Prozessdaten erreicht oder überschritten wurde
  • Der Währungsneubewertungsvorschlag zum Löschen markiert wurde
Hinweis
Zum Löschen markierte Währungsneubewertungsvorschläge werden unabhängig von der Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Auswirkungen

Reorganisierte Währungsneubewertungsvorschläge sind nicht mehr im System vorhanden.

Wurde die Reorganisation für ein Geschäftsjahr durchgeführt, ist dies durch den Reorganisationsstatus für Prozessdaten im betreffenden Geschäftsjahr ersichtlich. Sofern nicht alle zur Reorganisation vorgesehenen Währungsneubewertungsvorschläge reorganisiert wurden, erhält das Geschäftsjahr im Feld Reorganisation Prozessdaten den Reorganisationsstaus Teilweise reorganisiert.

Hinweis
Das Feld Reorganisation Prozessdaten im Geschäftsjahr wird auch für Reorganisationsläufe anderer Daten verwendet, z .B. für die Reorganisation von Zinsrechnungsvorschlägen oder oder OP-Bereinigungsvorschlägen. Daher wird auch nur der Reorganisationsstatus Teilweise reorganisiert gesetzt.

Die Durchführung der Reorganisation wird in der Anwendung Cockpit: Protokolldateien dokumentiert, ebenso wie die Änderung des Reorganisationsstatus im Geschäftsjahr. Eine Beschreibung dieser Anwendung finden Sie in der Dokumentation Cockpit: Protokolldateien.

Parameter

Die Reorganisationsanwendung hat folgende Parameter:

  • Maximale Laufzeit – Die maximale Laufzeit einer Reorganisationsanwendung ist die Zeitspanne, nach der die Reorganisationsanwendung spätestens beendet wird. Der Vorschlagswert beträgt 10 Minuten.
  • Exportmodus – Der Exportmodus steht nur dann zur Verfügung, wenn die Reorganisationsanwendung das Archivieren der Daten ermöglicht. Über den Exportmodus können Sie einstellen, ob und was für die Archivierung exportiert wird. Folgende Exportmodi können gewählt werden:
    • Nicht exportieren
    • Alle Attribute exportieren
    • Exportieren mit Filter

Hinweis
Der Modus Exportieren mit Filter steht nur zur Verfügung, wenn der Export in der Anwendung Daten exportieren möglich ist.

  • Ziel-Ordner – Der Ziel-Ordner dient der Archivierung der reorganisierten Daten. Die Archivierung erfolgt in einen Unterordner mit dem Namen der OLTP-Datenbank. Unterhalb dieses Ordners wird pro Business Entity ein weiterer Ordner erzeugt, in den die eigentlichen Archiv-Dateien abgelegt werden. Der Vorschlagswert ist der Unterordner usr/archive im Dateiserver-Pfad des ERP-System-Application-Servers.
  • Export-Filter – Für den Exportmodus Exportieren mit Filter können Sie in diesem Feld einen Exportfilter angeben, der für die Archivierung verwendet wird. Der Exportfilter kann in der Anwendung Daten exportieren erstellt werden. Dieses Feld steht nur dann zur Verfügung, wenn der Export der zu reorganisierenden Business Objects über die Anwendung Daten exportieren möglich ist.
  • Wichtige Information – Eine Reorganisation löscht Daten unwiederbringlich.
    Gelöschte Daten können NICHT wiederhergestellt werden.
    Bevor eine Reorganisation durchgeführt wird, ist ein kompletter Datenbackup (inklusive des gesamten Comarch-ERP) erforderlich. Dieser Backup ist permanent vorzuhalten.
    Alle gespeicherten Aufbewahrungsfristen werden eingehalten.
    Reorganisierte Daten können nicht aus einem Backup wieder in das aktuelle System integriert werden. Es ist lediglich möglich eine komplette parallele Systemkopie aus dem Backup zu erstellen.
    Reorganisierte Währungsneubewertungsvorschläge sind nicht mehr vorhanden.
  • Organisation – Wählen Sie in diesem Feld die Organisation aus, für die Sie Währungsneubewertungsvorschläge reorganisieren wollen
  • Geschäftsjahr – Wählen Sie in diesem Feld das reorganisierbare Geschäftsjahr aus, für das Sie Währungsneubewertungsvorschläge reorganisieren wollen

Hinweis
Bei der Reorganisation von Währungsneubewertungsvorschlägen gilt ein Geschäftsjahr auch dann als reorganisierbar, wenn der Reorganisationsstatus für Prozessdaten den Status Teilweise reorganisiert aufweist.

Betroffene Business Objects

  • Neubewertungsvorschlag
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.revaluation.obj.RevaluationProposal
  • Neubewertungsselektion
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.revaluation.obj.RevaluationSelection
  • Neubewertungsstatus
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.revaluation.obj.RevaluationStatus
  • Neubewertungsvorschlagsbetrag
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.revaluation.obj.RevaluationProposalAmount
  • Neubewertung Kopf
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.revaluation.obj.RevaluationHeader
  • Neubewertung Kopf Betrag
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.revaluation.obj.RevaluationHeaderAmount
  • Neubewertungsposition
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.revaluation.obj.RevaluationItem
  • Neubewertungsposition Betrag
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.revaluation.obj.RevaluationItemAmount

Customizing

Für die Anwendung Währungsneubewertungsvorschlag reorganisieren sind in der Anwendung Customizing folgende Einstellungen festzulegen.

Unter der Funktion Finanzbuchhaltung muss die Funktion Aufbewahrungsfristen aktiviert sein. In der Funktion Aufbewahrungsfristen legen Sie die Jahre fest, die Prozessdaten nach ihrer Erledigung noch im System verbleiben sollen, bevor diese reorganisiert werden können.

Hinweis
Da die Aufbewahrungsfristen für Prozessdaten von verschiedenen Reorganisationsläufen verwendet werden, ist dies bei der Anzahl der Jahre zu berücksichtigen.

Spezielle Fähigkeiten

Für die Anwendung Währungsneubewertungsvorschlag reorganisieren bestehen folgende spezielle Fähigkeiten, die sich auf Aktionen der Anwendung beziehen. Für diese Fähigkeiten können Sie in der Anwendung Berechtigungsrollen Berechtigungen vergeben.

  • Fähigkeit zum Reorganisieren von Daten der Finanzbuchhaltung
    com.sem.ext.app.fin.financialaccounting.Reorganization.cap

Besitzt ein Benutzer diese Fähigkeit, kann er die Hintergrundanwendung zur Reorganisation der Währungsneubewertungsvorschläge aufrufen.

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