Jeder Belegart in der Finanzbuchhaltung muss ein Belegtyp zugeordnet werden. Anhand des Belegtyps wird die generelle Art der Buchungen festgelegt, welche mittels der Belegart im Buchungsdialog erfasst werden sollen. Das Zuordnen einer Belegart zu einem bestimmten Belegtyp zieht ggf. feste Vorbesetzungen oder Kontrollen im Belegartenstamm nach sich und legt für das Buchungsprogramm vordefinierte Abläufe fest.
Die Belegtypen der Finanzbuchhaltung sind durch Comarch Financials Enterprise fest vorgegeben. Es können durch den Benutzer keine neuen Belegtypen eingerichtet bzw. bestehende Belegtypen geändert werden.
Dieses Dokument bietet eine Übersicht über die Belegtypen der Finanzbuchhaltung. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu deren Verwendung.
Belegtypen
Über den Belegtyp ist festgelegt, ob ein Buchungsvorgang z. B. als Rechnung, Zahlung, Gutschrift oder OP-Verrechnung erfasst und gebucht wird. In der Finanzbuchhaltung stehen folgende Belegtypen zur Verfügung:
- Abgrenzungsbuchung
- Anzahlungsanforderungen
- Anzahlungsanforderungs-Verrechnung
- Eröffnungsbilanzen
- Gutschrift
- Hauptbuch Buchungen
- Neubewertung Parallelwährung
- OP-Aufteilung
- OP-Verrechnung
- OP-Änderung
- Rechnungen
- Sach-Verrechnung
- Sammelkontoumbuchungen
- Währungsdifferenzbuchung
- Zahlungen
Abgrenzungsbuchung
Buchungen vom Typ Abgrenzungsbuchungen sind reine Sachkontenbuchungen, die automatisch und in verschiedenen Buchungsperioden erstellt werden. Abgrenzungsbuchungen werden durch die Zuordnung eines Abgrenzungsschlüssels beim Einbuchen des Basisbeleges (z. B. einer Rechnung) ausgelöst. Es gibt drei unterschiedliche Arten von Abgrenzungsbuchungen:
- Abgrenzungseinstellung – Die Einstellung in die Abgrenzung erfolgt generell in der Buchungsperiode und mit dem Belegdatum der Buchung, welche die Bildung der Abgrenzungsbuchung verursacht hat. Als Konto ist in dieser Abgrenzungsbuchung das Sachkonto gespeichert das abgegrenzt wird. Das bzw. die Konten für unterjährige und überjährige Abgrenzungen werden als Gegenkonten in der Buchung gespeichert.
- Abgrenzungsumbuchung – Umbuchungen von Abgrenzungsanteilen vom überjährigen auf das unterjährige Konto können nur in der ersten echten Buchungsperiode eines Wirtschaftsjahres entstehen und enthalten als Konto und Gegenkonto das Abgrenzungskonto für unterjährige bzw. das Abgrenzungskonto für überjährige Abgrenzungen.
- Abgrenzungsauflösungen – Dabei werden generell nur Buchungen vom abgegrenzten Erlös- bzw. Kostenkonto an das Konto für unterjährige Abgrenzungen gebucht. Abgrenzungsauflösungen können verschiedene Buchungsperioden enthalten. Dies können auch Abschlussperioden und Perioden für zukünftige Geschäftsjahre sein. Bei rückwirkenden Abgrenzungen auch Perioden die kleiner sind als die der auslösenden Buchung.
Anzahlungsanforderungen
Über diesen Belegtyp erfassen Sie einen Beleg als Anzahlungsanforderung. Die Erfassung von Anzahlungsanforderungen ist im Wesentlichen mit der Erfassung von Rechnungen identisch. In der Bruttobuchung (Führungsbuchung) muss, wie bei einer Rechnung, immer ein Personenkonto und Steuer enthalten sein. Die in der Anzahlungsanforderung angegebene Steuer ist allerdings nur informatorisch und löst keine Steuerbuchung aus. Steuerbar ist nicht die Anzahlungsanforderung, sondern die auf eine Anzahlungsanforderung geleistete Anzahlung.
Abhängig vom Personenkonto in der Führungsbuchung können als Gegenkonten in Anzahlungsanforderungen nur Sachkonten vom Typ Anzahlungsanforderung Debitoren bzw. Anzahlungsanforderung Kreditoren angegeben werden. Die aus dem Beleg entstehende Forderung bzw. Verbindlichkeit auf dem gebuchten Personenkonto wird anhand der zugeordneten Sammelkontengruppe automatisch auf dem dort enthaltenen Sammelkonto für Anzahlungsanforderungen gebucht
Anzahlungsanforderungs-Verrechnung
Mit dem Belegtyp Anzahlungsanforderungs-Verrechnung können Sie Gutschriften für Anzahlungsanforderungen gegen Anzahlungsanforderungen eines Debitors oder Kreditors verrechnen. Die Erfassung von Anzahlungsanforderungs-Verrechnungen entspricht im Wesentlichen der Erfassung von OP-Verrechnungen.
Bei einer Anzahlungsanforderungs-Verrechnung können nur offene Posten zugeordnet werden, deren Anzahlungsstatus den Wert Anzahlungsanforderung aufweist. Zudem ist es bei diesem Belegtyp nicht möglich, Steuern und Abzüge (z. B. Skonto) zu buchen und allgemeine Ausbuchungen oder die Anlage offener Posten zu erfassen.
Eröffnungsbilanzen
Mit diesem Belegtyp werden sowohl manuelle als auch automatische Eröffnungsbilanzbuchungen erstellt. Manuelle Eröffnungsbilanzbuchungen können ausschließlich über den Buchungsdialog erfasst werden. Dabei muss das angegebene Konto immer ein Sachkonto vom Typ Eröffnungsbilanz manuell sein. Als Gegenkonto sind nur Sachkonten zulässig, bei denen im Sachkontenstamm das Feld Saldovorträge bilden auf den Wert Manuell eingestellt ist.
Automatische Eröffnungsbilanzbuchungen werden immer dann gebildet, wenn die Salden eines Geschäftsjahres in ein neues Geschäftsjahr vorgetragen werden. Zudem werden Eröffnungsbilanzbuchungen gebildet, wenn nachträglich in Geschäftsjahre gebucht wird, für deren Folgejahr bzw. Folgejahre die Salden bereits vorgetragen sind. Voraussetzung für das Bilden automatischer Eröffnungsbilanzbuchungen ist zudem die Aktivierung des Feldes Eröffnungsbilanzbuchungen bilden im Customizing.
Das bebuchte Konto bei automatisch erzeugten Eröffnungsbilanzbuchungen muss immer ein Sachkonto vom Typ Eröffnungsbilanz automatisch sein. Das Gegenkonto kann ein Personenkonto oder auch ein Sachkonto sein, bei dem das Feld Saldenvortrag bilden nicht deaktiviert ist.
Des Weiteren gelten sowohl für manuelle als auch für automatische Eröffnungsbilanzbuchungen folgende Besonderheiten:
- Eröffnungsbilanzbuchungen enthalten grundsätzlich keine Steuern.
- Generell werden Eröffnungsbilanzbuchungen nur in der angegebenen Währung gebildet.
- Für jede Parallelwährung oder auch für die Fremdwährung eines Fremdwährungskontos (Sachkonto, dem ein Fremdwährungsschlüssel zugeordnet ist) muss eine eigene Eröffnungsbilanzbuchung gebildet werden.
- Für Eröffnungsbilanzbuchungen werden generell keine Werte in Parallelwährung gerechnet.
- Eröffnungsbilanzbuchungen sind grundsätzlich nicht OP-wirksam. Sie verändern folglich nicht den OP-Bestand. Dies gilt auch für Buchungen auf Personenkonten.
- Eröffnungsbilanzbuchungen für Personenkonten dürfen keinen Bilanzierungskreis enthalten.
- Ist bei Eröffnungsbilanzbuchungen für Sachkonten kein Bilanzierungskreis angegeben, erfolgt die Fortschreibung automatisch für alle angelegten Bilanzierungskreise. Ist ein Bilanzierungskreis angegeben, wird die Eröffnungsbilanzbuchung nur für diesen Bilanzierungskreis gebildet. Es können so separate Eröffnungsbilanzbuchungen je angelegtem Bilanzierungskreis gebildet werden.
Gutschrift
Der Belegtyp Gutschrift entspricht im Wesentlichen dem Belegtyp Rechnungen. Im Gegensatz zu Rechnungen können Sie Gutschriften entweder mit einem negativen Betrag oder mit dem entsprechend umgekehrten Soll/Haben-Kennzeichen erfassen. Bei dem Belegtyp Gutschrift wird keine Warnung ausgegeben, wenn Sie einen Beleg für einen Debitor im Haben und einen Beleg für einen Kreditor im Soll buchen. Zudem können Sie eine Gutschrift direkt einer bestehenden Rechnung zuordnen und diese damit ausziffern.
Erfassen Sie Gutschriften ohne diese einer Rechnung zuzuordnen, wird ein neuer offener Posten auf dem Personenkonto erzeugt. Dieser kann zu einem späteren Zeitpunkt über den Belegtyp OP-Verrechnung mit der entsprechenden Rechnung verrechnet (ausgeziffert) werden.
Hauptbuch Buchungen
Buchungen vom Belegtyp Hauptbuch Buchungen sind reine Sachbuchungen. Das heißt, sowohl im Konto als auch im Gegenkonto der Buchung dürfen nur Sachkonten angegeben werden. Die Bebuchung von Personenkonten ist mit diesem Belegtyp nicht zulässig. In der Führungsbuchung muss generell ein Konto angegeben sein. Dieses Konto stellt das Bruttokonto dar. Alle in der Buchung angegebenen Gegenkonten werden als Nettokonten behandelt.
Bei Buchungen vom Typ Hauptbuch Buchungen ist die Angabe von Steuern optional. Sofern aber Steuern gebucht werden, müssen alle Teilbuchungen des Beleges dasselbe Steuerdatum und dieselbe Steuerperiode haben. In der Regel werden Buchungen dieses Belegtyps auch ohne die Angabe eines Bilanzierungskreises erfasst, sodass die Fortschreibung der darin gebuchten Sachkonten in allen angelegten Bilanzierungskreisen erfolgt. Nur bei der Bebuchung von Sachkonten des Typs Aufwand, Ertrag oder Standard kann die Buchung auch speziell einem Bilanzierungskreis zugeordnet werden.
Sofern in einer Buchung ein Sachkonto angesprochen wird, für das die OP-Verwaltung aktiviert ist, wird mit der Buchung auf dem Sachkonto ein offener Posten angelegt. Die Auszifferung von Buchungen auf bereits angelegte, vorhandene offene Posten ist bei diesem Belegtyp nicht vorgesehen.
Die Buchung kann in einer Fremdwährung mit Angabe des Umrechnungskurses zur primären Hauswährung oder in primärer Hauswährung erfolgen. Die Werte für angelegte Parallelwährungen werden durch automatische Umrechnung des Beleges in die Parallelwährung(en) erzeugt. Die Gegenbuchungen können auch einer abweichenden Organisation zugeordnet werden, sofern dies in den Stammdaten für Konzernverrechnungen so angegeben ist.
Neubewertung Parallelwährung
Über diesem Belegtyp werden Neubewertungen von offenen Posten und Sachkontensalden in einer angegebenen Parallelwährung durchgeführt. Dabei wird immer der Saldo in der Parallelwährung neu ermittelt und gebucht. Abhängig von der im Customizing festgelegten Neubewertungsmethode, erfolgt dies entweder auf Grundlage der primären Hauswährung oder einzeln je gebuchter Fremdwährung. Als Fremdwährung kann dann auch die primäre Hauswährung der Organisation angegeben sein.
Die Neubewertung wird zum Bewertungsstichtag vorgenommen, der durch das erfasste Belegdatum vorgegeben ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Neubewertung nur zum Monatsende möglich ist.
Das Konto, das neu bewertet werden soll, muss als Gegenkonto in der Buchung angegeben sein. Handelt es sich um ein OP-führendes Konto, können über den OP-Zuordnungsdialog die offenen Posten zur Neubewertung zugeordnet werden. Abhängig von der Bewertungsmethode sind dies alle offenen Posten, die per Bewertungsstichtag einen offenen Saldo in Parallelwährung oder in der vorgegebenen Fremdwährung aufweisen.
Sachkonten werden in der Neubewertung nur dann berücksichtigt, wenn diese im Stamm für die Neubewertung aktiviert sind. Offene Posten in Fremdwährung und Sachkonten, denen im Stamm eine Währung fest zugeordnet ist, werden nur berücksichtigt, wenn die Währung nicht mit der neu zu bewertenden Parallelwährung identisch ist.
Die Ausgabe der Neubewertung erfolgt mit einer Automatikbuchung vom Typ Ausbuchung über die Differenz, die sich aus dem Vergleich zwischen dem alten Saldo (vor Neubewertung) und dem neu ermittelten Saldo ergibt. Bei OP-führenden Konten generell in einer OP-bezogenen Ausbuchung.
Darüber hinaus gilt für die Neubewertung folgendes:
- Buchungen mit diesem Belegtyp werden nur in der angegebenen Parallelwährung erstellt. Es erfolgt keine Umrechnung dieser Buchungen in andere vorhandene Parallelwährungen der gebuchten Organisation.
- Steuern können mit diesem Belegtyp nicht gebucht werden.
OP-Aufteilung
Der Belegtyp OP-Aufteilung wird verwendet, um einen offenen Posten auf mehrere Teilbeträge aufzuteilen. OP-Aufteilungen können nur für offene Posten von Personenkonten vorgenommen werden. Eine Aufteilung kann z. B. erforderlich sein, wenn ein offener Posten in mehreren Raten beglichen werden soll. Dabei können Sie für jeden Teilbetrag die Nettofälligkeit individuell anpassen. Dies bietet Ihnen auch die Möglichkeit einzelne Teilbeträge entsprechend ihrer Fälligkeit zu mahnen.
Die Führungsbuchung einer OP-Aufteilung muss das Konto enthalten, für das eine Aufteilung vorgenommen werden soll. Zudem muss in dieser Buchung der aufzuteilende offene Posten zugeordnet werden. Die Angabe eines Betrags ist in der Führungsbuchung nicht zulässig. Dieser ergibt sich aus dem Saldo des zugeordneten offenen Postens. In den folgenden Teilbuchungen geben Sie dann die Aufteilungsbeträge und Fälligkeiten an. Steuern können mit einer OP-Aufteilung nicht erfasst und gebucht werden.
Nach dem Buchen einer OP-Aufteilung ist der offene Posten aus der Führungsbuchung in der Höhe der angegebenen Aufteilungen beglichen. Für die erfassten OP-Aufteilungen wurden neue offene Posten mit den in der Buchung angegebenen Teilbeträgen und Fälligkeiten gebildet. Die Buchung dieser offenen Posten erfolgt unter der OP-Nummer des ursprünglich aufgeteilten Postens sowie einer eigenen Unternummer je offenen Posten.
OP-Änderung
Über den Belegtyp OP-Änderung nehmen Sie Änderungen in bestehenden offenen Posten vor. Dabei können nur die Inhalte einzelner fest vorgegebener Felder, wie beispielsweise OP-Text, Rechnungslistennummer, Zahlsperre und Mahnstufe, geändert werden. Die Werte eines offenen Postens sowie die grundsätzlichen Informationen aus der Entstehung des offenen Postens (wie Belegdatum, Buchungsperiode, Steueraufteilung im offenen Posten usw.) können mit diesem Belegtyp nicht geändert werden.
In der Führungsbuchung einer OP-Änderung muss das Konto angegeben und für dieses der zu ändernde offene Posten zugeordnet sein. Über die Teilbuchungen werden die Änderungen vorgenommen. Dabei ist für jedes Feld, dessen Inhalt geändert werden soll, eine eigene Teilbuchung erforderlich.
OP-Verrechnung
Der Belegtyp OP-Verrechnung wird verwendet, um offene Posten miteinander zu verrechnen. Sie können z. B. Rechnungen mit Gutschriften und Zahlungen eines Debitors oder Kreditors verrechnen. Die OP-Verrechnung ist sowohl für offene Posten von Personenkonten als auch für offene Posten von Sachkonten möglich.
Bei einer OP-Verrechnung enthält die Führungsbuchung weder ein Konto noch einen Betrag. Im Gegenkonto wird das Konto angegeben, für das offene Posten verrechnet werden. Über den OP-Zuordnungsdialog können die offenen Posten aus gebuchten Rechnungen und Gutschriften dieses Kontos zur Verrechnung zugeordnet werden. Hier können gegebenenfalls auch offene Posten anderer Konten (im Fall von Verbandsausgleich) oder eines anderen Kontokreises zur Debitoren-/Kreditorenverrechnung zugeordnet werden. Sofern das in den Stammdaten zur Konzernverrechnung so angegeben ist, können auch offene Posten anderer Organisationen in dieser Verrechnung berücksichtigt werden.
Die Beträge innerhalb eines Verrechnungsbeleges müssen sich gegenseitig aufheben bzw. Null ergeben. Bestehende Differenzen, wenn beispielsweise offene Posten mit unterschiedlichen Beträgen gegeneinander verrechnet werden sollen, können mit dem Verrechnungsbeleg ausgeglichen werden. Dies kann über OP-weise Ausbuchungen oder eine allgemeine Ausbuchung erfolgen.
Bei der OP-Verrechnung können Steuern in gebuchten Abzügen, allgemeinen Ausbuchungen und OP-Ausbuchungen enthalten sein. Dabei kann sich für jeden offenen Posten ein anderes Steuerdatum für die Steuerberechnung ergeben, während die Steuerperiode für alle Buchungen immer gleich sein sollte.
Rechnungen
Der Belegtyp Rechnungen kann sowohl für Rechnungseingänge als auch für Rechnungsausgänge verwendet werden. Über den Belegtyp Rechnungen ist vorgegeben, dass keine reinen Sachbuchungen erfasst werden dürfen. Als Konto in der Führungsbuchung muss immer ein Personenkonto (Debitor oder Kreditor) stehen.
Jede Buchung auf einem Personenkonto ist zwingend mit einem Steuerschlüssel zu erfassen. Aufgrund des Steuerschlüssels wird zum einen die in einer Rechnung enthaltene Steuer ermittelt und auf dem Steuerkonto automatisch verbucht. Zum anderen werden die steuerlich relevanten Werte (Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag) im Formular der Umsatzsteuervoranmeldung in der entsprechenden Zeile ausgewiesen. Alle Teilbuchungen des Beleges müssen dasselbe Steuerdatum und dieselbe Steuerperiode haben.
Buchungen mit diesem Belegtyp haben grundsätzlich keinen Bilanzierungskreis, so dass die Fortschreibung der darin gebuchten Sachkonten in allen angelegten Bilanzierungskreisen erfolgt.
Mit dem Buchen eines Rechnungsbeleges wird auf dem jeweiligen Personenkonto ein neuer offener Posten angelegt. Die Auszifferung von Buchungen auf bereits angelegte, vorhandene offene Posten ist nicht vorgesehen. Sofern eine solche OP-Verrechnung gewünscht ist, kann durch weitere OP-Zuordnungen für die Buchung auf dem Personenkonto eine derartige Verrechnung angegeben werden.
Die Buchung kann in einer Fremdwährung mit Angabe des Umrechnungskurses zur primären Hauswährung oder in primärer Hauswährung erfolgen. Die Werte für angelegte Parallelwährungen werden durch automatische Umrechnung des Beleges in die Parallelwährung(en) erzeugt. Die Gegenbuchungen können auch einer abweichenden Organisation zugeordnet werden, sofern dies in den Stammdaten für Konzernverrechnungen so eingerichtet ist.
Sach-Verrechnung
Mit dem Belegtyp Sach-Verrechnung kann sowohl auf Sachkonten als auch auf Personenkonten gebucht werden. Als Sach-Verrechnungsbuchung wird beispielsweise ein Beleg erfasst, der diverse Soll- und Haben-Buchungen beinhaltet. Dabei müssen sich die Soll-/Haben-Buchungen gegenseitig aufheben bzw. Null ergeben.
Bei einer Sach-Verrechnung darf weder ein Konto noch ein Betrag in der Führungsbuchung angegeben werden. Die Erfassung dieser Buchungen erfolgt daher mit Belegarten, in denen das Feld Nullbuchungen erlaubt aktiviert ist.
Für die in einer Sach-Verrechnung enthaltenen Personenkonten werden offene Posten ausschließlich als Neuanlage gebucht. Die Buchung von Personenkonten mit der Zuordnung auf bereits vorhandene Posten wird nicht unterstützt. Sofern in der Sach-Verrechnung ein Finanz- oder Kassenkonto gebucht wird, sind auf Personenkonten angelegte offene Posten automatisch als Geld-OPs gekennzeichnet.
Sammelkontoumbuchungen
Über den Belegtyp Sammelkontoumbuchungen können im Buchungsdialog einzelne offene Posten auf eine andere Sammelkontengruppe umgebucht werden. In der Führungsbuchung geben Sie das Belegdatum, die Buchungsperiode sowie die neue Sammelkontengruppe an, wobei das Belegdatum dem letzten Tag der Buchungsperiode entsprechen muss. Ein Konto und einen Betrag darf die Führungsbuchung nicht enthalten.
Im OP-Zuordnungsdialog werden die offenen Posten für das als Gegenkonto angegebene Personenkonto zur Auswahl angezeigt. Dabei werden nur die offenen Posten berücksichtig, deren Buchungsperiode kleiner oder gleich der angegebenen Buchungsperiode ist. Bei der Umbuchung steuert der Anzahlungsstatus des zugeordneten offenen Postens, ob die Umbuchung auf das in der Sammelkontengruppe festgelegte Sammelkonto Waren und Dienstleistungen oder das Sammelkonto Anzahlungsanforderungen bzw. das Sammelkonto Anzahlungen erfolgt. Die umzubuchenden Beträge werden durch die OP-Salden per Umbuchungsperiode ermittelt. Steuern werden mit diesem Belegtyp nicht gebucht.
Währungsdifferenzbuchung
Mit dem Belegtyp Währungsdifferenzbuchung können Sie im Buchungsdialog einzelne offene Posten eines Personenkontos oder den Saldo eines Sachkontos neu bewerten. Die Bewertung erfolgt zum Bewertungsstichtag, der durch das erfasste Belegdatum festgelegt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Neubewertung nur zum Monatsende möglich ist.
Bei Währungsneubewertungen wird in der Führungsbuchung weder ein Konto noch ein Betrag angegeben. Es muss aber die Fremdwährung angegeben sein, die neu bewertet werden soll. Diese dient allerdings nur zur Auswahl der neu zu bewertenden offenen Posten bzw. Kontensalden. Die Neubewertung erfolgt grundsätzlich durch die Umrechnung der Fremdwährungssalden in die primäre Hauswährung der Organisation zum angegebenen Wechselkurs. Somit sind Buchungen aus der Neubewertung immer Buchungen in der primären Hauswährung der Organisation.
Im ersten Gegenkonto muss das Konto angegeben sein, das neu bewertet werden soll. Handelt es sich um ein OP-führendes Konto, können über den OP-Zuordnungsdialog die offenen Posten zur Neubewertung zugeordnet werden, die per Bewertungsstichtag einen offenen Saldo in der vorgegebenen Fremdwährung aufweisen.
Die Ausgabe der Neubewertung erfolgt mit einer Automatikbuchung vom Typ Ausbuchung. Bei OP-führenden Konten generell in einer OP-bezogenen Ausbuchung über die Differenz, die sich aus dem Vergleich zwischen dem alten Saldo (vor Neubewertung) und dem neu ermittelten Saldo ergibt.
Wird eine Neubewertung für ein nicht OP-führendes Sachkonto gebildet, geschieht die Neubewertung ohne OP-Zuordnung mittels einer allgemeinen Ausbuchung für das Konto. Für OP-führende Sachkonten kann auch eine Mischform dieser Buchungen gebildet werden. Steuern können mit Währungsneubewertungen nicht gebucht werden.
Zahlungen
Sie können den Belegtyp Zahlungen sowohl für Zahlungseingänge als auch für Zahlungsausgänge verwenden. In der Führungsbuchung müssen immer ein Sachkonto (in der Regel ein Finanz- oder Geldumlaufkonto) sowie der Gesamtzahlbetrag angegeben sein. Buchungen mit dem Belegtyp Zahlungen enthalten in der Regel Personenkonten als Gegenkonten und keine Steuern. In Ausnahmefällen, z. B. bei der Buchung von Gebühren, ist als Gegenkonto auch ein Sachkonto zulässig, für das dann auch Steuern erfasst werden können.
Für jedes in einem Zahlungsbeleg angegebene OP-führende Konto (generell immer bei Personenkonten) werden die zu begleichenden offenen Posten zugeordnet. Der OP-Zuordnungsdialog bietet dazu die Möglichkeit, gegebenenfalls auch offene Posten anderer Konten (im Fall von Verbandsausgleich) oder eines anderen Kontokreises zur Debitoren-/Kreditorenverrechnung zuzuordnen. Sofern das in den Stammdaten zur Konzernverrechnung so angegeben ist, können auch offene Posten anderer Organisationen in dieser Verrechnung berücksichtigt werden.
Differenzen können einerseits über OP-weise Ausbuchungen in der Organisation des zugeordneten Postens und andererseits über allgemeine Ausbuchungen in der Organisation der Führungsbuchung ausgeglichen werden. In gebuchten Abzügen, OP-weisen Ausbuchungen und allgemeinen Ausbuchungen können Steuern enthalten sein. Da sich für jeden offenen Posten ein anderes Steuerdatum für die Steuerberechnung ergeben kann, können dies auch Steuern mit unterschiedlichem Steuerdatum sein, wobei aber alle Buchungen eines Beleges immer die gleiche Steuerperiode enthalten sollten.